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Soziale
Grundsicherung
Marga Elser 27. Juni 2002
Offener Brief vom 27. Juni 2002 an Landrat Dr. Roland Würz
Sehr geehrter Herr Dr. Würz,
mit diesem Brief möchte ich mich an Sie wenden, um Sie über das „Gesetz
über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“
näher zu informieren und eventuelle Missverständnisse frühzeitig
auszuräumen. Wie ich der Heidenheimer Zeitung vom 25. Juni 2002 entnehmen
konnte, haben Sie sich vor dem Kultur- und Sozialausschuss des Kreistages skeptisch
gegenüber dem Gesetz gezeigt. Ich hoffe, Ihnen im folgenden deutlich machen
zu können, dass dieses Gesetz ein sozialpolitischen Fortschritt insbesondere
für alte Menschen ist und auch für die kommunalen Verwaltungen keine
zusätzlichen Belastungen mit sich bringt.
Im Rahmen des „Altersvermögensgesetz“ zur Reform der Alterssicherung
in Deutschland haben SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN mit der bedarfsorientierten
sozialen Grundsicherung die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, Altersarmut
und die Armut von dauerhaft erwerbsunfähigen Personen erfolgreich bekämpfen
zu können. Nach diesem Konzept ist die soziale Grundsicherung eine bedarfsorientierte
(d.h. einkommens- und vermögensabhängige) und steuerfinanzierte Geldleistung,
die bei Alter und Invalidität gezahlt werden soll, um den notwendigen Grundbedarf
in pauschalierter Form abzudecken, ohne dass Sozialhilfe in Anspruch genommen
werden muss, wenn und soweit die Leistungen der Rentenversicherung hierzu nicht
ausreichen. Damit ist klargestellt, dass die soziale Grundsicherung
nicht an die Stelle des sozialen Sicherungssystems und der Sozialversicherung
treten soll, sondern lediglich gewährleistet, dass insgesamt mindestens der
Sozialhilfebedarf abgedeckt wird.
Vor dem Kultur- und Sozialausschuss haben Sie, sehr geehrter Herr Dr. Würz,
vorgebracht, die Grundsicherung würde zu nicht akzeptablen Kostenbelastungen
der Kommunen führen. Nach Ihren Berechnungen kämen Mehrkosten von rund
einer Million Euro auf den Landkreis pro Jahr zu. Zunächst einmal ist diese
Zahl von vielen Faktoren abhängig, die man zum jetzigen Zeitpunkt nicht umfassend
voraussehen kann.
Grundsätzlich ist das Gesetz der Regierungsfraktionen aber so gestaltet,
dass es erstens zu keinen verwaltungsbedingten Mehrkosten kommt und zweitens entstehende
zusätzliche Kosten durch den Bund erstattet werden.
Wichtig ist, dass der Bund den Ländern diejenigen grundsicherungsbedingten
Mehrausgaben erstattet, die aufgrund des Wegfalles des Unterhaltsrückgriffes
auf Kinder und Eltern, der Kosten für Gutachten über das Vorliegen dauerhafter
Erwerbsminderung, der Ausgaben der Sozialämter, wenn gegenüber Grundsicherungsberechtigten
zusätzliche, über die Pauschalierung der einmaligen Leistungen hinausgehende
Bedarfe an einmaligen Leistungen abgedeckt werden, entstehen. Dafür stellt
der Bund den Ländern jährlich 409 Mio. Euro zur Verfügung. Um Befürchtungen
der Kommunen zu begegnen, die Unterstützung des Bundes reiche nicht aus,
hat der Bund nach Verhandlungen im Bundesrat die ursprünglich angesetzten
300 Mio. Euro auf den jetzigen Betrag um rund 100 Mio. Euro erhöht. Ob dieser
Betrag ausreicht, wird regelmäßig kontrolliert werden. Jedes Land hat
seinen Anteil an diesem Gesamtbetrag an die jeweiligen Grundsicherungsträger
im Land zu verteilen, also auch entsprechend an den Kreis Heidenheim.
Was den Personalbedarf und den Verwaltungsaufwand angeht, so ist sogar
mit Einsparungen zu rechnen, weil:
aufgrund der pauschalierten Auszahlung der einmaligen Leistungen sowie aufgrund
des Wegfalles des Unterhaltsrückgriffes Verwaltungsvereinfachungen und damit
Einsparungen zu erwarten sind. Dies gilt um so mehr, als ein Großteil derjenigen
Personen, die künftig Grundsicherung beantragen, bislang Sozialhilfe erhalten
hat und dann im Rahmen der Sozialhilfe i.d.R. nicht mehr betreut werden muss und
das Gesetz die Einrichtung neuer Behörden nicht vorsieht. Der Bund hat auf
die organisatorische Umsetzung der Grundsicherung auf kommunaler Ebene keinen
Einfluss.
Aufgrund dieser umfassenden Berücksichtigung kommunaler Interessen bin ich
zuversichtlich, dass es nicht zu den befürchteten Kostenbelastungen durch
die Einführung der Grundsicherung kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marga Elser MdB |
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