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Presseerklärung vom 30. September 1999
Pressemitteilung 30. September
1999
Zu den Pressemeldungen vom 25./26. September 1999, die eine rechtskräftige
Verurteilung meiner Person suggerieren, gebe ich heute, am 30. September 1999,
folgende Presseerklärung ab:
Das Amtsgericht Bielefeld hat gegen mich einen Strafbefehl wegen des Farbbeutelwurfs
auf Außenminister Fischer erlassen.
Die Angehörigen der Menschen in Serbien und im Kosovo, die im Krieg von
Natobomben ermordet wurden, werden hier kein Gericht finden, das die Verantwortlichen
zur Rechenschaft zieht. Dies gilt ebenso für die Verstümmelten und Traumatisierten.
Außenminister Fischer hat dagegen schon ein Gericht gefunden, das seine
Ohrbeeinträchtigung am Kriegsparteitag der „Grünen“ mit
sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung ahndet – in Form eines
Strafbefehls ohne öffentliche Verhandlung.
Im Gegensatz zu Außenminister Fischer möchte ich Öffentlichkeit
über den Widerstand gegen den Krieg und die Kriegsfolgen schaffen. Ich habe
fristgerecht Widerspruch gegen den Strafbefehl erhoben, so dass es zu einem öffentlichen
Prozess kommen wird.
Nach dem Krieg ist vor dem Krieg. Einstellung aller Verfahren gegen KriegsgegnerInnen. |
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