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Einschätzung und Aufruf als PDF (156 KB)
Freispruch statt Paragraph 129a
Soligruppe Magdeburg-Quedlinburg und Gegeninformationsbüro 3. November 2005


Demo, Kundgebung und Prozess
Dienstag 15. November 2005
9.30 Uhr Prozessbeginn
Justizzentrum Halle (Thüringer Straße 16, 06112 Halle/Saale)
12 Uhr Kundgebung
Leipziger Straße (Höhe Leipziger Turm)


Dienstag 22. November 2005
9.30 Uhr Prozessbeginn
im Anschluss Demonstration
Justizzentrum Halle (Thüringer Straße 16, 06112 Halle/Saale)
Bus von Berlin nach Halle, 6 Uhr Wassertorplatz,
(nähe U Kottbusser Tor) auf Spendenbasis



Solidarität mit den kriminalisierten Magdeburger Antifaschisten


Wir rufen dazu auf, den nächsten Prozesstagen gegen Daniel W. am 15. und 22. November 2005 beizuwohnen. Der junge Antifaschist steht derzeit vor dem Oberlandesgericht Naumburg, welches in Halle tagt, vor Gericht. Daniel ist angeklagt, gemeinsam mit anderen Personen, Brandanschläge unter anderem auf Einrichtungen der Bundespolizei verübt zu haben. Am 15. November 2005 wird es eine Kundgebung auf einem zentralen Platz in Halle geben zu der wir gemeinsam im Anschluss an den Prozesses gehen werden. Für den 22. November 2005 rechnen wir mit der Urteilsverkündung. Nach dieser wird es, vom Gerichtsgebäude ausgehend, eine Demonstration durch Halle geben. Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine Verurteilung nach 129a! Wenn dies tatsächlich durchkommt könnte es zu weiteren Ermittlungen gegen die ehemaligen Angeklagten des 1. Hauptverfahrens kommen. Paragraph 129a abschaffen. Auf nach Halle!


Politische Einschätzung des Plädoyers und des derzeitigen Verfahrens von der Soligruppe

Am 1. November 2005, dem letzten Prozesstag, hielt die Bundesstaatsanwaltschaft im derzeitigen Staatsschutzverfahren gegen den Antifaschisten Daniel W. ihr Plädoyer. Brisant ist dabei, dass sie erneut versucht Daniel nach Paragraph 129a (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) zu verurteilen. Daraus würden sich zwei ganz neue Besonderheiten ergeben, die wir im Folgenden versuchen werden zu erläutern.

Dass die Linke bundesweit wieder mit einer stärker werdenden Repressionswelle konfrontiert wird, dürfte mittlerweile nun auch für den/die Letzte/n offensichtlich sein. Sie erstreckt sich dabei gegen Hausprojekte, die Anti-AKW-Bewegung, gegen globalisierungskritische – und antikapitalistische Gruppen, Umsonst-Kampagnen, soziale Protestbewegungen und die Antifa-Bewegung fast gleichermaßen. Die Räumung der York59 in Berlin, das Verfahren gegen einen Libertad!-Aktivisten wegen einer Online-Demo gegen Lufthansa in Hamburg, das 129-Verfahren gegen GegnerInnen des Mövenpick-Restaurants im Hamburger Wasserturm, das 129-Verfahren im Rahmen einer lutherkritischen Kampagne in Wittenberg, die Hausdurchsuchungen unter anderem gegen Mitglieder der ALB und FelS im August in Berlin, die Inhaftierung von Julia in Potsdam und nicht zuletzt das seit drei Jahren laufende 129a-Verfahren in Magdeburg; all dies sind nur einige Schlagwörter der politischen Verfolgung im Jahr 2005. Ziel der staatlichen Angriffe waren meist linke und emanzipatorische Menschen, Projekte und Gruppen. Systematisch wird hier versucht, Menschen und Gruppen einzuschüchtern und deren politische Arbeit zu unterbinden.

Zeitgleich wird versucht im Hinblick auf die WM 2006 und den G8 2007 in Heiligendamm die Weichenstellung für einen reibungslosen Ablauf beider Veranstaltungen zu organisieren. Politische Oppositionsbewegungen werden dabei nur als Störfaktoren für den Standort Deutschland begriffen, die es, wenn möglich auch präventiv auszuschalten gilt. Andererseits droht ein Imageverlust für die Eliten in Politik und Wirtschaft. Dabei wird auch auf der juristischen Ebene versucht, frühzeitig Präzedenzfälle zu schaffen, die spätere Verfolgungen vereinfachen sollen. Ein solcher Präzedenzfall könnte das Magdeburger 129a-Verfahren werden.

Im derzeitigen Verfahren wird Daniel vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Mitgliedern des „Autonomen Zusammenschlusses Magdeburg“ („AZ MD“), unter drei wechselnden Aktionsnamen Brandanschläge, unter anderem auf das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt und ein Einsatzfahrzeug der Bundespolizei verübt zu haben. Bereits im Jahr 2003 war die Bundesanwaltschaft mit ihrem Konstrukt der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ nach Paragraph 129a gegen Daniel und seine damaligen Mitangeklagten Marco und Carsten gescheitert. Grund war ein vermeintliches Auflösungsschreiben, dass bei einer der Hausdurchsuchungen in Magdeburg gefunden worden sein soll. Danach habe sich die Vereinung aufgelöst und aus diesem Grund könne man die vermeintlichen Mitglieder nicht mehr nach Paragraph 129a verurteilen. Heute, drei Jahre später, erkennt die Bundesstaatsanwaltschaft in dem Schriftstück keine Auflösungserklärung mehr, sondern einen Hinweis auf einen neuen Anschlag, weil die unterzeichnende Gruppe nicht identisch ist mit den drei zuvor verwendeten Aktionsnamen. Der Text sei unterschrieben mit dem Kürzel „R.E.“ als Gruppenname. Die vorangegangenen drei verwendeten Aktionsnamen der angeblichen Terrorgruppe ließen sich aber mit dem Kürzel „R.E.“ nicht abkürzen, weshalb davon auszugehen sei, dass weitere Aktionen unter anderen Bezeichnungen geplant waren. Die Gruppe die nach Paragraph 129a also tätig gewesen sein soll, habe sich aus dem „AZ MD“ entwickelt und weitere Anschläge unter anderen Aktionsnamen geplant. Die militante Gruppe habe sich also nicht, wie im ersten Hauptverfahren angenommen aufgelöst, sondern sei durch die Verhaftungen von Marco, Daniel und Carsten gescheitert. Dennoch habe es sie zum Zeitpunkt der Anklageschriftverfassung im ersten Hauptverfahren noch gegeben und Daniel sei aus diesem Grund zu diesem Zeitpunkt auch noch Mitglied dieser Gruppe gewesen. Genau deshalb sei er nun nach Paragraph 129a zu verurteilen.


Was bedeutet dies nun wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wird?

Zum einen ist die Gefahr hoch, dass das BKA weiterhin in Magdeburg ermitteln wird. Wie im Zuge des Verfahrens öffentlich wurde, ist die so genannte BKA Einsatzgruppe Magdeburg auch nach Erhebung der Anklage im ersten Hauptverfahren nicht aufgelöst worden, sondern existiert weiterhin, wenn auch personell reduziert, und stellt nach wie vor Ermittlungen an.

Ermittelnde Beamte des BKA konnten im derzeitigen Verfahren auch nur eingeschränkte Angaben machen, weil sie nach eigenen Aussagen noch immer in die laufenden Ermittlungen integriert sind. Da nicht nur Marco, Daniel und Carsten, sondern eine Vielzahl von Menschen in Magdeburg von Ermittlungsverfahren im Zuge des ersten Hauptverfahrens betroffen waren, droht ihnen nun eine erneute Ermittlung und unter Umständen auch eine Anklage.

Zum zweiten hätte aber eine rechtskräftige Verurteilung von Daniel nach diesem Konstrukt auch mögliche Auswirkungen auf viele in der BRD arbeitenden politischen Gruppen und Initiativen. Es wird in diesem Verfahren insofern ein rechtliches Neuland betreten was den Paragraphen 129a angeht, als dass der Urteilsspruch eine Klammerwirkung hätte. Beispiel:

Es existiert eine offen und legal arbeitende Antifa Gruppe „XY“. Zudem gibt es irgendwo einen Anschlag auf ein Fahrzeug der Bundespolizei.

Zukünftig reicht es aus, wenn die Bundesstaatsanwaltschaft behauptet, wie haben die Antifa „XY“ in der folgende namentlich bekannte Personen arbeiten und wir gehen davon aus, dass sich aus dieser Gruppe heraus eine militante Gruppe gebildet hat, die den Anschlag auf das Fahrzeug der Bundespolizei verübt hat. Folglich können alle Mitglieder der Antifa „XY“ wegen Mitgliedschaft in eben dieser Gruppe verurteilt werden, ohne dass dem/der Einzelnen die Tat konkret nachgewiesen werden muss!

Genau damit schafft sich der Staat einen Präzedenzfall, der früher oder später auf Jede und Jeden angewendet werden kann, der/die sich in irgendeiner Form politisch betätigt.

Das heißt nicht, dass es so kommen muss! Wir denken nur, dass es genau so kommen kann! Wir denken es ist deswegen wieder notwendiger denn je sich kritisch und sensibel mit dem Thema Repression auseinander zu setzen!

Gegen die Kriminalisierung unserer Strukturen!
Für die Soziale Revolution weltweit!



Soligruppe Magdeburg-Quedlinburg | www.soligruppe.de
Gegeninformationsbüro | www.gegeninformationsbuero.de
 3. November 2005