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Eckpunkte:
Deutsche Außenpolitik seit 1990 oder die Wiederbelebung deutscher Großmachtpolitik
nach der Wiedervereinigung
Gegeninformationsbüro
14. September 2002
Inhalt
3.
Oktober 1990 Wiedervereinigung
1991
Deutschland muss endlich „normal“ werden
1992
Verteidigungspolitische Richtlinien
Auslandseinsätze
ohne Änderung des Grundgesetztes möglich
1998
Bruch der UNO-Charta
April
1999 Das neue strategische Konzept der Nato
Auslandseinsätze
ohne Änderung des Grundgesetztes möglich
1998
Bruch der UNO-Charta
April
1999 Das neue strategische Konzept der Nato
Zustimmung
des Parlaments zum strategischen Nato-Konzept
September
2001 Neu-Positionierung deutscher Außenpolitik
Völkerrechtliche
Rahmenbedingungen
Der
Bündnisfall
Die
Kriegsermächtigung
Afghanistan-Kriegseinsatz
Umstrukturierung
der Bundeswehr (Bundeswehrreform)
„Sicherung
der Waffenbereitschaft der Bürger“
Ein
neues Geschichtsbild
Chronologie
– Kriegseinsätze der Bundeswehr seit 1989
siehe auch: Bundeswehreinsätze
seit 1991 (Irak)
„Die Normalisierung des militärischen Faktors war zunächst
die Politik Helmut Kohls; und sie war überaus erfolgreich. In diesen Krieg
[gegen Jugoslawien] wurden wir systematisch hineingeführt. Das war die Strategie
des damaligen Verteidigungsministers Rupert Scholz, weitergeführt von [...]
Gerhard Stoltenberg und von Volker Rühe: „Step by step“. Die
sind immer an die Grenzen der öffentlichen Zumutbarkeit gegangen: humanitärer
Einsatz in Kambodscha, Minenräumen im Golf, Awacs-Überwachungsflüge
über die Adria, zwischendurch Somalia, Sfor-Einsätze. Und bei allem
nie eine direkte Beteiligung am Kampfgeschehen. Ziel war aber von Anfang an, alle
Grenzen Stück für Stück so weit zu verschieben, dass das Militär
wieder zu einem Mittel von Politik gemacht werden kann.“ (Wolfgang R.
Vogt, wissenschaftlicher Direktor an der Führungsakademie der Bundeswehr)
siehe auch: „step
by step“ – Deutschland auf dem Weg in den Krieg! Eine
Chronik
Das Ende des „Kalten Krieges“
Mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation, veränderten sich die „sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen“ in der Bundesrepublik entscheidend. Bereits 1988/89 hatten
Debatten um neue Einsatzformen der Bundeswehr begonnen, zunächst bezogen
auf den Einsatz von Minenräumbooten im Persischen Golf (Golfkrieg) und im
Mittelmeer (Ersatz von US-Schiffen die zum Golf verlegt wurden). Dann gewann die
zunehmende Normalisierung des Militärischen bald an Fahrt, es wurde rasch
über die Notwendigkeit resümiert, deutsche Soldaten auch außerhalb
des Nato-Gebietes einzusetzen, aber freilich nur aus „humanitären und
friedenserhaltenden Gründen“ und im Rahmen der UNO als „Blauhelme“
– ohne „Kampfauftrag“ („Peace keeping“) – und nur
bei Zustimmung der betroffenen „Konfliktparteien“. Ein Diskurs bei
dem sich die Herrschenden mächtig ins moralische Zeug legten.
Hier wollen wir einige Etappen der Wiederbelebung deutscher Großmachtpolitik
seit 1990 nachzeichnen.
3. Oktober 1990 Wiedervereinigung
Seit der Wiedervereinigung – 3. Oktober 1990 – und der damit immer
wieder betonten wiedergewonnenen außenpolitischen „nationalen Souveränität“
ist das Bestreben deutscher Außenpolitik, in der internationalen Politik
wieder mitzumischen, deutlich zu erkennen. In deren logischer Folge die „neue
sicherheitspolitische Rolle Deutschlands“ eingefordert und geformt wird.
Es geht hierbei um die Kriegsbereitschaft und Kriegsführungsfähigkeit
bis hin zum Krieg der Deutschen selbst. Es geht um „deutsche Interessen“,
stellte ehem. Verteidigungsminister Scharping bei Kriegseintritt Deutschlands
im Rahmen des „Antiterrorkrieges“ der USA fest.
Außer dem diplomatischen Bemühen um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat,
wurden (werden) in einem allmählichen und beharrlichen Prozess – „von
Krieg zu Krieg“ – rechtliche und sicherheitspolitische Veränderungen
durchgesetzt, die der Bundeswehr den Weg von einer Verteidigungsarmee hin zur
einer Interventionsarmee ebnen. Die seit Kriegsende (2. Weltkrieg) Deutschland
auferlegten Handlungsbeschränkungen werden dabei zielgerichtet beseitigt;
die Bevölkerung argumentativ und mental auf wieder mögliche militärische
Einsätze, auch außerhalb des Nato-Geltungsgebietes, auf die Kriegsbeteiligung
vorbereitet.
Von den anfänglichen „humanitären“ und „logistischen“
Aufgaben deutscher Truppen im Rahmen von UN-Einsätzen werden im Laufe des
letzten Jahrzehnts deutsche Streitkräfte – offen – zu militärischen
Zwecken, mit „Kampfauftrag“ eingesetzt. So seit dem Krieg gegen die
ehemalige VR Jugoslawien 1992 (vgl.: Der
Informationskrieg), in dem deutsche Truppen die Überwachung des Luftraumes
übernehmen und später ein Kontingent innerhalb der IFOR, SFOR, KFOR
und letztlich in Mazedonien stellen. Am Völkerrechtswidrigen Nato-Angriffskrieg
gegen Jugoslawien/Serbien (sog. Kosovo-Krieg), sind deutsche Truppen erstmals
außerhalb des Nato-Geltungsgebiets militärisch aktiv beteiligt.
Inhalt
1991: „Deutschland muss
endlich normal werden“
„Deutschland muss endlich wieder normal werden und sich, da stärkstes
Land Europas, als „Macht“ begreifen, die Verantwortung übernimmt,
ohne eine „Sonderrolle“ zu spielen. Allerdings geht es doch um eine
Sonderrolle, denn Deutschland ist zur „Partnership in leadership“
aufgerufen (US-Präsident Bush). „Deutschland muss UNO-Militäraktionen
unterstützen und mit Truppen daran teilnehmen“, so Verteidigungsminister
a.D. Rupert Scholz, CDU im September 1991 auf einem „Symposium für
Führungskräfte aus Bundeswehr und Wirtschaft“ in Fürstenfeldbruck.
Heute ist Deutschland bei jeder UNO-Militäraktion „im deutschen
Interesse“ (vgl. Verteidigungspolitische Richtlinien) dabei. Heute ist Deutschland
eine „normale“ große Macht, die eine Sonderrolle wie Großbritannien,
USA und Frankreich spielt. Sie ist auf drei Kontinenten mit Waffen und Truppen
vertreten (Afrika, Asien, Europa).
Inhalt
1992: Verteidigungspolitische
Richtlinien (Link)
Schon kurz nach der Annexion der DDR wurden die neuen Aufgaben der Nato und der
Bundeswehr definiert, die weit über die „Landes- und Bündnisverteidigung“
hinausweisen.
Damals als Generalinspekteur wie heute als General a.D. war und ist Klaus Naumann
führender Stratege der „Clausewitz-Gesellschaft“. Diese verfügt
über engste Verbindungen in die zentralen Schaltstellen des Militärs
und der Politik; und ist teilweise mit diesen identisch. Keine personelle und
strategische Entscheidung der Bundeswehr gab und gibt es, die nicht in diesem
elitären Kreis vorbereitet wurde („Denkfabrik“, „Think-Thanks“).
Als am 26. November 1992 die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) durchs
Bundeskabinett gebracht wurden, hatte die Clausewitz-Gesellschaft wesentliche
Vorarbeit geleistet. In den VPR wird die „nationale Interessenslage“
Deutschlands anstelle der Unterordnung unter Nato und USA ins Zentrum der Sicherheitspolitik
des „neuen Deutschland“ gerückt. Es wird „gleichberechtigte
Partnerschaft“ mit den USA gefordert.
Die VPR wurden im übrigen in der Verabschiedung lediglich vom Bundeskabinett
„zur Kenntnis genommen“, aber nie vom Bundestag beschlossen.
Die VPR stellen das politische Programm des zunächst illegalen neuen deutschen
Generalstabs dar. Inzwischen wurde er entgegen dem Potsdamer Abkommen von 1945,
das den deutschen Generalstab verbot, in Gestalt des alle Teilstreitkräfte
umfassenden „Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam-Geltow“
installiert.
Kernsätze der VPR sind:
- „Vorbeugung, Eindämmung und Beendigung von Krisen und Konflikten,
die Deutschlands Unversehrtheit und Stabilität beeinträchtigen könnten.“
- „Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs
zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung.“
Die Abwehr gegen Flüchtlinge bei gleichzeitigem Griff nach den Rohstoffen
und Handelswegen in aller Welt ist zum Kern der deutschen Militärdoktrin
geworden. Die “Werte“ der westlichen Gemeinschaft sind in den Mittelpunkt
der Sicherheitspolitik gerückt.
Inhalt
Juli 1994: Bundesverfassungsgerichtsurteil
„Deutsche Auslandseinsätze sind ohne Änderung des rundgesetztes
möglich.“ (Rupert Scholz 1991)
Das Bundesverfassungsgericht ermächtigte entsprechend den verteidigungspolitischen
Richtlinien (nicht entsprechend dem Grundgesetz) die Militärs/Bundeswehr,
mit der Zustimmung der einfachen Regierungsmehrheit im Bundestag, Kriegseinsätze
durchzuführen und sich nicht mehr auf den Verteidigungsauftrag der Verfassung
zu beschränken.
Das deutsche Grundgesetz kennt militärische Auseinandersetzungen nur im
Verteidigungsfall. Bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr außerhalb
des Nato-Geltungsbereiches (Out-of-Area) sind deshalb grundgesetz-/verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli 1994 stellt in dieser Frage fest,
dass Out-of-Area-Einsätze deutscher Streitkräfte „verfassungskonform“
seien, jedoch diese „grundsätzlich der vorherigen konstitutiven Zustimmung
des Deutschen Bundestages“ bedürfen.
In allen Out-of-Area-bezüglichen Parlamentsentscheidungen haben sich –
gleich welche Regierungskoalition das Sagen hatte – die Abgeordneten stets
mit großer Mehrheit für ein Engagement der Bundeswehr auch außerhalb
des Nato-Gebiets entschieden.
Inhalt
1998: Bruch der UNO-Charta
„Zu schaffen ist ein Sicherheitsrat für Europa anstelle des Weltsicherheitsrats.
Keine politische Union ohne ‚europäische Sicherheitsunion‘“
(Rupert Scholz 1991).
Derzeit übernimmt die Bundeswehr eine Führungsrolle in dem entstehenden
neuen Militärpakt namens Europäische Union. Mit seiner letzten Sitzung
hat der 14. Bundestag 1998 das Ende der Unterwerfung des Deutschen unter die UNO-Charta
beschlossen. „Bruch der UNO-Charta“ ist da noch verharmlosen ausgedrückt.
Inhalt
April 1999: Das neue strategische
Konzept der Nato (Link)
Das neue strategische Konzept der Nato wurde auf der Nato-Gipfelkonferenz im April
1999 bechlossen und beinhaltet weitreichende Veränderungen des ursprünglichen
Nato-Vertrages. Statt der Verteidigung der territorialen Grenzen der Mitgliedsländer
rücken zukünftig diffuse „Sicherheitsinteressen“, und zwar
weltweit, ins Aktionsfeld der Nato. Sicherheitspolitische Risiken, die militärische
Einsätze rechtfertigen, sind „Terror“, „Sabotage“,
„organisiertes Verbrechen“, „Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger
Ressourcen“ (gemeint sind z.B. Öl- und Gaspipelines). Darüber
hinaus wird die Option eines atomaren Erstschlags, und der Einsatz von ABC-Waffen
eingeräumt.
Der neue Nato-Vertrag sieht vor, dass die Nato auch ohne UN-Beschluss/Mandat
jederzeit in allen Krisengebieten der Welt eingesetzt werden kann.
Anstelle der Nato und des Warschauer Pakts soll ein „Gesamteuropäisches
Sicherheitssystem“ treten, verkündeten einst SPD und Grüne. Durch
die Erweiterung des Nato-Auftrages und die Vergrößerung der Nato (PFP-Staaten,
„Partnership for Peace“), wurde auf diesem Wege schon mal die militärische
Selbstmandatierung der Nato anstelle des Gewaltmonopols der UNO geschaffen. Und
es wird die Mandatierung der EU für Kriegseinsätze dieser neuen „europäischen
Nato“ vorbereitet; der „militärische Arm der EU“ wird geschaffen.
Inhalt
November 2001: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Es erfolgte die Zustimmung des Parlaments zum neuen strategischen Konzept der
Nato. Um eine weitere Aushöhlung der Entscheidungsbefugnisse parlamentarischer
Gremien nicht zuzulassen, hatte die PDS eine Verfassungsklage gegen die Zustimmung
der Bundesregierung zu den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs zum
Neuen strategischen Konzept der Nato eingereicht. Diese wurde mit der Begründung:
„da es sich um eine Fortentwicklung des Nato-Vertrages handelt, ist eine
Zustimmung des Parlaments nicht erforderlich“ abgelehnt. (22. November 2001)
Inhalt
September 2001: Neu-Positionierung
deutscher Außenpolitik
Der 11. September 2001 wird zum Anlass der rot-grünen Regierungskoalition,
die Rolle Deutschlands in der Internationalen Politik im Bewusstsein der wiedergewonnenen
„nationalen Souveränität“ zu „positionieren“.
Bereits am Nachmittag des 11. September spricht Bundeskanzler Gerhard Schröder
von einer „Kriegserklärung gegen die gesamte zivilisierte Welt“
und sichert Bush die „uneingeschränkte Solidarität“ zu.
Wörtlich sagt er: „Wir alle – alle Deutschen – sind voller
Entsetzen über die terroristischen Anschläge in den Vereinigten Staaten.
Dies ist eine Kriegserklärung gegen die gesamte zivilisierte Welt. Wer diesen
Terroristen hilft oder sie schützt, verstößt gegen alle fundamentalen
Werte, die das Zusammenleben der Völker, auch untereinander, begründen.
Das deutsche Volk steht in dieser Stunde, die so schwer ist für die Menschen
in den Vereinigten Staaten, fest an der Seite der Vereinigten Staaten von Amerika.
Ich habe dem amerikanischen Präsidenten George W. Bush die uneingeschränkte
Solidarität Deutschlands zugesichert.“
Am gleichen Abend spricht George Bush vom „Krieg gegen den Terrorismus vereint
mit den Verbündeten“. Wortlaut: „Die Vereinigten Staaten und
ihre Freunde und Bündnispartner stehen gemeinsam mit allen, die Frieden und
Sicherheit auf der Welt wollen, und wir stehen zusammen, um den Krieg gegen den
Terrorismus zu gewinnen.“ (...) „Zwischen den Terroristen, die diese
Akte begangen haben, und denjenigen, die ihnen Zuflucht gewähren wird hinsichtlich
der Bestrafung nicht unterschieden.“
Nach dem 11. September berichten die Medien durchgehend in einem umfassenden
Maße über die Ereignisse. Die Bilder, die fortwährend wiederholt
werden, bilden den Auftakt jeder Fernsehsendung. Mit dem Ziel: die emotionale
und psychologische Handlungsbereitschaft der ZuschauerInnen innerhalb kurzer Zeit
auf eine drohende Gefahr von außen und damit notwendig gewordener inneren
Sicherheit, sowie unumgänglicher Vergeltung zu positioniert. In dieser emotional
aufbereiteten Atmosphäre werden zwei wesentliche Entscheidungen getroffen:
Die „Anti-Terror-Gesetze“ werden verabschiedet / Krieg nach innen;
Krieg nach außen. Gefolgt von der Leitkultur-Debatte (deutsche Identität)
und dem „neuen Zuwanderungsgesetz“ (Abschottung gegenüber Flüchtlingen).
Inhalt
Völkerrechtliche Rahmenbedingungen
Die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen sind schnell zusammengeschustert:
- 12. Oktober 2001: Die Resolution
1368 des UN-Sicherheitsrates sieht das Recht zur individuellen und kollektiven
Selbstverteidigung im Einklang mit der UN-Charta vor.
- 14. Oktober 2001: Der Nato-Rat
stellt offiziell den „Verteidigungsfall“ fest.
- 19. Oktober 2001: Der Bundestag
erkennt den Verteidigungsfall an.
- 28. Oktober 2001: Die Resolution
1373 des UN-Sicherheitsrates (Anti-Terror-Resolution) wird verabschiedet.
- 2. Oktober 2001: Der Nato-Rat
ruft erstmals seit seinem Bestehen den „Bündnisfall“ aus
- 7. Oktober 2001: Die Luftangriffe
der amerikanischen und britischen Regierung auf Afghanistan beginnen.
Eine Ausweitung des Krieges ist infolge der allgemeinen Zielsetzung „Kampf
gegen den internationalen Terrorismus“ absehbar und geht mit der neuen Strategie
der Nato und den VPR konform.
Wörtlich in der Ansprache von Bush am 7. Oktober 2001 heißt es:
„Heute konzentrieren wir uns auf Afghanistan, aber der Kampf ist umfassender.
Jedes Land muss eine Entscheidung treffen. In diesem Konflikt gibt es keinen neutralen
Boden. Wenn Mitglieder einer Regierung die Verbrecher und Mörder unschuldiger
Menschen unterstützen, sind sie selbst zu Verbrechern und Mördern geworden.“
Inhalt
Der Bündnisfall
Die Bundesregierung will als vollwertiger Partner dabei sein und trifft die Vorbereitung
auf den Bündnisfall: Der Bundestag erkennt den vom Nato-Rat am 12. September
festgestellten Verteidigungsfall an (Punkt 6). Er stimmt der „uneingeschränkten
Solidarität mit dem Vereinigten Staaten“ zu, indem er auch die „Bereitstellung
geeigneter militärischer Fähigkeiten“ unterstützt (Punkt
7).
Nachdem über zwei Drittel der Abgeordneten der „uneingeschränkten
Solidarität“ zugestimmt haben, deutet die Regierung an, welche Ziele
sie verfolgt. Denn in der deutschen Außenpolitik geht es nach dem 11. November
2001 um die „Positionierung Deutschlands in der Zukunft“ in der internationalen
Politik.
Am 6. November 2001 fordert das US-Verteidigungsministerium von der Bundesregierung
militärische Hilfe an. Die Bundesregierung beschließt den Antrag auf
„Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Einsatzgebiete: arabische
Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden
Seegebiete.“ (7. November 2001)
Inhalt
Die Kriegsermächtigung
Mit diesem Antrag werden gleichzeitig alle weiteren Beschlüsse über
die Ausführung militärischer Einsätze der Bundesregierung für
ein Jahr übertragen, was einer Blankovollmacht für den Bundeskanzler
in dieser Frage gleichkommt. – Kriegsermächtigung!
Es sei daran erinnert, daß in einem Verteidigungsfall auch die „Notstandsgesetze“
in Kraft gesetzt werden können und damit der Exekutive nahezu unumschränkte Vollmachten
übertragen werden.
Nachdem einige SPD- und Grünen-Abgeordnete zaghafte taktische Kritik gegen
den Antrag formulierten und die rot-grüne Regierungsmehrheit nicht mehr gewährleistet
schien, greift Gerhard Schröder zu einem zwar verfassungskonformen, aber
machtstrategischen Trick und stellt die Vertrauensfrage. Dabei verknüpft
er die Sachfrage des Kriegsermächtigungsantrages mit der persönlichen
Vertrauensfrage. Wer „nein“ sagt zum Antrag, verweigert zugleich dem
Kanzler sein Vertrauen und kündigt damit die Koalition auf. Die eigentliche
Frage, nämlich die der deutschen Beteiligung an Kriegseinsätzen außerhalb
der Nato durch die Bundeswehr, wird damit zur zweitrangigen Größe.
- Die Grünen stehen mal
wieder vor ihrer so genannten „existenziellen Zerreißprobe“,
doch sie greifen schließlich ebenso zu einem machtpolitischen Manöver,
indem sie sowohl die Kanzlermehrheit / rot-grüne Koalition garantieren
als auch die KritikerInnen folgenlos zu Wort kommen lassen und diese zahlenmäßig
in der Abstimmung auf vier Abgeordnete begrenzen – d.h. nur vier Abgeordnete
stimmten „stellvertretend“ für die sechs KritikerInnen. Der
Antrag ist durch, die rot-grüne Koalition gerettet, der Job auch und das
Problem mit der „inneren Zerrissenheit“ offenkundig.
- Am 16. November 2001 findet
also die Abstimmung im Bundestag statt. Das Recht auf Gewissensfreiheit des Abgeordneten
wird karikiert; bei Nichtzustimmung des Antrags wird die Rückgabe des Mandats
gefordert. Von 666 Abgeordneten stimmen 336 dem militärpolitischen und parlamentseinschränkenden
„Vorratsbeschluss“ zu. (Regierung: SPD gleich 294; B90/Die Grünen
gleich 47; insgesamt gleich 341) ... und abends tanzen die damen und Herren Abgeordnete
auf dem Bundespresseball.
- 26. November 2001 starten
die ersten drei Transall-Maschinen vom US-Fliegerhorst Ramstein, um Ausrüstung
der amerikanischen Streitkräfte zum Nato-Stützpunkt Incirlik in der
Osttürkei zu bringen.
- 26. November 2001: Die Bundesdelegiertenkonferenz
der B90/Die Grünen in Rostock „akzeptieren“ in dem Antrag des
Parteivorstandes, daß die „Abgeordneten mehrheitlich der Bereitstellung
von Einheiten der Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
zugestimmt haben.“
Inhalt
Afghanistan-Kriegseinsatz
Im Eilverfahren, beschließt der Deutsche Bundestag am 22. Dezemebr 2001
in namentlicher Abstimmung die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
am „Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunter-stützungstruppe
in Afghanistan“. (Abstimmergebnis: 581 Abgeordnete, davon 538 Ja, 35 Nein,
acht Enthaltungen.) Damit befinden sich deutsche Soldaten abermals nach 1945 im
Kriegseinsatz bzw. Deutschland im Krieg!
- Anfang März 2002 sind
858 deutsche Soldaten am Afghanistan-Einsatz beteiligt, darunter 126 KSK-Soldaten.
Zu diesem Zeitpunkt wird deutlich, dass sich die US-Offensive zusehends zu einem
Boden- und Guerillakrieg auszuweitet.
- Am 6. März 2002: Erstmals
werden nun auch zwei deutsche Soldaten Opfer dieses Krieges. Ein „Stück
soldatischer Normalität“ meint Bernhard Gertz, der Chef des Deutschen
Bundeswehr-Verbandes, gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“.
Inhalt
Umstrukturierung der Bundeswehr
(Bundeswehrreform)
„Umstrukturierung der Bundeswehr, die kleiner wird, was durch Kaderung,
d.h. schnelle Einbeziehung der Reservisten, und durch Vergabe von Instandhaltungsaufgaben
in den zivilen Sektor ausgeglichen wird.“ (General Vogler 1991)
Die Schaffung einer neuen Strategie und Struktur der Bundeswehr entsprechend
dieser Vorgaben ist weitgehend abgeschlossen. Die Vergabe von Instandhaltungsaufgaben
wurden zum Teil bereits in den zivilen Sektor, d.h. an private Unternehmen ausgelagert.
Gut ausgerüstete Eingreiftruppen der Bundeswehr sind in Gestalt der Krisenreaktionskräfte
und des Kommandos Spezialkräfte (KSK) geschaffen worden. Sie stellen das
Hauptkontingent der Truppe dar.
Die Beibehaltung der Wehrpflicht dient vor allem der Bereitstellung und Anwerbung
von Längerdienenden sowie der Beibehaltung der jeweiligen Truppenstärken
(dem „stehenden Heer“, wie es der Außen-Staatsminister Ludger
Volmer nannte), zu der stets noch mindestens 400 000 Reservisten hinzugezählt
werden müssen.
Weiterentwicklung von Forschung und Technologie im Rüstungssektor werden
aus Mitteln des Verteidigungshaushaltes finanziert. Nach dem Prinzip Qualität
vor Quantität wird umgerüstet. Der Rüstungsetat wächst. (vgl.
auch „Denkfabrik“: Potsdam
Center for Transatlantic Security and Military Affairs an der Universität
Potsdam.)
Inhalt
„Sicherung der Waffenbereitschaft
der Bürger“
Bei einem „Symposiums für Führungskräfte aus Bundeswehr und
Wirtschaft“ September 1991 steht die „Sicherung der Waffenbereitschaft
der Bürger“ auf der Tagesordnung. Wesentliche innenpolitsche Ziele
seien: die „Akzeptanz der Rüstung und Einsatz der Truppe durch den
Steuerzahler“ so in der Einleitung und im Resümee des „Symposiums“.
Zentrale Punkte in der Kriegsbegleitenden Propaganda sind: Das Arbeitsplatz-Argument,
die Menschenrechtsdemagogie und das Fernhalten des Krieges von den deutschen Grenzen.
Sie sollen zur Akzeptanz des Krisen- bzw. Kriegseinsatzes bei Teilen der Bevölkerung
geführt.
Bereits 1995 weist General Naumann darauf hin, wie das auszusehen hat: „Nationales
Interesse ist grundsätzlich weiter gefasst als Schutz der Bevölkerung
oder des eigenen Staatsgebietes.“ Dafür braucht man den Soldaten, „der
fern der Heimat versucht, Krisen von seinem Land fernzuhalten, das während
seines Einsatzes weiter im Frieden lebt. Eine neue Dimension für deutsche
Soldaten, die ähnliches in diesem Jahrhundert bislang nur zweimal vor 1945
erlebten“. „Wir wollen bei solchen Einsätzen – in der Regel
Einsätze außerhalb Deutschlands und aus einer Gesellschaft heraus,
die weiter im Frieden lebt – die Mehrheit unserer Bürger hinter uns
wissen.“ (24. Oktober 1995 „Welt am Sonntag / Berlin“)
Ähnlich wie die institutionelle Einbindung der deutschen Kriegseinsätze
verschob sich auch der propagandistische „Begründungszusammenhang“:
Zuerst dominierten allgemeine „Weltordnungs-Argumente“, die sich um
die „Stärkung der UNO“ und einer „internationalen Friedensordnung“
gruppierten. Dann wurden humanitäre Argumente betont, der Kampf gegen „Menschenrechtsverletzungen“
und „Völkermord“ (Kosovo-Krieg). Diese Argumentationsmuster werden
mehr und mehr abgelöst, auch wenn humanitäre Argumente in Zukunft immer
wieder eingesetzt werden um eine Kriegseinsatz zu rechtfertigen. Seit Herbst (September
2001) spricht Bundeskanzler Schröder davon, dass in Zukunft „militärische
Interventionen“ nicht allein zur Förderung des Friedens und der Menschenrechte
erfolgen sollten, sondern auch zur Durchsetzung von „Sicherheit und Stabilität“.
Schröder sprach mehrfach von der „Enttabuisierung des Militärischen“
in der deutschen Außenpolitik. Eine größere Rolle spielen zunehmend
klassisch kolonialistische Legitiomations- und Denkmuster „Verteidigung
westlichen Werte“ usw.
Inhalt
Ein neues Geschichtsbild
Die Betonung auf das „Normalwerden der Deutschen“ zielt auf die Ablenkung
von der deutschen Vergangenheit, auf die Restauration deutscher Großmachtinteressen.
Deutschland soll wieder so normal werden wie seine Nachbarn und diese, so immer
mehr PolitikerInnen und Massenmedien, werden ja auch nicht ständig mit „ihrer
Vergangenheit“ konfrontiert. Während Strauß noch forderte, die
Deutschen sollten aus „dem Schatten von Auschwitz heraustreten“, wird
heute die Forderung „Nie wieder Krieg. Nie wieder Auschwitz“ umgedreht
und in „Nie wieder Auschwitz und daher machen wir wieder Krieg“.
Um nur ein Beispiel zu nennen: In „Informationen für die Truppe“
(1999) werden Auschwitz und Krieg voneinander getrennt: Die Verbrechen des Nationalsozialismus
hat es von 1933 bis 1941 eigentlich gar nicht gegeben, heißt es in dieser
„Zeitschrift“ für die Innere Führung. Die Wehr-machtsoldaten
hätten sich gegen die Folgen von Versailles und gegen den „bolschewistischen
Täter“ der bis dahin „größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte“
gestellt. Denn (Zitat) „nicht Auschwitz, sondern vor allem diese
Tatsache waren 1939/1941 der Erfahrungshintergrund der Wehrmachtsgeneration“.
Der Überfall auf die Sowjetunion hat also zumindest zu Beginn seine Berechtigung
gehabt, er war kein teil des Holocaust, wenn es nach der revisionistischen Lesart
von „Informationen für die Truppe“ 9/10-1999 geht.
Inhalt
Chronologie
– Kriegseinsätze der
Bundeswehr seit 1989
* sicherlich nicht vollständig, um Ergänzungen wird gebeten.
Bereits seit den 70er Jahren beteiligt sich die Bundeswehr an Einsätzen
der Vereinten Nationen (UN) und auch der Nato. Seit den 90er Jahren nahmen die
Einsätze zu. Im Jahr 2001 stimmte der Bundestag sechsmal über Auslandseinsätze
deutscher Soldaten – hauptsächlich im ehemaligen Jugoslawien –
ab.
- 1988/89: Namibia,
Transporte im Auftrag der UN-Mission „Untag“, die den Unabhängigkeitsprozess
und die Wahlen in dem afrikanischen Land überwacht.
- 1989: Sudan, Flüge
zur „Linderung einer Hungersnot“. Auftraggeber ist die „Lifeline
Sudan“ der UN.
- 1990: Kroatien („Sanitätseinsätze“)
- 1991: Persischer Golf,
Einsatz deutscher Minenräumboote im Persischen Golf nach dem Golfkrieg/Irak.
Minensuche mit sieben Schiffen im Auftrag der UN und der USA. Die Schiffe werden
nicht einem UN-Kommando unterstellt. Danach Unterstützung der UN-Mission
„Unscom“ bei der Suche nach Massenvernichtungswaffen in Irak.
- 1991/93: Kambodscha,
Bürgerkrieg mit der „Roten Khmer“ – Der erste offizieller
Militäreinsatz der Bundeswehr, außerhalb des Nato-Gebietes (Out-of-Area)
- als Sanitätstruppe. „Krankenversorgung“ im Rahmen der UN-Übergangsbehörde
„Untac“ und deren Nachfolgeorganisation „Unamic“. Die
Ärzte und Pfleger des Bundeswehrlazaretts in Phnom Penh behandeln nach Angaben
der Bundesregierung 44 000 Menschen.
- ab 1992: Ex-Jugoslawien,
zunächst Beteiligung an einer Luftbrücke; Versorgungsflüge nach
Sarajevo, AWACS-Überwachung der UN-Blockade gegen Serbien und Montenegro
in der Adria (Zerstörer in der Adria). vgl.
1993/94
- ab 1992: Somalia, (UNOSOM
I) 17. Dezember 1992 – sog. „Humanitärer“ Einsatz. Entsendung
von 1700 Soldaten in das von Bürgerkrieg und Hungersnot gezeichnete ostafrikanische
Land. Federführend ist die Mission „UNOSOM“.
17.
Dezember 1992 – Unterstützung der humanitären Anstrengungen der
Vereinigten Nationen in Somalia. Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 1992
von dem folgenden Beschlussvorschlag der Bundesminister des Auswärtigen Amtes
und des Verteidigungs-ministeriums zustimmend Kenntnis genommen.
- 1993: Somalia, (UNOSOM
II) 21. April 1993 – gegen die „Warlords“, um den Bürgerkrieg
zu beenden. Folge der Kriege mit Äthiopien um den Ugaden (Wüste). Somalia
und Äthiopien von SU bis 1976 unterstützt, nach Mogadischu 1977 wendet
sich Somalia dem Westen zu. Es folgen Waffenlieferungen. Somalia – strategischer
Punkt(!) am Horn von Afrika, keine Rohstoffe.
21.
April 1993 – Beschluss der Bundesregierung zur Unterstützung von UNOSOM
II in Somalia.
- 1993/94: Bosnien,
8. April 1993 – AWACS-Flüge, Durchsetzung des Flugverbotes gegen Jugoslawien
(geheimdienstliche Operationen ...)
8.
April 1993 – Das Bundesverfassungsgericht zum AWACS-Einsatz/Bosnien,
bzgl. des Beschlusses der Bundesregierung über die Beteiligung deutscher
Soldaten an der Durchsetzung des von den Vereinten Nationen verhängten Flugverbotes
im Luftraum über Bosnien-Herzegowina.
- 1994: Ruanda, „humanitärer
Einsatz im Bürgerkriegsgebiet“, Ruanda gegen Uganda, die Kompradoren
(noch Strukturen aus der Kolonialzeit) gegeneinander ausgespielt. Hutu gegen Tutsi,
1/2 Mio. Tote (Siedlungsgebiet: Uganda, Ruanda, Kongo, Burundi)
- 1994: Georgien, „humanitärer
Einsatz im Bürgerkriegsgebiet“, Unterstützung der Mission „UNOMIG“
mit Sanitätsköfferchen und Beobachtern. „UNOMIG“ überwacht
den Waffenstillstand in der Unruheprovinz Abchasien. Nach dem Zerfall der SU hat
Außenminister Schewardnadse sich dort als Präsident wählen lassen.
„Minderheiten“, starke prosowjetische Opposition gegen die Einführung
des Kapitalismus, bewaffnete Konflikte mit Armenien und Aserbeidschan, Bürgerkrieg,
Putschversuch gegen Schewardnadse.
- ab 1995: Jugoslawien/Bosnien,
Beteiligung an den Friedenstruppen „IFOR“ und “SFOR“ in
Bosnien. Kampfeinsatz deutscher Tornados. (Bundeswehreinsatz/UN-Friedenstruppe)
26.
Juli 1995 – Beschluss des Bundeskabinetts zu einem Einsatz der Bundeswehr im früherem
Jugoslawien, „Bereitstellung von Lufttransportkräften zur Unterstützung
der Versorgung der UN-Friedenstruppen außerhalb Bosnien-Herzegowinas.“
6.
Dezember 1995 – Das Bundeskabinett beschließt, die Absicherung des „Friedensvertrages“
für Bosnien-Herzegowina.
- 1997: Albanien, erster
eigenständiger Kampfeinsatz der Bundeswehr am 14. März 1997 in Tirana
(Albanien). Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert Wahlen in Albanien und sorgt
dafür, daß die „richtige“ Regierung gewählt wird.
- 1999/2000: Ost-Timor,
Unabhängigkeitskrieg Timors von Indonesien, mit Unterstützung der UNO.
„Transport und Behandlung von Kranken auf dem nach Unabhängigkeit von
Indonesien strebenden Osttimor.“ Die deutschen Soldaten sind Teil der Friedenstruppe
„INTERFET“, die unter australischer Führung, aber im Auftrag
der UN handelt.
- 1999: Jugoslawien,
völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen Jugoslawien/Serbien (Kosovo) Abordnung
eines Kontingents für die unter Nato-Kommando stehende Friedenstruppe „KFOR“
im Kosovo.
25.
Februar 1999 – Deutsche Beteiligung an der militärischen Umsetzung
eines Rambouillet-Abkommens für das Kosovo sowie an Nato- Operationen
im Rahmen der „Notfalltruppe“ (Extraction Force).
- 2001: Nato-Einsatz in
Mazedonien, Stationierung von Nato-Truppen. An der Nato-Mission „Amber
Fox“ in Mazedonien nehmen deutsche Soldaten teil. Seit Ende September ist
es ihre Aufgabe, etwa 280 internationale Beobachter des Friedensprozesses zu schützen.
Die Mission steht unter deutschem Kommando und wird am 27. September vom Bundestag
gebilligt. Vorgänger von „Amber Fox“ war die Mission „Wesentliche
Ernte“ („Essential Harvest“) zur Entwaffnung der albanischen
UCK-Rebellen in Mazedonien.
Insgesamt ist die Bundeswehr im früheren Jugoslawien mit mehr als 7500
Soldaten engagiert: In Bosnien stellt Deutschland ein Kontingent von 1760 Soldaten
in der Nato-geführten „SFOR“, 5130 Soldaten sind in Kosovo und
dort für den Süden zuständig , weitere 660 Soldaten sind in Mazedonien
als Mitglieder der „Task Force Fox“.
29.
August 2001 – Bundestag stimmt in einer Sondersitzung dem Bundeswehr- und
Nato-Einsatz in Mazedonien zu.
- 2001: Einsatz bewaffneter
deutscher Streitkräfte in folgenden Gebieten: arabische Halbinsel, Mittel-
und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden Seegebiete. deutsche
Truppen seit dem 16. November 2001 in: Kuwait, Somalia und Djibuti (im roten Meer,
unterhalb Eritreas).
7.
November 2001 – Bundesregierung beschließt den Antrag auf Einsatz
bewaffneter deutscher Streitkräfte
- 2001: Afghanistan,
Beteiligung an der „Anti-Terror-Mission“ der USA gegen Afghanistan
unter dem Namen „Dauerhafte Freiheit“ („Enduring Freedom“).
Bis zu 3900 Soldaten sollen zum Einsatz kommen. Beschlossen im Bundestag am 16.
November 2001.
- 2001: Afghanistan,
Beteiligung von bis zu 1200 Bundeswehr-Soldaten an der multinationalen Schutztruppe
(„ISAF“) mit UN-Mandat in „Kabul und Umgebung“. Bundestagsbeschluss:
22. Dezember 2001.
Im Krieg um die „Neue Weltordnung“ ist die Bundeswehr auch bei
der nächsten Etappe – gegen den Irak – dabei und sie befindet sich: „...
derzeit mit über 10 000 Soldaten im Auslandseinsatz, darunter dem nach
Schröder „epochalen“ Einsatz „Enduring Freedom“,
der mit der „Kriegsermächtigung“ (Vertrauensfrage) vom 16. November
2001 freigegeben wurde. Deutsche Soldaten befanden / befinden sich heute in: in
Kuwait, in Kenia, in Djibuti, am Golf von Aden, im südlichen Roten Meer,
im Seegebiet entlang der Küste von Somalia,im Mittelmeer, in Usbekistan,
im Oman, (waren) im Iran, (waren) in den USA mit AWACS-Flugzeugen, in der Türkei
und nicht zu vergessen, neben der sogenannten „Schutztruppe“ um Kabul,
mitten in Kämpfen in Afghanistan. Insbesondere die Einsätze in Kuwait
und um Somalia herum sind Vorboten der geplanten Angriffe auf diese Länder.“
(Zitat aus: imi-Analyse 2002/037a, Tobias Pflüger.)
- 2003: Irak – Aktualisierung in Arbeit ...
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