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Solikundgebung zum Prozess in Halle
Gegeninformationsbüro 18. August 2005

23. August 2005 um 15 Uhr vor der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt

Wir wollen zum 12. Prozesstag des Revisionsverfahrens, von Daniel, unserer Solidarität mit Daniel, Marco und Carsten zeigen. Deshalb machen wir eine Kundgebung in Berlin vor der Vertretung von Sachsen – Anhalt um 15 Uhr, Luisenstraße 18 (Zwischen Bahnhof Friedrichstraße und Hauptbahnhof – zirka 400 Meter von der OUBS entfernt)

Am 22. Februar diesen Jahres ging der Staatsschutzprozess gegen Aktivisten der Magdeburger Linken in die zweite Runde. Anderthalb Jahre zuvor sprach der 1. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg das Urteil gegen die zuvor nach Paragraph 129a drei Angeklagten antifaschistischen Internationalisten: zweieinhalb Jahre ohne Bewährung und sämtliche Verfahrenskosten für Marco, zwei Jahre ohne Bewährung für Daniel und Freispruch für Carsten. Ihnen wurde und wird vorgeworfen mit anderen unbekannten Menschen Brandanschläge gegen das Magdeburger LKA Gebäude und einem BGS Mannschaftswagen, gegen Daimler-Chrysler Fahrzeuge, ein Autohaus und gegen Fahrzeuge der deutschen Telekom begangen zu haben. Zu den Anschlägen bekannten sich verschiedene militante Gruppen, welche ihren Ursprung in der linksradikalen Gruppe Autonomer Zusammenschluss (Magdeburg) gehabt haben sollen.

Der Paragraph 129a musste fallengelassen werden, jedoch wird in der Urteilserklärung weiterhin ein Organisationskonstrukt aufgebaut, welches es ermöglicht, einzelne Taten zusammen zu summieren und den Beschuldigten diese gebündelt aufzwingt, ohne dass dies konkret belegt werden muss. Wenn mensch Mitglied in der Vereinigung war, dann habe mensch mindestens an der Planung der Anschläge teilgenommen.

Der damalige Vorsitzende Richter Hennig ließ dies auch in der mündlichen Urteilsverkündung voll zur Geltung kommen, denn er könnte sich einfach vorstellen, dass sie die „Straftaten“ begangen haben, es gibt zwar keine eindeutigen Beweise, aber allein ihre politische Gesinnung scheint wohl zu reichen.

„Außerdem setzte der damals vorsitzende Richter brennende Fahrzeuge mit brennenden Synagogen gleich – eine sehr unglückliche Äußerung für eine Person in seinem Amt. Und das war nicht die einzige Links-Rechts-Gleichsetzung in seiner mündlichen Urteilsbegründung.“ Das Urteil wurde auch mit dem Kommentar gerechtfertigt, dass es „damals“ ja auch mit der Bücherverbrennung angefangen hatte ...

Dass die angeklagten Mitglieder des Autonomen Zusammenschluss (Magdeburg) waren, der eine konsequente antifaschistische Praxis in Magdeburg vorantrieb, den antifaschistischen Selbstschutz organisierte in einer Stadt, in der zwei Punks von Nazis ermordet wurden, es Alltag ist, dass MigrantInnen gejagt und erniedrigt werden, die Polizei Nazis schützt, bleibt da natürlich außen vor. Dies ist auch kein Wunder, denn dass der deutsche Staat seit seinem Bestehen mit faschistischen Organisationen zusammenarbeitet und sie auch in Prozessen schützt ist schon lange kein Geheimnis mehr.

„Wissen wir doch, dass an der Strafverfolgung von mordenden und zündelnden Nazischergen kein staatliches Interesse besteht! Wie sonst sind denn auch Urteile wie das des Landgerichtes Schwerin zu verstehen, wo die Angeklagten für Angriffe mit Molotowcocktails auf ein bewohntes Hochhaus in Rostock-Lichtenhagen, also dem Tatbestand des mehrfach versuchten Mordes, Bewährungsstrafen bekamen. Zu erwähnen sind auch die Bewährungsstrafen im Brandenburger Paragraph-129a-Verfahren oder der gestrige Freispruch eines Halberstädter Nazis, der im April 2000 seinen 60-jährigen Nachbarn ermordete.“
(Prozesserklärung von Daniel)

Am 22. Februar 2005 fand der Revisionsprozess gegen Marco statt. Es ging ausschließlich um die Verhandlung des Strafmaßes in der der Richter Braun das Urteil von zweieinhalb Jahren erneut bestätigte. Das Revisionsverfahren von Daniel begann am 5. April 2005 und wurde aufgrund eines Verfahrensfehlers komplett neu aufgerollt. Auf Drängen des Richter Braun, werden erneut alle Zeugen vorgeladen denen bei Verweigerung der Aussage ebenfalls Repression bis zur Beugehaft drohen. Am 28. August 2005 sitzt Marco – der erste Beugehäftling im Revisionsverfahren gegen Daniel – vier Monate in Haft. Carsten wird an diesem Tag etwas über zwei Monate in Beugehaft sitzen.

Wir fordern die sofortige Beendigung der Beugehaft!
Freiheit für alle sozialen und revolutionären Gefangenen!

Kommt zu der Knastkundgebung, vor dem Knast, wo Marco und Carsten sitzen:

28. August 2005 in Halle um 15Uhr vor der JVA Halle (Roter Ochsen, Am Kirchtor 20)

Mehr Info unter www.soligruppe.de
 18. August 2005