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Der
„große Wurf“ der Hartz-Kommission: Das neue Arbeitsamt: vermarkten
statt vermitteln
Gegenstandpunkt 20.
Juni 2002
Vier Millionen Landesbewohner im besten Alter sind arbeitslos, zehn Prozent der
„erwerbsfähigen Bevölkerung“ im Sinne der amtlichen Statistik
– und niemand ist erfreut darüber, wie weit es diese Gesellschaft gebracht
hat beim Einsparen von Arbeitsmühe, wieviel Freizeit sie ihren Mitgliedern
schon verschafft hat, wie gut es denen geht, wenn jeder Zehnte sich schon gar
nicht mehr abplagen muss, und trotzdem ist der ganze Laden bestens versorgt ...
Das wäre ja auch zynisch. Denn dass die zehn Prozent, deren Arbeitskraft
gar nicht mehr nötig ist, ganz ausgesprochen schlecht versorgt sind, dass
Arbeitslosigkeit weitgehenden Ausschluss von all den Gütern bedeutet, die
gleichwohl im Überfluss produziert werden, dass es also kein Glück,
sondern ein Pech ist, von der Last des Arbeitslebens befreit zu sein: Das weiß
schließlich jeder.
Dass die Arbeitslosen schlicht arm sind, ihnen die Mittel fehlen, um wenigstens
einigermaßen anständig über die Runden zu kommen, will so einfach
aber auch niemand stehen lassen. Ihre Notlage besteht nach allgemeiner Auffassung
vielmehr darin, dass es ihnen an Arbeit fehlt.
Schließlich gilt ja unbestritten, dass, wer nicht arbeitet, auch keinen
Lebensunterhalt verdient – ungeachtet der Tatsache, dass für die gesellschaftlich
notwendige Arbeit immer weniger Arbeitsaufwand nötig ist und immer weniger
Leute gebraucht werden. Zweifel an diesem widersprüchlichen Sachzwang meldet
im Deutschland des neuen Jahrhunderts erst recht niemand mehr an; die paradoxen
Notwendigkeiten, denen der Erwerb eines Lebensunterhalts durch Berufstätigkeit
unterworfen ist, sind unbefragt und schon gleich unkritisiert als fixe Gegebenheiten
akzeptiert.
Um so mehr widmet sich die Allgemeinheit der Suche nach Rezepten, wie nach Maßgabe
dieser Gegebenheiten den vier Millionen Arbeitslosen trotzdem eine Erwerbsarbeit
verschafft werden kann. Die realexistierende Allgemeinheit, die regierende Staatsgewalt,
setzt sogar eine Arbeitsgruppe ausdrücklich darauf an, uneingeschränkt
ihre Phantasie walten zu lassen und „unkonventionelle“, bislang
unerhörte
„innovative“ Vorschläge zur Bewältigung des „Arbeitslosenproblems“
zu entwickeln. Die tut das auch, wie ihr geheißen – und wartet mit
einer Liste von Maßnahmen auf, mit denen, wie es offiziell heißt,
„der Druck auf die Arbeitslosen verschärft“ werden soll, ihre
materielle Lage verschlechtert wird: Man kommt ihnen mit neuen Zumutungen und
zusätzlichen Schikanen.
Und seltsam: Das geht unwidersprochen als Dienst an den Arbeitslosen durch; auch
bei den vielen sozial gesinnten Leuten, die es doch gibt; niemand, auch von denen
keiner, hält das für zynisch und widerwärtig. Andererseits aber
auch wieder sehr logisch: Mit der Fragestellung, auf die sich der Verstand der
Nation unter Anleitung ihrer Regierungen partei- und klassenübergreifend
über alle politischen und weltanschaulichen Differenzen hinweg längst
hat einschwören lassen und unter der nun auch die eingesetzte Kommission
ihre ‚Arbeit‘ aufnimmt: Was lässt sich dafür tun, dass die
Arbeitslosen eine Beschäftigung bekommen? sind diese Gemeinheiten vorprogrammiert.
Mit der Frage ist schon vor jeder Antwort das Bekenntnis zum System der Lohnarbeit
abgerufen und anerkannt, dass die armen Leute, denen die allgemeine Fürsorge
gilt, alternativlos auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft als ihr Lebensmittel verwiesen
sind – und verwiesen bleiben, auch dann, wenn sich für sie aus dieser
Einkommensquelle gar kein Einkommen erzielen lässt, weil sich für ihre
Arbeitskraft kein Käufer findet. Unter dieser Prämisse kann den Arbeitslosen
nur helfen, was ihre eigentümliche Ware für potentielle Arbeitgeber
attraktiver macht, so dass das, was unter dem Titel ‚Kampf gegen die Arbeitslosigkeit‘
„angedacht“ und in die Wege geleitet wird, folgerichtig gar nichts
anderes sein kann als ein Programm zur Förderung der kapitalistischen Benutzung
der nationalen Arbeitskraft, ihrer Zurichtung dafür.
Darin konsequent von A bis Z stellt die Hartz-Kommission mit ihren unglaublich
originellen Einfällen in „13 Modulen gegen die Arbeitslosigkeit“
überhaupt nichts anderes fest und als Imperativ heraus als den Zweck, dem
die marktwirtschaftliche Erwerbsarbeit wirklich und ausschließlich dient
– denn sonst findet sie eben gar nicht statt –, und die Notwendigkeiten,
die sich daraus ergeben: Damit mehr gearbeitet werden kann, fordert sie mehr Ausbeutung;
und damit mehr Ausbeutung stattfindet, müssen die Ausbeutungsbedingungen
grundlegend verbessert werden.
Genau die Gleichung, die man marxistischen Kritikern dieses Ladens nie glauben
wollte und will, wird Kanzler Schröders Hartz-Kommission hoch angerechnet.
Kritik kommt allein von denen, die bei der Vollstreckung dieses Gleichheitszeichens,
so wie sie in den Kommissionsvorschlägen in einem „großen Wurf“
vorgezeichnet wird, immer noch die eigentlich notwendige durchgreifende Konsequenz
vermissen.
1. Die große Einsicht
Mit der sozialstaatlichen Verwaltung des Arbeitslosenheeres, für das per
Umverteilung von Lohnbestandteilen ein – tendenziell sinkender, zeitlich
befristeter - Lohnersatz organisiert wird; mit der Vermittlung von Arbeitsuchenden
– nach verschärften Zumutbarkeitskriterien, in zunehmend schlechtere
Stellen; mit der Kürzung und Streichung von Bezügen vom Arbeitsamt bei
Ablehnung ‚zumutbarer‘ Beschäftigung; mit Arbeitsbeschaffungs-
und Qualifikationsmaßnahmen, denen sich die Klientel der Behörde zu
unterziehen hat, damit sie sich nicht „in ihrem Arbeitslosendasein einrichtet“
– kurz: Mit all dem, was der Sozialstaat bislang unternommen hat, um den
Arbeitslosen Beine zu machen, ihnen das Leben auf Kosten der Sozialkassen, das
sie sich gar nicht ausgesucht haben, zu verleiden, ist es nicht mehr getan. Was
not tut, sind grundlegendere Änderungen: Es gilt, die nationale Arbeitskraftreserve
zu einem durchgreifend verbesserten Angebot an die Arbeitgeber aufzumöbeln.
2. Der großartige Einfall
Das hat der Staat in die Hand zu nehmen. Aus seiner Arbeitslosenverwaltungsbehörde
muss ein echter Dienstleister für Arbeitgeber werden, der Firmen zu „Kunden“
hat und diesen bedarfsgerecht Personal anbietet. Dafür langt es nicht, tarif-
und sozialrechtlich anspruchsberechtigte Arbeitssuchende auf Stellen vermitteln
zu wollen, die von der Wirtschaft zu diesen Bedingungen viel zu spärlich
und immer spärlicher angebotenen werden. Die staatliche Arbeitsbehörde
muss statt dessen ihre Arbeit suchende Klientel mit ganz neuer Entschiedenheit
als nationale Arbeitskraft-Ressource in den Griff nehmen, damit selber aktiv,
als eine Art Zwischenhändler, an ihre Firmenkundschaft herantreten und dieser
für den zeitweiligen Ankauf der öffentlich feilgebotenen Ware Arbeitskraft
Konditionen einräumen, denen kein Arbeitgeber widerstehen kann: Sie erspart
den Unternehmern herkömmliche soziale Verpflichtungen – tarifliche
Lohnzahlung, Sozialabgaben, Einhaltung von Kündigungsschutzvorschriften –,
erlaubt ihnen damit ein höheres Maß an Ausbeutung und macht ihnen zu
diesen Bedingungen die nationale Arbeitskraftreserve verfügbar.
Die Arbeitslosen verlieren ihren frisch zuerkannten Status von „Kunden“
des nach diesen Maßgaben reformierten Arbeitsamtes keineswegs. Im Gegenteil,
sie dürfen und sollen sich mehr denn je als die eigentlichen Nutznießer
dieses „modernen Dienstleistungsunternehmens“ begreifen. Denn das
– „was kann ich bitte für Sie tun?“ – nimmt ihnen
zwar nicht die Mühseligkeiten, aber schon mal die damit verbundene Freiheit
aus der Hand, sich selbst vermarkten zu müssen: Es unterbreitet ihnen nicht
mehr bloß – immer nachdrücklicher immer schlechtere – Stellenangebote,
sondern vermarktet sie gleich selbst; sachgerecht, wie es sich gehört, also
im Sinne der Unternehmer, die sie anwenden sollen.
3. Das Konzept zur Umsetzung
Bereits aus der Radikalisierung bisheriger Verfahren im Umgang mit den Arbeitslosen
geht deutlich die Richtung hervor, in der der Laden umgekrempelt werden soll.
Nach den Vorschlägen der Kommission sollen Arbeits- und Sozialämter
„organisatorisch zusammengelegt“ und als Job-Center
zur „Anlaufstelle für alle Erwerbstätigen, die nach geltendem
Recht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“, (Frankfurter Rundschau
6. Juli) werden. Durch diese organisatorische Umstellung will die Kommission „die
Empfänger von Lohnersatzleistungen stringent in Erwerbsfähige und nicht
Erwerbsfähige unterscheiden“. (Tagesspiegel 20. Juli) Gleichgültig
dagegen, wie weit es die unter der Rubrik 'erwerbsfähig' Zusammengefassten
in der Karriere vom frisch Gekündigten zum hoffnungslosen Langzeitarbeitslosen,
vom Arbeitslosen mit erworbenem Versicherungsanspruch auf einen irgendwie immer
noch an ihrem letzten Lohn bemessenen Lohnersatz zum Sozialhilfeempfänger
gebracht haben: Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, ungenutzte verfügbare
und vor allem: nutzbar zu machende Arbeitskraft zu repräsentieren, ist ihre
erste und wesentliche Eigenschaft, hinter die ihr sozialrechtlich definierter
Status sowie die mit diesem verbundenen Rücksichten zurücktreten.
In dieser Eigenschaft werden die am Ende dieser Karriere Angelangten neu ins Visier
genommen:
„Bei der vorgeschlagenen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
würden rund 600 000 bis 900 000 erwerbsfähige Empfänger
von Sozialhilfe in das System der Arbeitsverwaltung integriert.“ (Frankfurter
Rundschau 12. August)
In dieser Eigenschaft sollen aber auch die noch ganz am Anfang dieser Karriere
Stehenden neuen Pflichten unterworfen werden. Die haben sich bereits zum Zeitpunkt
der Kündigung beim Job-Center zu melden (sonst werden ihnen nachher die Bezüge
gekürzt), damit dieses bereits bis zu ihrer Entlassung einen Job für
sie auftun kann. Im Idealfall geht also das Kommando über ihre Arbeitskraft
direkt von ihrem alten an einen neuen Arbeitgeber über. Um diesem Ideal möglichst
nahe zu kommen, wird ihnen die Suche nach einem Arbeitsplatz weitgehend, noch
weiter als bisher aus der Hand genommen. Zeit, um womöglich etwas Geeignetes
zu finden, bei dem sie sich nicht gleich schlechter stellen, haben sie erst einmal
keine, da müssen sie ja arbeiten. Und weil es um die Ansprüche, die
sie an einen Arbeitsplatz stellen mögen, auch gar nicht geht, kriegen sie
dafür auch keine Zeit, nachdem sie arbeitslos geworden sind. Dann erhalten
sie eine „ganzheitliche“ „Rundum-Betreuung“ durch das
Job-Center: Das nennt ihnen gemäß den für sie geltenden, noch
einmal verschärften Zumutbarkeitskriterien Arbeitsstellen, um die sie sich
nachdrücklich zu bemühen haben, auch dann, wenn diese Stellen „schlechter
bezahlt“ sind und „in größerer Entfernung vom Wohnort“
liegen – und zwar nachweislich: „Die Beweispflicht wird insofern
umgekehrt, als der Arbeitslose nachweisen muss, dass er sich um eine Stelle bemüht.“
(Handelsblatt 13. August)
Arbeitslose, denen auf dem Wege einer solchen „Quick-Vermittlung“
keine Arbeit besorgt werden kann, sollen nach den Vorstellungen der Kommission
– und damit bringt sie eine Änderung prinzipiellerer Natur ins Gespräch
– nach sechs Monaten vom Job-Center an Personal-Service-Agenturen
überstellt werden: „Jedem Arbeitsamt gliedern wir eine so genannte
Personal-Service-Agentur an, die wie eine private Zeitarbeitsfirma arbeitet oder
sogar eine ist. Dort werden die Arbeitslosen angestellt – mit allen Rechten
und Pflichten. Praktisch sind sie dann nur eine Sekunde lang arbeitslos.“
(Hartz in: Der Spiegel 26/02)
In Gestalt dieser Agenturen übernimmt das Arbeitsamt die nicht zu Vermittelnden
(soweit es sie dafür „für geeignet hält“; Handelsblatt
15. August) selbst in ein arbeitsrechtliches Verhältnis, in dem es ihnen
in der Rechtsposition eines Arbeitgebers entgegentritt, der ihnen einen Lohn zahlt,
dafür das Recht hat, frei über ihre Arbeitskraft zu verfügen, und
sie – „wie eine private Zeitarbeitsfirma“ – interessierten
Unternehmen überlässt; zu Bedingungen, die es mit denen vereinbart.
Im Unterschied zu dem, was in der Welt der Arbeit, auch der der Leiharbeit, immer
noch für normal gilt, kommt dieses arbeitsrechtliche Verhältnis allerdings
nicht erst darüber zustande, dass die Arbeit Suchenden die Verfügung
über ihre Arbeitskraft gegen einen Lohn (und zu sonst noch ausgemachten Bedingungen)
an einen Arbeitgeber abtreten. Es ergibt sich vielmehr - quasi „automatisch“
– als Rechtsfolge daraus, dass sich nicht sofort ein neuer Käufer für
ihre Arbeitskraft finden lässt: Nach einem halben Jahr erfolgloser Vermittlungsbemühungen
verlieren sie das Recht auf freie Verfügung über ihre Arbeitskraft –
das geht, ohne dass sie daran irgendwelche Bedingungen knüpfen könnten,
an die staatliche Arbeitsbehörde über, die Verweigerung mit Leistungsverweigerung
ihrerseits bestraft: „Lehnt“ ein Arbeitsloser seine Anstellung bei
der Agentur „ab, wird nach drei oder sechs Monaten das Arbeitslosengeld
gekürzt.“ (Frankfurter Rundschau 6. Juli)
Die Vorteile dieser Neuerung liegen für den Vorsitzenden der Kommission klar
auf der Hand: „Während es für das Arbeitsamt heute ausgesprochen
schwierig ist, Arbeitslose zur Annahme bestimmter Jobs zu zwingen, kann die Service-Agentur
so etwas künftig einfach durchsetzen. Denn anders als das Amt ist die Agentur
ein echter Arbeitgeber und kann, genauso wie ein Unternehmen, die bewährten
Sanktionsprinzipien des Arbeitsrechts nutzen ... Wer nicht arbeiten will,
fällt auf - und bekommt dann eine erheblich geringere Unterstützung.“
(Hartz in: Der Spiegel 32/02)
Unverhohlen gibt Hartz zu Protokoll, dass seine Kommision an der Einrichtung einer
modernen Form staatlich organisierter Zwangsarbeit arbeitet. Die Frage, die seine
Kommission - ohne damit Anstoß zu erregen – beschäftigt: Wie
kann man Leute zur Annahme von Jobs zwingen? sieht er innerbetrieblich so hervorragend
durch das Arbeitsrecht beantwortet, dass er diesen „bewährten“
Hebel zur Durchsetzung der Befehlsgewalt des Arbeitgebers über seine Mitarbeiter
nun auch im Verhältnis zwischen Arbeitsamt und Arbeitslosen wirksam werden
lassen will; im Verhältnis dazu befindet er alles, was das Arbeitsamt bislang
an Sanktionsprinzipien zur Anwendung gebracht hat, für eine matte Sache.
Auf diese Idee, das muss man der Kommission lassen, ist in Deutschland –
auch angesichts von ein paar Millionen Arbeitslosen – wirklich noch niemand
gekommen! Aber heute geht es ja auch nicht darum, brachliegende nationale Arbeitskraft
für Volk und Vaterland zu mobilisieren und zum Bau von Autobahnen und anderer
staatsnützlicher Güter abzukommandieren. Es gilt, einen Arbeitsdienst
an einer Wirtschaft zu organisieren, in der Rentabilität der Arbeit oberstes
Gebot ist. Und angesichts dessen, dass sich vor diesem Kriterium ein stattlicher
Anteil der nationalen Arbeitskraft als unbrauchbar erweist, bedarf es dazu eines
differenzierteren Konzepts.
Nämlich folgendes: Der Staat erledigt für die Unternehmer im Lande als
Erstes das leidige Problem mit dem Lohn. Den zahlt nämlich erst mal die Agentur
– selbstverständlich nicht in der Höhe, wie er in den Entleihfirmen
nach Tarif gezahlt wird: In den ersten sechs Monaten sollen die Ex-Arbeitslosen
von den Agenturen einen Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen;
danach soll ein spezieller PSA-Tarif für sie gelten. (Nach letzten Meldungen
soll nun doch „vom ersten Tag an nach PSA-Tarif bezahlt werden. Jedoch soll
dieser Tarif niedrigere Einstiegslöhne vorsehen“. Handelsblatt 15.
August) Zur Finanzierung dieses Lohnes benutzt der Sozialstaat die Teile des Lohns
der arbeitenden Bevölkerung, die er sowieso schon für seine Arbeitslosenverwaltung
beschlagnahmt. Was er sich dann für verliehene Arbeitskraft vom ausleihenden
Unternehmen zurückholt, das steht auf einem völlig anderen Blatt, ist
grundsätzlich Verhandlungssache zwischen PSA und interessierter Firma und
läuft allemal darauf hinaus, dass die Leasing-Kosten für PSA-Kräfte
irgendwo zwischen Nulltarif und Spottpreis liegen.
Auf alle Fälle bleiben den hart kalkulierenden Leih-Arbeitgebern die horrenden
Lohnnebenkosten erspart, wegen denen erwerbstüchtige Unternehmer in Deutschland
angeblich schweren Herzens auf den Einsatz von Lohnarbeitern verzichten. Die Sozialbeiträge
trägt jedenfalls die Agentur, natürlich ebenfalls aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung.
Und von dem dritten großen Beschäftigungshindernis neben Lohn- und
Lohnneben-Kosten, der schauerlichen „Verkrustung“ des Arbeitsmarkts
durch Restriktionen beim Rausschmeißen – man fragt sich, wie trotzdem
andauernd so viele Enlassungen gelingen, dass dem Arbeitslosenheer der Nachschub
nicht ausgeht ... –, werden die Firmen-Kunden der PSA ganz automatisch
sowieso befreit, womit das neue Angebot überhaupt und endgültig unschlagbar
attraktiv werden dürfte: Kündigungsschutz genießen die Leiharbeiter
bei „ihrer“ Agentur, der sie, einmal vom Job-Center dorthin überstellt,
nicht mehr auskommen; für die Entleihfirmen erübrigen sich damit alle
einschlägigen Vorschriften.
So kann es also losgehen, mit schönsten Sonderangeboten des Sozialstaats
an die Unternehmer im Lande: „Über sie (die Personal-Service-Agenturen)
können Unternehmen neue Mitarbeiter suchen, kostenlos auf Probe oder gegen
Entgelt Mitarbeiter leihen.“ (Frankfurter Rundschau 6. Juli)
Das Entgelt, das sie an die Agentur zahlen – wenn sie überhaupt etwas
zahlen –, ist, wie gesagt, Vereinbarungssache: „Nach einem früheren
Entwurf sollten die PSA in den ersten sechs Monaten einen Lohnzuschuss von bis
zu 100 Prozent, später von bis zu 50 Prozent zahlen können.“ (Handelsblatt
15. August)
Auf dieser Basis können Firmen nach Belieben, in jedem erwünschten Umfang
„kurzfristig einsetzbare, jederzeit kündbare Arbeitskräfte“
anfordern; und zwar für x-beliebige Handlangerdienste sonstwo in der Republik.
Kurz: Die Arbeitslosen werden den Unternehmern vom Staat zu unschlagbar günstigen
Konditionen als beliebig einsetzbare Manövriermasse offeriert; und dank dieser
Eigenschaft sollen sie vermehrt eingesetzt werden. Mehr von der nationalen Arbeitskraft
soll einer kapitalistischen Benutzung zugeführt werden, indem man ihre Benutzer
von jeder regulären Lohnzahlung und den rechtlichen Kautelen einer regulären
Anstellung befreit.
Dieses Angebot eröffnet selbstverständlich die schönsten Perspektiven
weit über den Umkreis der aktuell verbuchten Arbeitslosen hinaus und weit
hinaus über die erhoffte und eventuell sogar wirklich eintretende Einrichtung
des einen oder anderen neuen Beschäftigungsverhältnisses: Den Arbeitgebern
wird eine ganz neue Möglichkeit geboten, von den Beschäftigungsverhältnissen
loszukommen, mit denen sie herkömmlicherweise ihren kargen Profit erwirtschaften
und die sich neben den PSA-Angeboten nun endgültig als viel zu teuer erweisen.
Freilich wollen die Hartz-Reformer erst einmal so verstanden sein, dass bei den
anvisierten neuen Arbeitsstellen an zusätzliche Jobs zu denken ist und nicht
an eine kostensparende Erneuerung des Belegschaftsbestandes. Doch der „Charme“,
den der Chef der Kommission seinem Konzept nachsagt, erschöpft sich darin
nicht; und den Wink mit dem Zaunpfahl lässt er von seinem „Spiegel“-Interviewer
auch gern aus sich herauslocken: „Spiegel: Dann könnte die
Firma ja gleich jemand Neues einstellen. Hartz: Das wird sie meistens nicht tun,
weil ein Festangestellter oft teurer ist und nur schwer gekündigt werden
kann. Das Konzept hat den Charme, dass wir zwei Ziele gleichzeitig erreichen.
Die Unternehmen können günstig neue Arbeitsplätze schaffen. Trotzdem
haben die Angestellten der Agentur vollen sozialen Schutz. Sie können nicht
gekündigt werden und sind sozialversichert.“ (Der Spiegel 26/02)
Für die Arbeitslosen, denen die Existenzweise als Manövriermasse des
Kapitals aufgenötigt werden soll, liegt der Charme des Konzepts darin, dass
der Staat die sozialen Rücksichten auf die Notwendigkeiten der Reproduktion
dieser Manövriermasse, von denen er seine Unternehmer befreit, in dem Maße
übernimmt, in dem sie ihm unerlässlich erscheinen. Eingearbeitet in
das Konzept sind deswegen auch alle möglichen zusätzlichen Reflexionen,
insbesondere „familienfreundliche“, denn auch die Reproduktionsnotwendigkeiten
einer Keimzelle des Staates mit einem mobilen Leiharbeiter als Ernährer wollen
alle bedacht sein; deswegen sollen „arbeitslose Familienväter“
bevorzugt in feste Stellen vermittelt werden; „jüngere Alleinstehende“
müssen hingegen mit den verschärften Zumutbarkeitskriterien zurechtkommen
etc. pp.
Das heißt aber nicht, dass die Existenzweise als Manövriermasse des
Kapitals schon alles ist, was sich die Kommission für Arbeitslose mit fester
Anstellung beim Arbeitsamt denken kann. Denn warum soll die Arbeitsbehörde
die Arbeitskräfte, über die sie verfügt, nicht auch anderweitig
einsetzen können, wenn die Wirtschaft sie für ihr Wachstum nicht brauchen
kann:
„In Beschäftigungspausen erhalten die Leiharbeiter Qualifizierungsangebote
oder werden bei ehrenamtlichen Tätigkeiten eingesetzt.“ (Handelsblatt
25. Juni)
Und außerdem hat die Kommission noch ein zweites bahnbrechendes Konzept
in Sachen „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ auf Lager –
für den verleihresistenten Überschuss an Arbeitslosen nämlich,
für den auch die Personal-Service-Agenturen keinen ‚Lohn‘ locker
machen: Die IchAG/ FamilienAG „Natürlich wollen
wir auch mehr Beschäftigung schaffen. Sie müssen sich nur die Wachstumsbranche
Schwarzarbeit ansehen. Was für ein Potential ... Deshalb wollen wir
Arbeitslosen die Möglichkeit geben, sich unkompliziert selbständig zu
machen. Wir nennen das die ‚IchAG‘ oder auch die ‚FamilienAG‘.
Künftig dürfen Arbeitslose legal bis zu einer bestimmten Grenze dazuverdienen,
wobei nur ein Teil gegengerechnet wird. Abzuführen ist nur eine Pauschalsteuer
von zum Beispiel zehn Prozent. Im Vergleich zur Schwarzarbeit gewinnen alle: der
Steuerzahler, das Finanz-, das Arbeitsamt und der Arbeitslose.“ (Hartz in:
Der Spiegel 26/02)
Man muss die Schwarzarbeit nur einmal vorurteilslos und nicht gleich (dann aber
schon auch) unter dem Gesichtspunkt betrachten, dass dem Staat Steuern entgehen,
dann lässt sich eines nicht bestreiten: Das, was sich da naturwüchsig,
in größerem und wachsendem Umfang eingestellt hat auf der Grundlage,
dass sich zehn Prozent der Bevölkerung mit einer tendenziell sinkenden Stütze
durchzuschlagen haben, ist kapitalistisch gesehen durchaus nützlich. Schwarz
oder nicht schwarz: Es wird Arbeit abgeliefert; zu Konditionen, die sich im Vergleich
zu denen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt gelten, sehen lassen können.
Kapitalistisch gesehen werden diese Leute sogar in besonderer Weise ihrem Beruf
als freie Lohnarbeiter gerecht: Ohne jede ‚verfälschende‘, allemal
kostenträchtige und die freie Disposition über ihre Arbeitskraft beeinträchtigende
politische Modifikation des Beschäftigungsverhältnisses, in das sie
sich begeben, sind sie so frei, als uneingeschränkt über sich selbst
verfügende Person nach geldvermögenden Interessenten zu suchen, an die
sie ihre Arbeitskraft ausleihen können. Da wäre es doch gelacht, wenn
sich aus diesem „Potential“ von Ein-Mann-Selbstverleihfirmen nicht
mehr machen ließe. Und zwar dadurch, dass man sie nicht weiter in die Illegalität
treibt, sondern ihnen einen staatlich geregelten, nicht mehr von Strafe bedrohten
Status anbietet. Gegen die Zahlung von zehn Prozent ihrer Einkünfte an den
Staat sollen sie den erwerben können – denn bei aller kapitalistischen
Nützlichkeit: Steuern sollen sie selbstverständlich schon auch zahlen.
Ideell zu Selbständigen aufgewertet – als ‚eigener Chef‘,
also auch als eigener Knecht, als Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person
–, dürfen sie sich dann ganz real selbst ausbeuten und bis zu 15 000
Euro (als FamilienAG 20 000 Euro) dazuverdienen – was natürlich
nicht heißt, dass sie das hinkriegen; zu dem nämlich, was sie von ihrem
Arbeitslosengeld behalten dürfen, denn das wird nicht einmal ganz mit ihrem
Einkommen „gegengerechnet“. Was da in dieser großzügigen
Weise aus den Kassen des Sozialstaats nach den Vorschlägen der Hartz-Kommission
subventioniert werden soll, ist eine moderne Form des Tagelöhners, der, anders
als sein historisches Vorbild, vom Staat nicht ‚seinem Schicksal überlassen‘
wird, sondern als staatlich geregelte Existenz und sogar mit staatlichen Zuschüssen
in großem Stil in die Welt kommen und zur Grundlage eines ganzen „Marktes
für Dienstleistungen“ am Kapital werden soll: „Die
Zielsetzung der IchAGs und FamilienAGs ...“ ist u.a. „die Schaffung
und Vergrößerung des in Deutschland unterentwickelten Marktes für
Dienstleistungen und andere einfache Arbeiten, die Flexibilisierung der Beschäftigten
in kleineren Unternehmen und Handwerksbetrieben.“ (Entwurf der Kommission)
Die Dienstleistung, an die die Kommission denkt, wenn sie von diesem zukunftsträchtigen
Markt für Dienstleistungen schwärmt, besteht also schon wieder schlicht
und ergreifend darin, Unternehmern bessere Ausbeutungsbedingungen zu verschaffen.
Gedacht ist da offensichtlich vor allem an den lieben Mittelstand, der bekanntlich
im Zangengriff zwischen den Ansprüchen seiner Beschäftigten und dem
Kostendruck der Konkurrenz Not leidet. Der Zugriff, den ihm der Staat auf eine
ganze neue Klasse von working poor eröffnet, soll ausdrücklich Wirkung
auf die etablierten Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben zeitigen;
die sollen ausgehebelt werden und Verhältnissen Platz machen, die es diesem
notleidenden Stand gestatten, mehr aus den Arbeitskräften herauszuholen.
Als Kleinausgabe der ‚IchAG‘, ohne den Formalismus der Selbständigkeit
sich selbst vermarktender Existenzen, sollen nach den Vorstellungen der Kommission
außerdem noch „Mini-Jobs“ gefördert werden: „Die
Kommission erwägt inzwischen, die Sozialversicherungsbeiträge bei geförderten
Mini-Jobs zwischen 500 und 1000 Euro Monatseinkommen gestaffelt steigen zu lassen.
Bis 500 Euro soll eine Pauschale von zehn Prozent gelten. Bislang lag die Verdienstgrenze
für diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse bei 325
Euro.“ (SZ)
Arbeit, gefördert durch den Anreiz, mit dem durch sie zu erzielenden Einkommen
Bruchteile der Arbeitskraft ernähren zu können, die sie abliefert; sogleich
aber auch schon wieder gebunden an die Berechnung, dass sich auch noch die schäbigste
Einkommensquelle – gestaffelt nach ihrer Schäbigkeit – als Finanzquelle
der Sozialkassen einspannen lassen muss; und nach oben begrenzt durch den Anspruch
des Fiskus auf reguläre Steuerzahlungen – das ist immerhin auch eine
Erwägung wert als Ergänzung zu dem, was ansonsten auf dem modernen Arbeitsmarkt
an total flexibler und mobiler Billigarbeit ins Angebot kommen soll!
Nicht mehr ins Angebot zu bringen – da herrscht bei der Kommission ein gewisser
Realismus vor – sind die „älteren Jobsuchenden von 55 Jahren
an“. Da hilft nichts anderes als die Stütze zur Brücke ins Rentenalter
auszubauen: Das Bridge-System
Zwar ist es schon auch bei denen noch den Versuch wert, sie durch die Schaffung
neuer „Möglichkeiten für befristete Verträge ohne Einschränkungen“
noch einmal dem Arbeitsprozess zuzuführen. Insgesamt aber soll für sie
gelten: „Sie können sich Arbeitslosengeld und -hilfe bis zur
Frühverrentung mit 60 auszahlen lassen. So fallen sie aus der Statistik und
die Arbeitsämter müssen sich nicht mehr weiter um sie kümmern.“
(Frankfurter Rundschau 6. Juli; die Sache mit der Frühverrentung ist mittlerweile
gestrichen)
Und, weil sie davon nicht leben können, haben die Beschäftigten, für
die das dann ja die herbeiregierte Zukunfts-Perspektive ist, beizeiten eine
„Earnings Insurance“ abzuschließen, damit sie gegen die dann
kurz nach der midlife-crisis eintretende Altersarmut versichert sind. Soviel Vorsorge
muss sein und der Lohn hergeben, sonst landen sie doch bloß in der Sozialhilfe.
4. Und gleich noch ein großartiger
Einfall
Es ist nämlich so, dass zum Ausbeuten von Arbeitskräften – auch
wenn die selber noch so billig zu haben sind – immer noch ein Kapital-Vorschuss
nötig ist; für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, wie es so schön
heißt; und der muss sich rentieren. Und was fällt uns dazu ein? Genau!
„Der Arbeitslose bringt“ – steht so da – „das Geld
mit, das der Betrieb braucht, um ihn beschäftigen zu können.“
(Frankfurter Allgemeine Zeitung 7. August)
Und das soll so gehen:
Der Job Floater
„Jeder Arbeitslose wird mit einer Art Kreditgutschein über etwa
75 000 Euro ausgestattet. Stellt ein Unternehmen ihn ein, kann dieses sich
Geld bei seiner Hausbank abholen ... Die neuen Personalserviceagenturen suchen
kreditwürdige Unternehmen mit guten Geschäftsaussichten aus und bieten
ihnen Arbeitslose als Zeitarbeiter an. Werden sie nach der Probezeit fest angestellt,
wird der Kredit fällig ... Die Hausbank vermittelt für jeden eingestellten
Arbeitslosen einen Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau bestehend
aus zwei Tranchen, einem Bankkredit und einer Eigenkapitalhilfe. Nur bei der zweiten
Tranche sind die Banken von der Haftung freigestellt. Die KfW refinanziert die
Kredite am privaten Kapitalmarkt über steuerbegünstigte Anleihen.“
(Handelsblatt 7. August)
Auch wenn da laut FAZ „für den Wirtschaftswissenschaftler“ noch
„vieles unverständlich“ bleibt – die Grundidee ist klar:
Der Staat stiftet den Kapitalisten mit zinsgünstigen Krediten, Kreditgarantien
und geschenktem Kapital – pro eingestelltem Arbeitslosen „Eigenkapital
von anfangs zunächst 10 000, späterhin 50 000 Euro und einen Fremdkredit
in gleicher Höhe“ (Frankfurter Rundschau 5. August) – direkt
die Mittel zur Ausbeutung. Und auch dieser Einfall lässt sich noch konsequenter
zu Ende denken. Die Arbeitslosen, die darüber in den Genuss kommen, von einem
Unternehmen ausgebeutet zu werden, sollen nämlich anschließend mit
ihren Mitteln mit gerade stehen für die Zurückzahlung des Kredits, der
ihnen diesen Genuss verschafft: „Der so gewonnene neue Arbeitnehmer
soll sich später mit einem Einkommensverzicht, beispielsweise von fünf
Prozent, an der Tilgung des Kredits beteiligen.“ (Frankfurter Allgemeine
Zeitung 7. August)
Wiederum als Kleinausgabe des Job Floaters hat die Kommission schließlich
noch Das Ausbildungszeit-Wertpapier
im Programm: „Der Hartz-Kommission gehen die Ideen, frisches Geld für
den Arbeitsmarkt zu mobilisieren, nicht aus. Jedem nicht ausgebildeten Jugendlichen
bis 25 Jahre will Kommissionschef Peter Hartz ein Ausbildungszeitwertpapier in
die Hand drücken, mit dem er seine Ausbildung selbst einkaufen kann. Finanziert
werden soll es durch einen neuen Fonds. Er soll in erster Linie über eine
Ausbildungsversicherung finanziert werden, die Eltern und Verwandte der Jugendlichen
abschließen sollen. Außerdem soll die Bundesanstalt für Arbeit
in den Fonds einzahlen. Die Fondsverwaltung soll außerdem Spenden bei allen
gesellschaftlichen Gruppen einwerben.“ (Handelsblatt 7. August)
5. Die Kritik der Wirtschaft
Die ‚Vertreter der Wirtschaft‘ sowie ihre Sprachrohre, die einschlägigen
Forschungsinstitute, sind mehrheitlich der Auffassung, dass die Vorschläge
der Hartz-Kommission „in die richtige Richtung“ gehen. Aber eben auch
nur das. In die richtige Richtung gehen sie nämlich längst noch nicht
weit genug:
So ist es natürlich nur „zu begrüßen“, wenn der Staat
dafür sorgt, dass Arbeitslose per arbeitsbehördliche Verleihanstalten
und durch Ausweitung der 'Mini-Jobs' das Angebot an kostengünstig zu erstehender
Arbeitskraft vermehren. Aber: „Die Hartz-Kommission macht um die Lohnfindung
einen großen Bogen.“ (Handelsblatt 28./29. Juni) Wo doch der „Lohn
der entscheidende Parameter ist ... Die Lohnstruktur muss flexibel sein. All
dies wird durch die rechtliche Absicherung des Kollektivvertrages vereitelt.“
(Handelsblatt 4. Juli) „Hartz ist mit den
Agenturen der Aufgabe ausgewichen, den deutschen Arbeitsmarkt endlich von ...
dem Lohndiktat durch das System der Flächentarifverträge zu befreien.“
(Handelsblatt 12. August) Fällig gewesen wäre also ein Angriff aufs
Tarifvertragsrecht überhaupt.
„Positiv“ ist für die Arbeitgeber natürlich auch alles,
was „Anreize“ schafft, „dass Arbeitslose einen angebotenen Arbeitsplatz
schneller annehmen.“ Also die verschärften Zumutbarkeitskriterien,
Leistungskürzungen und -streichungen bei ‚Arbeitsverweigerung‘
– aber wieso nur dann? „Notwendig wäre, die Lohnersatzleistungen
auf den schnellstmöglichen Übergang in eine neue Beschäftigung
auszurichten. Das geschieht leider nicht. Statt dessen setzt die Kommission auf
effektive individuelle Sanktionen.“ (Arbeitgeberpräsident Hundt in
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung 12. August) Da hat die Kommission, nachdem
sie erst einmal „mutig“ eine drastische Senkung des Arbeitslosengeldes
und eine Befristung der Arbeitslosenhilfe ins Gespräch gebracht hat, nach
Auffassung der Unternehmer auf der ganzen Linie versagt:
„Besonders
negativ ist, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nicht begrenzt wird.
Falsch bleibt, dass der Daueranspruch auf Arbeitslosenhilfe nicht aufgehoben wird.“
(Martin Wansleben, DIHK-Hauptgeschäftsführer in der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung 12. August)
Die Kommission ist da auf „massiven politischen Druck“ der Bundesregierung
hin „zurückgerudert“, hat alles, was fällig gewesen wäre,
„verwässern“ lassen – und nicht den fälligen Generalangriff
auf den Standpunkt der notwendigen Reproduktion der Arbeiterklasse gestartet,
den der Sozialstaat noch immer neben dem und damit eben auch gegen den Standpunkt
der notwendigen Verbilligung der Ware ‚Arbeitskraft‘ aufrechterhält.
„Gut“
ist für ‚die Wirtschaft‘ auch die „erleichterte Befristung
von Arbeitsverhältnissen bei älteren Mitarbeitern“ – aber
warum schon wieder nur bei denen? Und „gut“ vor allem, dass sie
mit den Leihkräften vom Arbeitsamt Zugriff auf Arbeitskräfte bekommt,
die sie jederzeit wieder loswerden kann; nicht zuletzt deswegen, weil sich da
für
sie Wege auftun, die Kündigungsschutzproblematik überhaupt zu erledigen:
„Als Leihfirmen können sie (die PSA sind gemeint) die Problematik
des Kündigungsschutzes für die Unternehmen aushebeln, die Einstiegslöhne
für Arbeitslose senken und ihr (nämlich das der Leihfirmen!) Humankapital
frisch halten.“ (Klaus Zimmermann vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung,
dessen Humankapital vielleicht auch mal jemand auffrischen sollte, in der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung 12. August)
Das geht also schon sehr in die richtige Richtung. Zumal die Kommission auch
die Einwände der privaten Leiharbeit-Unternehmen in ihrem Konzept noch
weitgehend berücksichtigt hat: Vor allem hat ihr eingeleuchtet, dass den
gewerblichen Leiharbeits-Firmen keine Konkurrenz aus der Vermarktungstätigkeit
des Arbeitsamtes erwachsen darf; deswegen soll nun eine Personal-Service-Agentur
doch nur dort errichtet werden, „wo es keine regionalen Anbieter gibt“ (Handelsblatt
15. August); d.h. vorrangig soll es dem Geschäftssinn privater Verleihfirmen überlassen
bleiben, aus den Arbeitskräften vom Arbeitsamt einen Gewinn herauszuschlagen.
Außerdem hat die Kommission eingesehen, dass in dieser Zukunftsbranche
der
„Zeitarbeitsgesellschaft“ auch keine „ungleichen Wettbewerbsbedingungen“
herrschen dürfen; deswegen schlägt sie vor, 'gleiche Wettbewerbsbedingungen'
durch eine „Deregulierung der Rahmenbedingungen“ herzustellen, d.h.
für die Branche insgesamt die Ausbeutungsbedingungen auf den Stand zu bringen,
den sie für die Leihkräfte vom Amt einführen will. Unbeliebt
macht sie sich bei den Unternehmern dieser Branche mit der Forderung, dass dann ‚gleiche
Wettbewerbsbedingungen‘ auch nach der Seite des Lohns herrschen müssen:
„Es muss nach einem neuen, noch auszuhandelnden PSA-Tarif bezahlt werden.
Bislang waren aber nur wenige Zeitarbeitsunternehmen überhaupt bereit, Tarifverträge
zu schließen ... Durch das Hartz-Konzept wächst nun auch der Druck
auf den Rest der Branche, sich Tarifverhandlungen nicht weiter zu verschließen,
falls sie in den Genuss der Deregulierung kommen wollen.“ (Handelsblatt
20. August)
Also ist letzten Endes doch alles ziemlich unbefriedigend: Warum wird nur unter
dieser Bedingung ‚dereguliert‘? Und wieso nur bei der Leiharbeit?
Wo es der Kommission doch darum hätte gehen müssen, die „Fessel
eines überzogenen Kündigungsschutzes“ (Handelsblatt 12. August)
generell zu beseitigen, also ein Angriff auf die Arbeitsgesetzgebung überhaupt
angesagt gewesen wäre: „Die gesetzlichen Restriktionen müssen
weg.“
Die Kritik der Unternehmer richtet sich also insgesamt dagegen, dass der Staat
die – von ihm doch als fällig eingesehene! – Verelendung der
Lohnarbeiter als Förderprogramm für mehr rentable Arbeit alles in allem
doch wieder nur für die bereits verelendeten Arbeitslosen herstellen will.
Sie wendet sich dagegen, dass die staatlichen Maßnahmen zur Erleichterung
der Ausbeutung Ausnahmecharakter haben, zielt also darauf, dass das Arrangement
der dafür zweckmäßigen Verelendungsverhältnisse zur kapitalistischen
Regel für die lohnarbeitende Bevölkerung wird; eine Regel, die der Staat
in Kraft zu setzen hätte.
Deswegen werden sogar die projektierten Geldgeschenke an einstellungsbereite Unternehmer
überhaupt nicht begrüßt, geschweige denn mit Dankbarkeit beantwortet.
Stattdessen mäkelt der Bund Deutscher Arbeitgeber an den zweifelhaften Finanztechniken
herum, über die Arbeitgeber mit billigem Kredit und geschenktem Kapital versorgt
werden sollen („besonders grotesk“); er zweifelt daran, als wäre
das seine erste Sorge und bei Subventionen so üblich, dass sich der Job Floater
für den Staat „kostenneutral“ umsetzen lässt; und stellt
dessen Nutzen in Frage („zwei Millionen neue Arbeitsplätze ...
wenig realistisch“; Handelsblatt 13. August). Für die Unternehmer zeugt
dieses Projekt nämlich selber vom Unwillen der politisch Verantwortlichen,
ihre Arbeitsmarktpolitik konsequent am Bedarf der Wirtschaft auszurichten. Es
selber wird als der Versuch registriert, das eigentliche Übel der zu teuren
Arbeit mit Finanzierungs-Kunstgriffen ausnahmsweise – eben hinsichtlich
der in Arbeitsverhältnisse zu überführenden Arbeitslosen –
wegzumanipulieren, also regelmäßig bestehen zu lassen.
Und so geht es natürlich nicht! Denn wer ist hier von wem abhängig,
wenn alle Welt von ihnen verlangt, mehr Arbeitsplätze zu schaffen?!. Eben!
Dann sind ja wohl auch sie diejenigen, die die Bedingungen diktieren können
und von der Politik erwarten dürfen, dass die entsprechende Verhältnisse
schafft! Und wenn die von einer Regierung gemacht wird, die zwar für die
Durchsetzung neuer Freiheiten im Umgang mit der Arbeitskraft etliches tut, aber
einfach nicht den parteipolitischen Vorlieben entspricht, wie man sie in den Kreisen
der Unternehmerverbände hegt, dann sind die Vertreter der Wirtschaft so frei,
auch noch ihren Anspruch auf eine Regierung ihrer Wahl als Sachnotwendigkeit des
Arbeitsplätze-Schaffens auszugeben. Mit ihrer Kritik an den Vorschlägen
der von der rot-grünen Regierung eingesetzten Kommission wollen die Unternehmerverbände
diese Regierung schlecht machen und im stattfindenden Wahlkampf die Weichen für
die richtige Regierung stellen. Das von ihnen vertretene private Bereicherungsinteresse
trifft sich da auf wunderbare Weise mit dem Wahlkampfinteresse der Stoiber-Front.
6. Die konstruktive Rolle
der Gewerkschaften
Von einem solch glücklichen Zusammentreffen von Klasseninteresse und Parteiinteresse
kann im Falle der Gewerkschaften mit ihren traditionell guten Beziehungen zur
derzeit regierenden Sozialdemokratie keine Rede sein. Die Hartz-Kommission, deren
Vorschläge die Schröder-Regierung ja erklärtermaßen konsequent
und ohne Abstriche in die Tat umsetzen will, widerruft schließlich alles,
was die Gewerkschaften in den vergangenen vier Jahren an der Politik der rot-grünen
Regierung – auch schon mit ziemlich viel unverwüstlichem Willen dazu
– als sozialen Fortschritt gut heißen konnten: die Neuregelung der
325-Euro-Jobs, das Gesetz gegen Scheinselbständigkeit, gesetzliche Beschränkungen
bei der Leiharbeit, die Beseitigung des ‚Dienstmädchen-Privilegs‘ ...
All das wird durch die Vorschläge der Kommission regelrecht abgeräumt.
Und wie stellen sich die Gewerkschaften nun dazu? Was ist ihre Sorge?
„Sie müssen jetzt aufpassen, dass sie nicht nur als grundsätzliche
Ablehner jeder Reform wahrgenommen werden.“ (Hubertus Schmold von der IG
BSE im Handelsblatt 25. Juni)
Denn erstens halten sie eine Reform der Arbeitswelt wg. Arbeitslosigkeit unbedingt
für notwendig. Und wenn ihnen dann ein Hartz mit all seinen Erfolgs- und
Zukunftskompetenz ausstrahlenden „Modulen“ vorbuchstabiert, dass für
mehr Beschäftigung die Ausbeutungsbedingungen für die Unternehmer im
Lande verbessert werden müssen, dann gestehen sie dem erst einmal sowieso
schon so ziemlich alles zu. Bis zu dem Punkt, an dem für sie wieder einmal
die „Schmerzgrenze“ erreicht ist. Das ist dort der Fall, wo nach den
Vorstellungen von Hartz – und das ist ja irgendwie der Kern seiner Reform
– die Leiharbeit in großem Stil zum festen Bestandteil der modernen
Arbeitswelt werden soll. Denn die sollte nach den Vorstellungen der Gewerkschaften
dann doch eher nicht „Schule machen“: „Sie fürchten,
dass Zeitkräfte mit niedrigeren Tariflöhnen den von ihnen betreuten
Stammbelegschaften in den Betrieben Lohnkonkurrenz machen.“ (Handelsblatt
28./29. Juni)
Deswegen sind sie „alles andere als glücklich damit“, dass sie
als Tarifpartner des Arbeitsamtes demnächst einen entsprechenden PSA-Tarif
für dessen Leihkräfte abschließen sollen. Das wollen sie nicht.
Sie wollen aber auch nicht dieses Reformprogramm zum Scheitern bringen. Denn zweitens
sind sie so politisiert allemal, dass sie der sozialdemokratisch geführten
Regierung, die für sie immer noch die richtige ist, nicht mitten im Wahlkampf
in den Rücken fallen wollen; schließlich will der Kanzler mit diesem
Reformprogramm und einem mit den Unternehmern und Gewerkschaften erzielten Konsens
über dessen Eckdaten ja auch noch glaubwürdig und wahlkampfwirksam unter
Beweis stellen, dass er das Zeug dazu hat, mit dem Arbeitslosenproblem fertig
zu werden. Und wenn das von den Unternehmern hintertrieben wird. „Die
Arbeitgeber wollten nicht nur Unternehmerinteressen durchsetzen“ –
das ginge ja noch! –, „sondern mit ihrer Blockadehaltung verhindern,
dass Bundeskanzler Schröder einen Erfolg vorweisen könnte.“ (Kommissionsmitglied
Kunkel-Weber von der Gewerkschaft Verdi laut Handelsblatt 30. Juli) –,
dann liegt für diese Gewerkschaften eindeutig eine „politische Erpressung“
vor, die von ihnen nur durch eine entsprechende Gegenoffensive beantwortet werden
kann: Schröder ist ihr Mann, weil der ja für sie ist; nur mit ihm lässt
sich Arbeitsmarktpolitik im Konsens mit den Gewerkschaften durchsetzen. Für
diesen Konsens „sind wir sogar bereit, über unseren Schatten zu springen
und Leiharbeit unter bestimmten Bedingungen zu akzeptieren.“ (DGB-Vorsitzende
Engelen-Kefer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung 12. August) Natürlich
nur mit den notorischen Bauchschmerzen und erst nachdem die eigentlichen “Giftzähne
des Konzepts“ – Senkung und Befristung der Arbeitslosenunterstützung
– „gezogen“ werden konnten und auch dann selbstverständlich
nur unter der Bedingung, dass die Gegenseite dieses Zugeständnis nicht dafür
ausnutzt, wofür die es haben will, und wahrmacht, womit die Gewerkschaften
schon fest rechnen: „Der Ausbau der Zeitarbeit darf aber auf keinen
Fall dazu führen, dass regulär Beschäftigte von den Unternehmen
durch preiswerte Zeitarbeitskräfte ausgetauscht werden.“ (IG-Metall-Sprecher
Claus Eilrich im Handelsblatt 28./29. Juni)
Das einzudämmen, ist absehbarerweise das Ziel, mit dem diese Gewerkschaften
demnächst dann in die Verhandlungen über die nähere tarifrechtliche
Ausgestaltung der Leiharbeitsverhältnisse hineingehen werden. Denn dass sie
das wollen, ist nun ja keine Frage mehr. Diesen Auftrag kann man schließlich
auch positiv sehen: Da sind sie als Tarifvertragspartei einmal gefragt, da sollen
sie ihre konstruktive Rolle kriegen, und auf die bereiten sie sich längst
vor:
„Die Gewerkschaften wollen die Bezahlung im PSA-Tarif möglichst
stark den Tarifgehältern der entleihenden Branchen annähern.“
(Verdi-Tarifexperte Jörg Wiedemuth im Handelsblatt 20. August)
Fragt sich nur noch, ob sie dafür überhaupt einen Verhandlungspartner
finden. Weil die Zeitarbeitsfirmen „verschließen“ sich ja bislang
Tarifverhandlungen noch hartnäckig.
7. Die endgültige
Aufbereitung der Materie
zum wahlkampfttauglichen Thema
Unter der Schlagzeile „Schröder contra Stoiber – das Streitgespräch“
titelt die Süddeutsche Zeitung vom 13. August: „Heftige Wortwechsel
zwischen Kanzler und Herausforderer / Beide Politiker wollen den Druck auf die
Arbeitslosen verstärken.“ Die Kandidaten der beiden großen Parteien
für das Amt des Regierungschefs konkurrieren also um die Gunst des Wählers,
indem sie sich in der Frage profilieren, wer von ihnen der bessere Arbeitslosen-Drangsalierer
ist. Sie verlieren kein Wort über die Natur des staatlichen Handlungsbedarfs,
den sie mit ihrer Regierung exekutieren wollen, sondern versprechen Konsequenz
in der Durchführung; und ihre Glaubwürdigkeit darin demonstrieren sie,
indem sie mit ihrer Rücksichtslosigkeit gegenüber den Leidtragenden
angeben. So, in der abstrakten Fassung – Konsequenz! –, setzen sie
die Kritik der Unternehmer an einer Politik, die alles verwässert, Maßnahmen
ergreift, die höchstens ein Anfang sein können, und das Eigentliche
– eine generelle Rücknahme staatlicher Rücksichten auf die Reproduktion
des Proletariats – schuldig bleibt, als Generallinie durch. Das Verlangen
nach Konsequenz ist der einzige Standpunkt zur Politik, den sie gelten und an
dem sie sich messen lassen. Und der einzige, an dem sie die demokratische Öffentlichkeit
misst: „SPD und Union fehlt der Mut für Reformen.“ In dieser
Fassung ist Kritik endgültig wahlkampftauglich: ‚Reformen‘,
das ist der Titel für alles, was die Politik auf die Tagesordnung setzt,
und ‚Konsequenz‘ ein Synonym für Führungsstärke. Das
ist das ganze Repertoire einer Wahlkampf-Debatte, in der die Opposition und deren
Sprachrohre der Regierung vorhalten, „zu spät“ und dann auch
viel zu unentschlossen aktiv geworden zu sein; und auch das nur aus Wahlkampfgründen.
Die Regierung mache sich der „Vortäuschung eines Reformeifers“
schuldig, hinter dem keine wirkliche „Tatkraft“ steht, lautet der
härteste Vorwurf an sie. Die Regierung und deren Sprachrohre kontern mit
dem Vorwurf, die Opposition würde – aus wahltaktischen Gründen
– die gute Sache „zerreden“ und sich damit gegen die „Stimmung“
im Volk stellen, das nach dem Auffliegen getürkter Vermittlungen des Arbeitsamtes
endlich Taten sehen wolle. Kanzler Schröder stellt da sein Licht zu Unrecht
unter den Scheffel. Die Wahrheit ist nämlich schon, dass er diesen ‚Skandal‘
zum Anlass genommen hat, die Nation auf seine arbeitsmarktpolitische Offensive
einzuschwören.
Der Wahlkampf ist da also einmal keine Ablenkung von der Sache, sondern fruchtbar
dafür, die ganze Nation auf sie hinzulenken. |
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