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Solikundgebung zum Prozess in Halle
Gegeninformationsbüro 18.
August 2005
23. August 2005 um 15 Uhr vor der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt
Wir wollen zum 12. Prozesstag des Revisionsverfahrens, von Daniel, unserer Solidarität mit Daniel, Marco und Carsten zeigen. Deshalb machen wir eine Kundgebung in
Berlin vor der Vertretung von Sachsen – Anhalt um 15 Uhr, Luisenstraße
18 (Zwischen Bahnhof Friedrichstraße und Hauptbahnhof – zirka 400
Meter von der OUBS entfernt)
Am 22. Februar diesen Jahres ging der Staatsschutzprozess gegen Aktivisten der
Magdeburger Linken in die zweite Runde. Anderthalb Jahre zuvor sprach der 1.
Senat des Oberlandesgerichts Naumburg das Urteil gegen die zuvor nach Paragraph
129a drei Angeklagten antifaschistischen Internationalisten: zweieinhalb Jahre
ohne Bewährung und sämtliche Verfahrenskosten für Marco, zwei
Jahre ohne Bewährung für Daniel und Freispruch für Carsten. Ihnen
wurde und wird vorgeworfen mit anderen unbekannten Menschen Brandanschläge
gegen das Magdeburger LKA Gebäude und einem BGS Mannschaftswagen, gegen
Daimler-Chrysler Fahrzeuge, ein Autohaus und gegen Fahrzeuge der deutschen Telekom
begangen zu haben. Zu den Anschlägen bekannten sich verschiedene militante
Gruppen, welche ihren Ursprung in der linksradikalen Gruppe Autonomer Zusammenschluss
(Magdeburg) gehabt haben sollen.
Der Paragraph 129a musste fallengelassen werden, jedoch wird in der Urteilserklärung
weiterhin ein Organisationskonstrukt aufgebaut, welches es ermöglicht, einzelne
Taten zusammen zu summieren und den Beschuldigten diese gebündelt aufzwingt,
ohne dass dies konkret belegt werden muss. Wenn mensch Mitglied in der Vereinigung
war, dann habe mensch mindestens an der Planung der Anschläge teilgenommen.
Der damalige Vorsitzende Richter Hennig ließ dies auch in der mündlichen
Urteilsverkündung voll zur Geltung kommen, denn er könnte sich einfach
vorstellen, dass sie die „Straftaten“ begangen haben, es gibt zwar
keine eindeutigen Beweise, aber allein ihre politische Gesinnung scheint wohl
zu reichen.
„Außerdem setzte der damals vorsitzende Richter brennende Fahrzeuge
mit brennenden Synagogen gleich – eine sehr unglückliche Äußerung
für eine Person in seinem Amt. Und das war nicht die einzige Links-Rechts-Gleichsetzung
in seiner mündlichen Urteilsbegründung.“ Das Urteil wurde auch
mit dem Kommentar gerechtfertigt, dass es „damals“ ja auch mit der
Bücherverbrennung angefangen hatte ...
Dass die angeklagten Mitglieder des Autonomen Zusammenschluss (Magdeburg) waren,
der eine konsequente antifaschistische Praxis in Magdeburg vorantrieb, den antifaschistischen
Selbstschutz organisierte in einer Stadt, in der zwei Punks von Nazis ermordet
wurden, es Alltag ist, dass MigrantInnen gejagt und erniedrigt werden, die Polizei
Nazis schützt, bleibt da natürlich außen vor. Dies ist auch kein
Wunder, denn dass der deutsche Staat seit seinem Bestehen mit faschistischen
Organisationen zusammenarbeitet und sie auch in Prozessen schützt ist schon
lange kein Geheimnis mehr.
„Wissen wir doch, dass an der Strafverfolgung von mordenden und zündelnden
Nazischergen kein staatliches Interesse besteht! Wie sonst sind denn auch Urteile
wie das des Landgerichtes Schwerin zu verstehen, wo die Angeklagten für
Angriffe mit Molotowcocktails auf ein bewohntes Hochhaus in Rostock-Lichtenhagen,
also dem Tatbestand des mehrfach versuchten Mordes, Bewährungsstrafen bekamen.
Zu erwähnen sind auch die Bewährungsstrafen im Brandenburger Paragraph-129a-Verfahren
oder der gestrige Freispruch eines Halberstädter Nazis, der im April 2000
seinen 60-jährigen Nachbarn ermordete.“
(Prozesserklärung von Daniel)
Am 22. Februar 2005 fand der Revisionsprozess gegen Marco statt. Es ging ausschließlich
um die Verhandlung des Strafmaßes in der der Richter Braun das Urteil von
zweieinhalb Jahren erneut bestätigte. Das Revisionsverfahren von Daniel
begann am 5. April 2005 und wurde aufgrund eines Verfahrensfehlers komplett neu
aufgerollt. Auf Drängen des Richter Braun, werden erneut alle Zeugen vorgeladen
denen bei Verweigerung der Aussage ebenfalls Repression bis zur Beugehaft drohen.
Am 28. August 2005 sitzt Marco – der erste Beugehäftling im Revisionsverfahren
gegen Daniel – vier Monate in Haft. Carsten wird an diesem Tag etwas über
zwei Monate in Beugehaft sitzen.
Wir fordern die sofortige Beendigung der Beugehaft!
Freiheit für alle sozialen und revolutionären Gefangenen!
Kommt zu der Knastkundgebung, vor dem Knast, wo Marco und Carsten sitzen:
28. August 2005 in Halle um 15Uhr vor der JVA Halle (Roter Ochsen, Am Kirchtor
20)
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Info unter www.soligruppe.de |
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