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Demonstration nach der Urteilsverkündigung
Heinrich Fink auf der Abschlusskundgebung
Berliner Bus wird aus Halle „begleitet“ |
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Weitere Ermittlungen in Magdeburg erwartet
Markus Bernhardt junge
Welt 24. November 2005
Kritik von Antifaschisten an Verurteilung nach Paragraph 129a.
Künftig häufiger
Anklagen wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
befürchtet
Die Verurteilung des Magdeburger Antifaschisten Daniel W. nach Paragraph 129a
(Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) könnte Einschätzungen
der Soligruppe Magdeburg zufolge zu weiteren Ermittlungen in der linken Szene
führen. Mit der Verurteilung sei ein Präzedenzfall geschaffen worden,
der es ermögliche, auch andere linke Strukturen erfolgreich zu kriminalisieren,
so die Befürchtung.
Der 24-jährige Antifaschist ist am Dienstag wegen angeblicher Beteiligung
an Brandanschlägen – unter anderem auf Einrichtungen der Bundespolizei – zu
einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Damit
folgte das Oberlandesgericht Naumburg, das aus Sicherheitsgründen in Halle
tagte, der Forderung der Bundesanwaltschaft (BAW). Die Richter verurteilten W.
außerdem wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ nach
Paragraph 129a. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich aus dem Autonomen
Zusammenschluss Magdeburg heraus eine „terroristische Vereinigung“ entwickelt
hat. Darin sollen sich neben W. auch der frühere Mitangeklagte Marco H.
und mindestens eine unbekannte Person engagiert haben. Beweise für diese
Behauptung blieben die Richter schuldig. Selbst die BAW musste im Rahmen ihres
Abschlussplädoyers darauf hinweisen, dass W. eine Tatbeteiligung an den
Brandanschlägen nicht in allen Fällen nachgewiesen werden könne.
Nach dieser Logik können offenbar alle vermeintlichen Mitglieder einer Gruppe
wegen Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ nach
Paragraph 129a verurteilt werden, ohne daß ihnen eine bestimmte Tat konkret
nachgewiesen wird. Damit sind Ermittlungen in Magdeburg gegen weitere frühere
Mitglieder des Autonomen Zusammenschlusses nicht ausgeschlossen. Eine beim Bundeskriminalamt
angesiedelte Ermittlungsgruppe für den Fall existiert noch immer, obwohl
die Beweisaufnahme in dem Verfahren bereits seit Wochen abgeschlossen ist.
Kritik an der Verurteilung von W. kam unterdessen vom Bundesvorsitzenden der
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA),
Heinrich Fink, der den Prozess beobachtet hatte. „Dieses Verfahren war
eine einzige Farce“, erklärte er auf einer Protestkundgebung, die
im Anschluss an die Verurteilung in Halle stattfand. Die Verteidiger von W. kündigten
an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen. |
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