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Doppelte Standards und seltsame Schweigsamkeit
Paul de Rooij junge Welt
22. Oktober 2004
Besatzung mit Menschenrechten? Hohlheit und Betrügerei – das
sind die moralischen Pole, zwischen denen sich heute die meisten Erklärungen
von Amnesty International bewegen
Paul de Rooij ist ein holländischer Mathematiker und Ökonom, der
in London lebt und unter anderem für die linke US-Zeitschrift Counterpunsch
schreibt, aus der wir seinen Artikel übernommen haben. Wir veröffentlichen
ihn in einer von Hermann Kopp aus dem Englischen übersetzten und leicht
gekürzten Fassung
Angesichts der jüngsten israelischen Verwüstungen im Gazastreifen
und der täglichen US-Bombardements von Falludscha sind die Feststellungen
von Amnesty International (ai) zur dortigen Situation von besonderem Interesse.
Gilt ai doch weithin als Autorität in Menschenrechtsfragen. Doch die Reaktionen
dieser Organisation auf die Untaten des israelischen oder US-amerikanischen Militärs
sind ein kaum hörbares Grübeln und gelegentlich ein müder Tadel.
Die Schwäche dieser Reaktionen wirft viele Fragen auf.
Schauen wir uns die Überschrift einer der jüngsten Presseerklärungen
an: „Die israelische Armee muss bei ihrer Operation die Menschenrechte
respektieren.“ (MDE 15/094/2004, Oktober 1, 2004). Amnesty International
zufolge sind die israelischen Verwüstungen in den besetzten Gebieten demnach
tragbar, solange sie die Menschenrechte „respektieren“. Das ist,
als würde man einem Vergewaltiger empfehlen, ein Kondom zu benutzen.
Im September 2004 tötete die israelische Armee durchschnittlich 3,7
Palästinenser täglich; sie verwundete im täglichen Durchschnitt
19,3; sie zerstörte zahlreiche Häuser und traf damit Tausende Menschen;
sie hat große Teile des Gazastreifens in eine Mondlandschaft verwandelt.
Der israelische Verteidigungsminister Schaul Mofaz sagt offen, dass die Palästinenser
damit bestraft werden sollten, und kollektive Bestrafung gehört zu den öffentlich
gebilligten Maßnahmen. Die gesamte palästinensische Bevölkerung
wird in Geiselhaft genommen.
Dürfte man angesichts der Verwüstungen, die das israelische Militär
hinterlässt, und der eindeutigen Verletzung des Völkerrechts nicht
zumindest eine kleine Verurteilung erwarten? Die Reaktion von ai sieht jedoch
so aus: „[ai] ist besorgt, dass die exzessive Gewaltanwendung durch die
israelische Armee beim jüngsten Vordringen im Gazastreifen zu weiteren Todesopfern
und zur mutwilligen Zerstörung der Häuser und des Eigentums von Palästinensern
führen wird. Vergeltungsmaßnahmen gegen geschützte Personen und
gegen Eigentum sind von der Vierten Genfer Konvention verboten, und Israel ist
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Maßnahmen, die getroffen
werden, um das Leben israelischer Zivilisten zu schützen, mit seiner Verpflichtung
im Einklang stehen, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht
zu beachten. Israel sollte internationalen Menschenrechts- und humanitären
Hilfsorganisationen unverzüglich den Zugang zum Gazastreifen ermöglichen.
Gegenwärtig wird ai-Vertretern und Mitarbeitern anderer internationaler
Organisationen der Zugang zum Gazastreifen verweigert.“
Diese lahme Erklärung wurde als Reaktion auf den Angriff gegen Dschabalija
abgegeben, der von Dr. Mustafa Barghouti folgendermaßen beschrieben wurde: „Scharons
Panzer toben durch Dschabalija und Beit Lahia, so wie früher in Khan Yunis,
Rafah und Beit Hanun. Scharon tut Gaza heute das an, was er 2002 dem Westjordanland
angetan hat.“ (Al Ahram, 7. Oktober 2004)
Doppelmoral
Im Mai 2004 gab ai eine Presseerklärung mit folgender Überschrift
heraus: „ai verurteilt die Ermordung einer Frau und ihrer vier Töchter
durch palästinensische Revolverhelden.“ Und im Text war dann zu lesen: „Solche
bewussten Angriffe auf Zivilisten, die weit verbreitet sind und systematisch
im Zuge einer erklärten Politik, die Zivilbevölkerung anzugreifen,
erfolgen, sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit ...“ (MDE 15/049/2004,
4. Mai 2004).
Wenn Palästinenser einige Zivilisten töten, ist das also ein „Verbrechen
gegen die Menschlichkeit“ – nach dem Völkerrecht eins der schlimmsten
Verbrechen, eine Vorstufe des Völkermords. Doch wenn Israel weit mehr Zivilisten „im
Zuge einer erklärten und systematischen Politik“ tötet, um sie
(in den Worten des israelischen Verteidigungsministers Schaul Mofaz) „einen
Preis bezahlen zu lassen“ (Ha’aretz, 1. Oktober 2004), kann ai nur
die Hände ringen und sich besorgt zeigen wegen „der exzessiven Gewaltanwendung
durch die israelische Armee“.
Die Frau, die von Palästinensern getötet wurde, war übrigens
eine Siedlerin. Man muss also schon fünfe gerade sein lassen, um sie eine
Zivilistin zu nennen – denn die Siedler sind bewaffnet und verstehen sich
gerne auch als Stoßtrupp eines expansionistischen Zionismus, dessen erklärtes
Ziel es ist, zumindest das ganze Westjordanland von Palästinensern ethnisch
zu säubern.
Am 27. September 2004 tötete ein Siedler aus der Siedlung Itamar kaltblütig
einen Palästinenser, und die israelischen Behörden versuchten sogar,
ihm den Hausarrest zu ersparen; er wird allenfalls, aber wahrscheinlich nicht
einmal dies, wegen Totschlags angeklagt werden. (Ha’aretz, 29. September
2004) Dieser Vorfall war ai keine Presseerklärung wert – im Unterschied
zum Fall der getöteten Siedlerin und ihrer Kinder, aber auch zu dem des
fast gleichzeitig erfolgten eines entführten (und schließlich wieder
unverletzt freigelassenen) freien CNN-Mitarbeiters. (MDE 15/093/2004, 28. September
2004).
Amnesty scheint die Siedlungen als bloß falsch platzierte Vorstädte
zu verstehen, und ihre Bewohner als ganz normale Kleinstädter. Das mag in
einigen Fällen sogar zutreffen, aber etliche Siedlungen beherbergen fanatische
zionistische Rassisten. Jeff Halper, der Leiter des Israelischen Komitees gegen
Häuserzerstörungen, nennt die zweite Siedlergeneration, jene Siedler,
die bereits in Siedlungen geboren sind, „Clockwork Orange“-Siedler;
diese seien extremistischer, rassistischer und gewaltbereiter als ihre Vorgänger.
[1] Sie schikanieren häufig die Palästinenser, zerstören ihre
Häuser und töten sie gelegentlich auch, ohne dafür zur Verantwortung
gezogen zu werden. Wiederholte ai-Appelle an die Palästinenser, sich nicht
an den Siedlern zu rächen, sind also durchaus fragwürdig – zumal
ai während der gesamten zweiten Intifada nicht eine einzige Erklärung
zu Siedler-Gewaltakten herausgegeben hat.
Amnesty International ist keine Antikriegsorganisation, und diese Haltung
schafft zahlreiche Widersprüche. Mit Beginn des US-Krieges gegen den Irak,
schreibt der Rechtswissenschaftler Prof. Michael Mandel (York University, Toronto), „wurden
von Human Rights Watch und Amnesty International alle ‚Kriegführenden‘ streng
gemahnt […] und an ihre Pflichten gemäß den Grundsätzen
und Gebräuchen des Kriegsrechts erinnert. Doch keine der beiden Organisationen
sagte etwas zur Illegalität des Krieges selbst oder sprach davon, dass die
angreifenden Staaten sich nach dem Völkerrecht des schwersten Verbrechens
schuldig gemacht hatten. […]
Amnesty stellte auch in Frage, ob die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen
ergriffen wurden, um Zivilpersonen zu schützen, und forderte die Untersuchung
von Fällen, bei denen Zivilisten umkamen. […] Aber niemals erwähnte
Amnesty International […] den entscheidenden Grund, warum die Untersuchung
dieser Vorfälle überhaupt erforderlich wurde – nämlich dass
all der Tod und all die Zerstörung rechtlich wie moralisch den Invasoren
anzulasten sind, welche Vorsichtsmaßnahmen sie auch zu ergreifen behaupteten;
denn sie waren die Folge eines illegalen Angriffskrieges. Jeder Tod war ein Verbrechen,
für das die Anführer der Invasionskoalition persönlich strafrechtliche
Verantwortung tragen.“ [2] Obwohl ai sich in ihren Erklärungen oft
auf das internationale Recht bezieht, wird also selbst der schwerste Völkerrechtsbruch
nicht erwähnt, wenn es um die Raubzüge der USA geht.
Darfur
Schauen wir uns die ai-Erklärung zur Lage in Darfur im Sudan an:
„Der UNO-Sicherheitsrat sollte die Lieferung von Waffen unterbinden,
die für massenhafte Verletzung der Menschenrechte in Darfur benutzt werden,
verlangte [ai] heute im Zug der Veröffentlichung eines auf Satellitenbilder
gestützten Reports, der die umfangreiche Zerstörung von Dörfern
in Darfur während des letzten Jahres aufzeigte.“ [3]
Die Lage in Darfur mag schlimm sein, und die vorgeschlagene Maßnahme
gerechtfertigt. Doch hat ai nie die UNO oder irgendeine andere Institution aufgefordert,
ein Waffenembargo über Israel zu verhängen, obwohl es gute Gründe
für eine derartige Empfehlung gäbe.
Einer amerikanischen Wissenschaftlerin, die dieser Doppelmoral nachging,
wurde von Donatella Rovera, der ai-Verantwortlichen für Israel-Palästina,
geantwortet: „Die Verhältnisse im Sudan und in den israelisch besetzten
Gebieten sind sehr unterschiedlich, und unterschiedliche Normen des Völkerrechts
treffen auf sie zu; es ist deshalb nicht möglich, ein Waffenembargo gegen
die israelische oder die palästinensische Seite zu verlangen. Das Westjordanland
und der Gazastreifen stehen unter israelischer militärischer Besatzung (was
für die Darfur-Region im Sudan nicht zutrifft). Deshalb gelten einige Bestimmungen
des humanitären Völkerrechts, bekannt als die Kriegsgesetze (besonders
die Haager Konvention von 1907 und die Vierte Genfer Konvention in den besetzten
palästinensischen Gebieten (und nicht in der Region Darfur).“ (E-Mail-Mitteilung
vom 5. Juli 2004)
Amnesty hüllt seine Doppelmoral in Juristen-Kauderwelsch, aber Francis
Boyle (Professor für Völkerrecht an der University of Illinois, Champaign)
meint zu dieser Stellungnahme: „Das ist reines Geschwätz. Als ich,
gegen Ende meiner zweiten Amtszeit 1990 bis 1992, Vorstandsmitglied von Amnesty
International USA war, erhielten wir die Befugnis, ein Waffenembargo gegen wichtige
Menschenrechtsverletzer zu verlangen, und Israel gehörte damals wie heute
eindeutig dazu – selbst nach US-Recht. Natürlich tat das niemand bei
ai, weil Israel-Anhänger Hauptspender für Amnesty International USA
waren, und aiUSA wiederum ein Hauptunterstützer von Amnesty International
in London. Wer zahlt, schafft an – und das gilt besonders für die
aiUSA-Zentrale in New York und die [internationale] ai-Zentrale in London.“
Die Gefangenen
Der Kern der ai-Bemühungen gilt „Gefangenen aus Gewissensgründen“,
Gefängnisbedingungen und Folter. Schon deshalb ist es von Interesse, wie
ai mit palästinensischen Gefangenen und dem Folterskandal von Abu Ghraib
umgeht. (Eine Tabelle in der Printausgabe enthält Angaben zu palästinensischen
Gefangenen in Israel: Mit Stand vom 8. Juli 2004 waren 5892 Pälästinenser
- darunter 351 unter 18 Jahren- inhaftiert; von diesen hätten 433 nach Unterzeichnung
der Oslo-Verträge freigelassen werden müssen; nur jeder vierte Gefangene
wurde vor ein Gericht gestellt; 786 Häftlinge werden in völkerrechtswidriger
Administrativhaft – ohne Anklage und Gerichtsverfahren festgehalten.)
Genaugenommen veröffentlicht ai keine Listen von Gewissensgefangenen
(prisoners of conscience – POC), und man muss deshalb ihre Veröffentlichungen
durchkämmen, um herauszufinden, ob es palästinensische POCs gibt. Für
die Zeit der zweiten Intifada werden zwei POCs und zwei „mögliche“ POCs
angegeben. Es gibt viele „Administrativhäftlinge“ – die
ohne Anklage und Verfahren auf unbeschränkte Zeit eingekerkert sind –,
doch ai hält sie nicht für würdig, ihnen das magische POC-Label
zu gewähren. Der Kontrast zu kubanischen POCs ist ganz offenkundig: Hier
bekamen sogar Leute, die von der US-Botschaft für subversive Aktivitäten
bezahlt wurden, den POC-Status, und eine einfache Suche auf der aiUSA-Website
oder einigen Websites rechter Cubano-Amerikaner fördert 88 POCs zu Tage.
[4] Demnach gilt ein Großteil der „politischen“ Gefangenen
in Kuba als POCs. (Es ist schwierig, Gefangene auf Kuba zu klassifizieren. Die
cubano-amerikanische Rechte gibt hohe Zahlen an, aber die sind zweifelhaft. Dieselben
Gruppen nützen ai-POCs mit Wonne. Viele der Gefangenen auf der ai-Liste
kubanischer POCs wurden von der US-Botschaft bezahlt, um illegale Propaganda
zu machen, und etliche wurden dabei ertappt, wie sie Geld von Botschaftspersonal
empfingen. Und dennoch hat ihnen ai einen POC-Status zugesprochen.)
Während die palästinensische POC-Liste nicht veröffentlicht
wird, ist das bei Kuba anders. Im Fall Kubas gibt ai scharfe Erklärungen
ab und fordert die Freilassung der Gefangenen. Das mag angesichts von 88 kubanischen
POCs berechtigt sein. Doch hat ai keine ähnliche Erklärung zu der weit
größeren Zahl politischer Gefangener abgegeben, die in Israel inhaftiert
sind. Die bloßen „vier“ palästinensischen POCs lohnen
wohl nicht die Mühe.
Die Bedingungen der palästinensischen Gefangenen in Israel und den besetzten
Gebieten sind schlimm, und Folter gehört zur Tagesordnung. Zu Beginn dieses
Jahres traten palästinensische politische Gefangene in den Hungerstreik,
um gegen diese Bedingungen zu protestieren. Dazu gab es keinerlei ai-Statement;
und auch die Bitte, sich zu dem Thema zu äußern, blieb unbeantwortet.
Der Fall Irak
Zweifellos wird von den USA im Irak systematisch gefoltert; die Beweise für
die Anwendung der perversesten Formen von Folter wie die Hinweise darauf, dass
die Verantwortung dafür bis in die höchsten Kommandostellen reicht,
sind erdrückend. Außerdem wurden viele Gefangene in der Haft getötet – einige
Todesfälle gehen eindeutig auf Folter zurück. Was hat ai dazu zu sagen?
Amnesty International schrieb einen Brief an „Seine Exzellenz, Herrn
John D. Negroponte“, um zu fragen, aufgrund welcher Gesetze die Gefangenen
behandelt würden: „Angesichts von Berichten über die Folterung
irakischer Gefangener nicht nur durch die Besatzungsmächte, sondern auch
durch die irakische Polizei, wäre [ai] dankbar für Informationen über
die rechtlichen und praktischen Schutzmaßnahmen, die Festnahme, Untersuchungshaft
und Internierung betreffen; welchen Zugang internationale und irakische Organisationen
zu den Inhaftierten haben; und ob Gefängnisse und Straflager unter die Kontrolle
der irakischen Regierung oder anderer gestellt werden. Die internationale Gemeinschaft
sollte erfahren, welche Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen,
dass das absolute Verbot von Folter und grausamer, inhumaner oder entwürdigender
Behandlung oder Bestrafung von irakischer, US- und anderer Seite strikt eingehalten
wird. In diesem Zusammenhang würden wir gerne erfahren, wie Sie zu unserem
Vorschlag stehen, den Vereinten Nationen das Mandat zur Überwachung aller
Hafteinrichtungen zu übertragen.“ [5]
Der unterwürfige Ton des Briefes stört. Der Appell an den Vertreter
des Landes, das einen illegalen Aggressionskrieg vom Zaun brach, zeigt außerdem,
dass Amnesty den schweren US-Verbrechen keineswegs kraftvoll entgegentreten will.
Während ai-Berichte früher manche Diktatoren das Fürchten lehren
konnten, dürften die Leute, die massenhaft Menschenrechte verletzen, von
solchen heutigen ai-Statements kaum Notiz nehmen. Für diese Art von Vorzugsbehandlung
hat ai einen Friedensnobelpreis erhalten ...
Recht auf Selbstverteidigung?
Amnesty International gibt, genau wie die US-Regierung, rituelle Erklärungen
ab, dass „Israel ein Recht (habe), sich zu verteidigen“. Amnesty
akzeptiert das militärische Eingreifen in den besetzten Gebieten, um sicherzustellen,
dass Israel seine brüchige „Sicherheit“ erhält. Von der
US-Position unterscheidet sich diejenige von ai nur dadurch, dass verlangt wird,
die Intervention solle „die Menschenrechte respektieren“ und nicht „exzessiv“ sein.
Beide akzeptieren Israels Recht, die Apartheid-Mauer zu bauen; ai will allerdings,
dass sie auf der Grünen Linie errichtet wird. [6]
Zu dem so genannten Recht auf Selbstverteidigung meint Michael Mandel: „Ein
Aggressor hat kein Recht auf Selbstverteidigung. Wenn du in anderer Leute Haus
einbrichst und die Waffe auf sie richtest, und sie versuchen, dich zu töten,
doch du tötest sie zuerst, dann sind sie unschuldig, doch du hast dich des
Mordes schuldig gemacht.“
Amnesty versucht, die „Menschenrechte“ zu verteidigen, aber es
stellt die Gewalt des Unterdrückers mit der des Unterdrückten auf eine
Stufe; ja, es delegitimiert die letztere, während es jene nur zu zügeln
versucht, damit sie „die Menschenrechte achtet“. Ohne sich mit dem
grundlegenden Unrecht zu befassen, ist diese Position einfach absurd.
Ein falscher Leitstern
Wer Gerechtigkeit für die Sache der Palästinenser erreichen und
den obszönen Krieg gegen den Irak beenden will, wird von der Haltung von
Amnesty International zutiefst enttäuscht. Es mag einiges Nützliche
in den ai-Berichten geben; das Problem ist, dass seine Gesamtposition bestenfalls
widersprüchlich ist. Viele der wohlmeinenden und idealistischen freiwilligen
Helfer, die sich in den ai-Kampagnen engagieren, geben sich vergeblich Mühe,
weil das Herangehen der Organisation an die Probleme von Scheuklappen bestimmt
wird. Moralische Hohlheit und moralische Betrügerei – das sind die
Pole, zwischen denen sich heute die meisten ai-Erklärungen bewegen.
Fußnoten:
- Jeff Halper: A deeper look into the unfolding crisis in Palestine , http://www.corkpsc.org/
db.php?aid=7884, July 19, 2004. [back]
- Michael Mandel: How America Gets Away With Murder, Pluto Press 2004, p.
7/8. [back]
- Amnesty International: „Sudan: The UN Security Council
should stop arms transfers to Sudan and the Janjawid militia“, AFR 54/074/2004,
July 2, 2004. [back]
- Siehe zum Beispiel ai-USA: „Amnesty International
Urges Release of Prisoners of Conscience in Cuba on One-Year Anniversary of Arrests“,
March 16, 2004. [back]
- ai: „Clarification needed on status of prisoners after 30 June“,
MDE 14/031/2004, June 18, 2004. [back]
- ai: „The fence/wall violates international law,“ MDE 15-018-2004,
Feb. 189, 2004. [back]
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