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Besetztes Bürgerbüro von Ströbele in der Dresdener Straße
10 in Berlin-Kreuzberg
Hans-Chrisian Ströbele und Rechtsanwalt Thomas Herzog
auf der Pressekonferenz |
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„Selbst ein Bild machen“
Neues Deutschland 19.
September 2005
Hans-Christian Ströbele hatte im Wahlkampf mit Bürobesetzern
zu tun
Ganz zum Abschluss seines Wahlkampfes um ein erneutes Mandat
im Bundestag war das Büro von Hans-Christian Ströbele (Grüne) in Berlin-Kreuzberg
am Donnerstag und Freitag von linken Aktivisten besetzt, die gegen die „Kriminalisierung
von Magdeburger Antifaschisten“ protestierten. Mit dem grünen Politiker
sprach für Neues Deutschland Markus Bernhardt.
ND: Vorige Woche war Ihr Büro von linken Aktivisten besetzt, die forderten,
dass Sie sich für die Rechte dreier kriminalisierter Antifaschisten stark
machen, denen mit Hilfe des „Terroristenparagraphen“ 129a der Prozess
gemacht wird. Was werden Sie tun?
Ströbele: Ich wollte mich schon vor der Besetzung meines Büros
mit den näheren Einzelheiten in diesem Fall vertraut machen, hatte dies
aber auf die Zeit nach dem Wahlkampf verschoben. Im Rahmen der Gespräche
mit den Besetzern habe ich nun aber zugesagt, am nächsten Prozesstermin
gegen den Angeklagten Daniel W. am 4. Oktober teilzunehmen. Ich will mir dabei
selbst ein Bild von der Prozessatmosphäre machen und versuchen, mehr Öffentlichkeit
bezüglich des Verfahrens herzustellen.
Die Besetzer wiesen darauf hin, das Verfahren widerspreche
jeglichen Mindeststandards eines demokratischen Rechtsstaates. Wird es weitergehende
Aktivitäten der Grünen im Bundestag geben, die sich mit dem Fall befassen?
Der Bundestag ist für solche Verfahren erst einmal nicht das zuständige
Organ. Sollten die vorgebrachten Vorwürfe gegen die zuständigen Richter
des Oberlandesgerichtes in Halle jedoch begründet sein, sollten sich die
Rechtspolitiker und zuständigen Arbeitskreise der Fraktionen mit diesem
Fall befassen.
Zwei Antifaschisten sitzen seit Monaten in Beugehaft, weil
sie sich weigern, gegen ihren Genossen auszusagen. Was wollen Sie konkret für
die Gefangenen tun?
Ich werde mir ein Bild machen darüber, ob in diesem Fall ein umfassendes
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Vieles scheint darauf hinzudeuten, und ich
weiß aus eigener Erfahrung aufgrund meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt,
dass gerade in 129a-Verfahren mit diesem Auskunftsverweigerungsrecht rechtsstaatlich
problematisch umgegangen wird, um das einmal milde auszudrücken. Im Gegensatz
zu diesem Verfahren wird in Wirtschaftsstrafverfahren oder einem Parlamentarischen
Untersuchungsausschuss das Auskunftsverweigerungsrecht sehr weitgehend ausgelegt.
Ist es nicht ein zweifelhaftes Rechtsverständnis, dass bei Helmut Kohl,
der zur CDU-Schwarzgeldaffäre jede Aussage verweigerte, keine Beugehaft
angeordnet wurde, diese Gesetze aber gegen Antifaschisten angewandt werden?
Ja, das sehe ich auch so. Bei Helmut Kohl und anderen habe ich immer
kritisiert, dass geltende Gesetze nicht zur Anwendung gekommen sind.
Die Grünen haben immer gefordert, den Paragraphen 129a, der die „Bildung
einer terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt, abzuschaffen. Man
vermisst aktuell politische Aktivitäten dazu.
Wir haben den Paragraphen 129a bereits substanziell verändert.
Es gibt erstmals eine Definition dessen, was eine terroristische Vereinigung
konkret sein soll, aber wir haben den Paragraphen nicht abgeschafft.
Das ist weiter ihre Forderung?
Ja, das ist weiterhin meine Forderung. Das Problem besteht jedoch darin,
dass wir in dieser Frage keine Mehrheit bekommen werden, weil alle im Bundestag
vertretenen Parteien in diesem Fall eine dezidiert andere Auffassung haben. Es
ist eine absolute Illusion, mit Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auch nur
ernsthaft über die Abschaffung dieses Paragraphen reden zu können.
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