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No Nation, No Border! Stop Law and Order!
www.basicrights.de/caravan 2. August 2002


Caravan – Tour 2002 – 17. August 2002 till 21. September 2002
18.09. Bramsche
19.08. Oldenburg
20.08. Hannover / Langenhagen
21.08. Bremen
22.08. Rotenburg
23.08. Hamburg
24.08. Hamburg
25.08. Münster
26.08. Münster
27.08. Iserlohn / Arnsberg
28.08. Frankfurt
29.08. Ingelheim
30.08. Düsseldorf
31.08. Köln
01.09. Köln / Stuttgart
02.09. Stuttgart

2. September 2002 – Stuttgart
10 Uhr Kundgebung – Landrat Böblingen 16 Uhr, Kundgebung Kronprinz/ Büchsenstr. 18 Uhr Demo (bunt und laut) in Stuttgart
03.09. Tübingen
04.09. Augsburg
05.09. München
06.09. München
07.09. München
08.09. Nürnberg
09.09. Nürnberg
10.09. Weimar / Jena
11.09. Gera / Zwickau
12.09. Weißenfels /Volksstedt
13.09. Halberstadt / Brauns.
14.09. Magdeburg
15.09. Halle
16.09. Neubrandenburg
17.09. Berlin
18.09. Berlin
19.09. Berlin

20.09. Berlin
 (Actions and Conferences)

21.09. is the final
 demonstration in Berlin



No Nation, No Border! Stop Law and Order!
„Wir sind hier, weil Ihr unsere Länder zerstört!“
Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen.



Was ist die Karawane?

Am 2. September 2002 macht die Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen in Stuttgart halt. In der Karawane kämpfen Flüchtlinge und MigrantInnen aus den verschiedensten Ländern bundesweit um ihre Rechte.

Zusammen mit einigen UnterstützerInnen geht die Karawane gegen soziale und politische Verhältnisse vor, welche die Menschen zur Flucht zwingen. Gleichzeitig wendet sie sich gegen die rassistische Diskriminierung und den rassistischen Grundkonsens in der deutschen Gesellschaft.


Kein Mensch flieht freiwillig

Menschen fliehen vor politischer Verfolgung und Unterdrückung. Sie fliehen vor Kriegssituationen, vor Hunger und Armut, aus der Not, sich andernorts eine Lebensperspektive suchen zu müssen. Die Situation in Fluchtländern wird maßgeblich von den westlichen Industriestaaten gestützt. Die ehemaligen Kolonialstaaten in Europa unterstützen repressive Regime und Diktaturen im Trikont (so genannten „Dritte Welt“), soweit es ihren eigenen wirtschaftlichen und politischen Interessen dient. Auf die Jahrhunderte kolonialer Ausplünderung folgte die Ausbeutung durch westliche Konzerne. Die Folge sind die Zerstörung der Lebensgrundlagen vieler Menschen und soziales Elend.

Ständig sind Millionen von Menschen auf der Flucht. Die meisten, vor allem Frauen und Kinder, fliehen in die angrenzenden Länder. Nur die wenigsten Flüchtenden gelangen nach Europa. Für alle bedeutet die Flucht eine kräftezehrende Odysee mit ungewissem Ausgang.


Festung Europa

Für die wenigen Flüchtlinge, die bis an die Grenzen Europas gelangen, stellt sich die EU meist als unbezwingbare Festung dar. Verhaftung und sofortige Abschiebung sind die Regel. Beim Versuch, das engmaschige Netz der Abschottung und Überwachung zu überwinden, sterben jedes Jahr Hunderte von Flüchtlingen. Nur ein Bruchteil davon gelangt an die Öffentlichkeit.


Unter dem Stichwort „Sicherheit“ wird Europa an seinen Grenzen und in seinem Inneren mehr und mehr überwacht. Dies betrifft vor allem Flüchtlinge und MigrantInnen.

In Europa findet derzeit eine restriktive Harmonisierung der Migrationspolitik statt. So wurde im Juni auf dem EU-Gipfel in Sevilla beschlossen, daß jedes EU-Land mit Sanktionen rechnen muß, wenn es seine Grenzen für Flüchtlinge nicht abriegelt. Deutschland übernimmt hierbei eine Vorreiterrolle. Der deutsche Bundesinnenminister Schily strebt die Erweiterung dieser Regel auch für angrenzende Nichtmitgliedsstaaten der EU an.

Ein weiteres Instrument der Vereinheitlichung der Asylpolitik in Europa ist das SchengenInformationsSystem (SIS).
Das SIS ist eine Datenbank der Schengenstaaten mit Sitz in Strasbourg, die vordergründig zur Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung eingerichtet wurde.
Im SIS werden Daten von Menschen gespeichert, nach denen gefahndet wird oder die erkennungsdienstlich behandelt wurden. Dieses Überwachungssystem betrifft v.a. Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus In der Praxis werden über 80 Prozent der Daten zum Stand von Asylverfahren, Aufenthaltsstatus und Einbürgerungsbestrebungen gesammelt. Beispielsweise können Flüchtlinge so europaweit schneller abgeschoben werden.

In der Nachfolge des 11. September 2001 wird gegen Flüchtlinge und MigrantInnen verschärft vorgegangen. Unter dem Etikett der „Terrorbekämpfung“ soll Europa weit der Paragraph 129a zum Paragraph 129b ausgeweitet werden. Im Entwurf wird die Gründung, Mitgliedschaft, das Unterstützen oder Werben für eine kriminelle oder terroristische Vereinigung die nur im Ausland besteht in der Bundesrepublik unter Strafe gestellt werden. Flüchtlinge und MigrantInnen, die sich hier
exilpolitisch engagieren und in diesem Rahmen ihre Flucht- und Asylgründe thematisieren, könnten durch diesen Paragraphen kriminalisiert werden und hätten strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten.


Das neue Zuwanderungsgesetz

Am 1. Januar 2003 tritt das neue Zuwanderungsgesetz der Rot/Grünen Koalition in Kraft. Aufgrund des rassistischen Grundkonsenses in der deutschen Bevölkerung gibt es keine großen Widersprüche dagegen.

In diesem Gesetz zur Zuwanderung ist auch der gesetzliche Umgang mit Flüchtlingen geregelt. Fortan sind auch Flüchtlinge nur noch erwünscht, wenn sie den Kriterien kapitalistischer Verwertbarkeit entsprechen. Dieses „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ liest sich wie eine Kampfansage an Flüchtlinge.

Das neue Gesetz bestätigt die bisherigen diskriminierenden Praktiken gegenüber Flüchtlingen. Die Residenzpflicht, die den Flüchtlingen verbietet, den Landkreis, in dem sie wohnen, zu verlassen, bleibt ebenso bestehen, wie die Zwangsunterbringung in Heimen, die Zwangsversorgung mit Essenspaketen oder die Drittstaatenregelung.

Darüber hinaus verschärft das neue Zuwanderungsgesetz viele Regelungen für Flüchtlinge. So wird beispielsweise die Neuprüfung der Anerkennung eines Flüchtlings nach drei Jahren obligatorisch. Auch der Rechtsstatus der Duldung wird abgeschafft. Abgelehnte AsylbewerberInnen, bei denen ein sog. Abschiebehindernis vorliegt, werden in sog. Ausreisezentren eingewiesen. In diesen Abschiebelagern stehen die Flüchtlinge unter ständiger Überwachung und müssen jederzeit mit dem Zugriff der Behörden rechnen. Flüchtlinge, die sich einer Einweisung entziehen, werden illegalisiert. Das neue Gesetz erkennt darüber hinaus so genannte Nachfluchtgründe, wie sie zum Beispiel eine exilpolitische Betätigung darstellen kann, nicht mehr an. Damit schrecken die deutschen Behörden Flüchtlinge ab, sich für eine politische Veränderung einzusetzen.

Gesteuert wird die permanente rassistische Diskriminierung zentral durch das bereits im Juli 2002 geschaffene „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ mit Sitz in Nürnberg. Durch dieses Amt wird die Weisungsunabhängigkeit der EntscheiderInnen abgeschafft und damit einer politischen Einflußnahme auf Rechtsentscheidungen Tür und Tor geöffnet.

Das neue Zuwanderungsgesetz bedeutet eine Verschlechterung der Situation der Flüchtlinge, auch wenn im Wahlkampf das Gegenteil behauptet wird. Kämpfen wir gemeinsam gegen Ungerechtigkeit und Rassismus. Lassen wir uns nicht gegeneinander ausspielen. Setzen wir dem Rassismus eine Grenze:
  • Abschaffung der Residenzpflicht! Freizügigkeit für alle!
  • Abschaffung aller diskriminierenden Gesetze und behördlichen Praktiken!
  • Schließung aller Abschiebegefängnisse und Ausreisezentren!
  • Sofortiger Stop aller Abschiebungen!
  • Abschaffung des SIS!
  • Papiere für alle!
Wer diese Forderungen teilt, ist aufgefordert und eingeladen, sich an der Karawane zu beteiligen. Egal, ob Flüchtling, MigrantIn oder UnterstützerIn.


Kontakt

Spendenkonto: Zentralkultur e.V., Landesbank Baden-Württemberg,
Kto.Nr. 269 35 70, BLZ 600 501 01, Stichwort „Karawane“

AHA!; Bunte Hilfe Stuttgart; C.A.R.A.; FrauenFluchtNetz Stuttgart;
FrauenLesbenPlenum Stuttgart; Infoladen Stuttgart; Internationaler
Arbeiterkulturverein Stuttgart (AGIF); Mesopotamischer Kulturverein;
Revolutionäre Aktion Stuttgart; The Voice; sowie mehrere Einzelpersonen.


Kontakt und Aufrufbestellungen, bzw. Plakatbestellungen:
C.A.R.A., c/o INFOLADEN, Ludwigstrasse 110A,
70197 Stuttgart, e-mail: noborders@gmx.net


C.A.R.A.
c/o BAZ 110
Ludwigstrasse 110A
70197 Stuttgart
Fax: 0711-64 91 629
 2. August 2002