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Anzeige der DaimlerChrysler Aerospace, veröffentlicht in der „Wehrtechnik“ vom Juni 2000
Eckpunkte: Deutsche Außenpolitik seit 1990 oder die Wiederbelebung deutscher Großmachtpolitik nach der Wiedervereinigung
Gegeninformationsbüro 14. September 2002

Inhalt

3. Oktober 1990 Wiedervereinigung
1991 Deutschland muss endlich „normal“ werden
1992 Verteidigungspolitische Richtlinien
Auslandseinsätze ohne Änderung des Grundgesetztes möglich
1998 Bruch der UNO-Charta
April 1999 Das neue strategische Konzept der Nato
Auslandseinsätze ohne Änderung des Grundgesetztes möglich
1998 Bruch der UNO-Charta
April 1999 Das neue strategische Konzept der Nato
Zustimmung des Parlaments zum strategischen Nato-Konzept
September 2001 Neu-Positionierung deutscher Außenpolitik
Völkerrechtliche Rahmenbedingungen
Der Bündnisfall
Die Kriegsermächtigung
Afghanistan-Kriegseinsatz
Umstrukturierung der Bundeswehr (Bundeswehrreform)
„Sicherung der Waffenbereitschaft der Bürger“
Ein neues Geschichtsbild
Chronologie – Kriegseinsätze der Bundeswehr seit 1989
siehe auch: Bundeswehreinsätze seit 1991 (Irak)


„Die Normalisierung des militärischen Faktors war zunächst die Politik Helmut Kohls; und sie war überaus erfolgreich. In diesen Krieg [gegen Jugoslawien] wurden wir systematisch hineingeführt. Das war die Strategie des damaligen Verteidigungsministers Rupert Scholz, weitergeführt von [...] Gerhard Stoltenberg und von Volker Rühe: „Step by step“. Die sind immer an die Grenzen der öffentlichen Zumutbarkeit gegangen: humanitärer Einsatz in Kambodscha, Minenräumen im Golf, Awacs-Überwachungsflüge über die Adria, zwischendurch Somalia, Sfor-Einsätze. Und bei allem nie eine direkte Beteiligung am Kampfgeschehen. Ziel war aber von Anfang an, alle Grenzen Stück für Stück so weit zu verschieben, dass das Militär wieder zu einem Mittel von Politik gemacht werden kann.“ (Wolfgang R. Vogt, wissenschaftlicher Direktor an der Führungsakademie der Bundeswehr)

siehe auch: „step by step“ – Deutschland auf dem Weg in den Krieg! Eine Chronik


Das Ende des „Kalten Krieges“

Mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation, veränderten sich die „sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen“ in der Bundesrepublik entscheidend. Bereits 1988/89 hatten Debatten um neue Einsatzformen der Bundeswehr begonnen, zunächst bezogen auf den Einsatz von Minenräumbooten im Persischen Golf (Golfkrieg) und im Mittelmeer (Ersatz von US-Schiffen die zum Golf verlegt wurden). Dann gewann die zunehmende Normalisierung des Militärischen bald an Fahrt, es wurde rasch über die Notwendigkeit resümiert, deutsche Soldaten auch außerhalb des Nato-Gebietes einzusetzen, aber freilich nur aus „humanitären und friedenserhaltenden Gründen“ und im Rahmen der UNO als „Blauhelme“ – ohne „Kampfauftrag“ („Peace keeping“) – und nur bei Zustimmung der betroffenen „Konfliktparteien“. Ein Diskurs bei dem sich die Herrschenden mächtig ins moralische Zeug legten.

Hier wollen wir einige Etappen der Wiederbelebung deutscher Großmachtpolitik seit 1990 nachzeichnen.



3. Oktober 1990 Wiedervereinigung

Seit der Wiedervereinigung – 3. Oktober 1990 – und der damit immer wieder betonten wiedergewonnenen außenpolitischen „nationalen Souveränität“ ist das Bestreben deutscher Außenpolitik, in der internationalen Politik wieder mitzumischen, deutlich zu erkennen. In deren logischer Folge die „neue sicherheitspolitische Rolle Deutschlands“ eingefordert und geformt wird. Es geht hierbei um die Kriegsbereitschaft und Kriegsführungsfähigkeit bis hin zum Krieg der Deutschen selbst. Es geht um „deutsche Interessen“, stellte ehem. Verteidigungsminister Scharping bei Kriegseintritt Deutschlands im Rahmen des „Antiterrorkrieges“ der USA fest.

Außer dem diplomatischen Bemühen um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat, wurden (werden) in einem allmählichen und beharrlichen Prozess – „von Krieg zu Krieg“ – rechtliche und sicherheitspolitische Veränderungen durchgesetzt, die der Bundeswehr den Weg von einer Verteidigungsarmee hin zur einer Interventionsarmee ebnen. Die seit Kriegsende (2. Weltkrieg) Deutschland auferlegten Handlungsbeschränkungen werden dabei zielgerichtet beseitigt; die Bevölkerung argumentativ und mental auf wieder mögliche militärische Einsätze, auch außerhalb des Nato-Geltungsgebietes, auf die Kriegsbeteiligung vorbereitet.

Von den anfänglichen „humanitären“ und „logistischen“ Aufgaben deutscher Truppen im Rahmen von UN-Einsätzen werden im Laufe des letzten Jahrzehnts deutsche Streitkräfte – offen – zu militärischen Zwecken, mit „Kampfauftrag“ eingesetzt. So seit dem Krieg gegen die ehemalige VR Jugoslawien 1992 (vgl.: Der Informationskrieg), in dem deutsche Truppen die Überwachung des Luftraumes übernehmen und später ein Kontingent innerhalb der IFOR, SFOR, KFOR und letztlich in Mazedonien stellen. Am Völkerrechtswidrigen Nato-Angriffskrieg gegen Jugoslawien/Serbien (sog. Kosovo-Krieg), sind deutsche Truppen erstmals außerhalb des Nato-Geltungsgebiets militärisch aktiv beteiligt.
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1991: „Deutschland muss endlich normal werden“

„Deutschland muss endlich wieder normal werden und sich, da stärkstes Land Europas, als „Macht“ begreifen, die Verantwortung übernimmt, ohne eine „Sonderrolle“ zu spielen. Allerdings geht es doch um eine Sonderrolle, denn Deutschland ist zur „Partnership in leadership“ aufgerufen (US-Präsident Bush). „Deutschland muss UNO-Militäraktionen unterstützen und mit Truppen daran teilnehmen“, so Verteidigungsminister a.D. Rupert Scholz, CDU im September 1991 auf einem „Symposium für Führungskräfte aus Bundeswehr und Wirtschaft“ in Fürstenfeldbruck.

Heute ist Deutschland bei jeder UNO-Militäraktion „im deutschen Interesse“ (vgl. Verteidigungspolitische Richtlinien) dabei. Heute ist Deutschland eine „normale“ große Macht, die eine Sonderrolle wie Großbritannien, USA und Frankreich spielt. Sie ist auf drei Kontinenten mit Waffen und Truppen vertreten (Afrika, Asien, Europa).
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1992: Verteidigungspolitische Richtlinien (Link)

Schon kurz nach der Annexion der DDR wurden die neuen Aufgaben der Nato und der Bundeswehr definiert, die weit über die „Landes- und Bündnisverteidigung“ hinausweisen.

Damals als Generalinspekteur wie heute als General a.D. war und ist Klaus Naumann führender Stratege der „Clausewitz-Gesellschaft“. Diese verfügt über engste Verbindungen in die zentralen Schaltstellen des Militärs und der Politik; und ist teilweise mit diesen identisch. Keine personelle und strategische Entscheidung der Bundeswehr gab und gibt es, die nicht in diesem elitären Kreis vorbereitet wurde („Denkfabrik“, „Think-Thanks“).

Als am 26. November 1992 die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) durchs Bundeskabinett gebracht wurden, hatte die Clausewitz-Gesellschaft wesentliche Vorarbeit geleistet. In den VPR wird die „nationale Interessenslage“ Deutschlands anstelle der Unterordnung unter Nato und USA ins Zentrum der Sicherheitspolitik des „neuen Deutschland“ gerückt. Es wird „gleichberechtigte Partnerschaft“ mit den USA gefordert.

Die VPR wurden im übrigen in der Verabschiedung lediglich vom Bundeskabinett „zur Kenntnis genommen“, aber nie vom Bundestag beschlossen.

Die VPR stellen das politische Programm des zunächst illegalen neuen deutschen Generalstabs dar. Inzwischen wurde er entgegen dem Potsdamer Abkommen von 1945, das den deutschen Generalstab verbot, in Gestalt des alle Teilstreitkräfte umfassenden „Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam-Geltow“ installiert.

Kernsätze der VPR sind:
  • „Vorbeugung, Eindämmung und Beendigung von Krisen und Konflikten, die Deutschlands Unversehrtheit und Stabilität beeinträchtigen könnten.“
  • „Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung.“
Die Abwehr gegen Flüchtlinge bei gleichzeitigem Griff nach den Rohstoffen und Handelswegen in aller Welt ist zum Kern der deutschen Militärdoktrin geworden. Die “Werte“ der westlichen Gemeinschaft sind in den Mittelpunkt der Sicherheitspolitik gerückt.
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Juli 1994: Bundesverfassungsgerichtsurteil

„Deutsche Auslandseinsätze sind ohne Änderung des rundgesetztes möglich.“ (Rupert Scholz 1991)

Das Bundesverfassungsgericht ermächtigte entsprechend den verteidigungspolitischen Richtlinien (nicht entsprechend dem Grundgesetz) die Militärs/Bundeswehr, mit der Zustimmung der einfachen Regierungsmehrheit im Bundestag, Kriegseinsätze durchzuführen und sich nicht mehr auf den Verteidigungsauftrag der Verfassung zu beschränken.

Das deutsche Grundgesetz kennt militärische Auseinandersetzungen nur im Verteidigungsfall. Bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr außerhalb des Nato-Geltungsbereiches (Out-of-Area) sind deshalb grundgesetz-/verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli 1994 stellt in dieser Frage fest, dass Out-of-Area-Einsätze deutscher Streitkräfte „verfassungskonform“ seien, jedoch diese „grundsätzlich der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages“ bedürfen.

In allen Out-of-Area-bezüglichen Parlamentsentscheidungen haben sich – gleich welche Regierungskoalition das Sagen hatte – die Abgeordneten stets mit großer Mehrheit für ein Engagement der Bundeswehr auch außerhalb des Nato-Gebiets entschieden.
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1998: Bruch der UNO-Charta

„Zu schaffen ist ein Sicherheitsrat für Europa anstelle des Weltsicherheitsrats. Keine politische Union ohne ‚europäische Sicherheitsunion‘“ (Rupert Scholz 1991).

Derzeit übernimmt die Bundeswehr eine Führungsrolle in dem entstehenden neuen Militärpakt namens Europäische Union. Mit seiner letzten Sitzung hat der 14. Bundestag 1998 das Ende der Unterwerfung des Deutschen unter die UNO-Charta beschlossen. „Bruch der UNO-Charta“ ist da noch verharmlosen ausgedrückt.
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April 1999: Das neue strategische Konzept der Nato (Link)

Das neue strategische Konzept der Nato wurde auf der Nato-Gipfelkonferenz im April 1999 bechlossen und beinhaltet weitreichende Veränderungen des ursprünglichen Nato-Vertrages. Statt der Verteidigung der territorialen Grenzen der Mitgliedsländer rücken zukünftig diffuse „Sicherheitsinteressen“, und zwar weltweit, ins Aktionsfeld der Nato. Sicherheitspolitische Risiken, die militärische Einsätze rechtfertigen, sind „Terror“, „Sabotage“, „organisiertes Verbrechen“, „Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen“ (gemeint sind z.B. Öl- und Gaspipelines). Darüber hinaus wird die Option eines atomaren Erstschlags, und der Einsatz von ABC-Waffen eingeräumt.

Der neue Nato-Vertrag sieht vor, dass die Nato auch ohne UN-Beschluss/Mandat jederzeit in allen Krisengebieten der Welt eingesetzt werden kann.

Anstelle der Nato und des Warschauer Pakts soll ein „Gesamteuropäisches Sicherheitssystem“ treten, verkündeten einst SPD und Grüne. Durch die Erweiterung des Nato-Auftrages und die Vergrößerung der Nato (PFP-Staaten, „Partnership for Peace“), wurde auf diesem Wege schon mal die militärische Selbstmandatierung der Nato anstelle des Gewaltmonopols der UNO geschaffen. Und es wird die Mandatierung der EU für Kriegseinsätze dieser neuen „europäischen Nato“ vorbereitet; der „militärische Arm der EU“ wird geschaffen.
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November 2001: Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Es erfolgte die Zustimmung des Parlaments zum neuen strategischen Konzept der Nato. Um eine weitere Aushöhlung der Entscheidungsbefugnisse parlamentarischer Gremien nicht zuzulassen, hatte die PDS eine Verfassungsklage gegen die Zustimmung der Bundesregierung zu den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs zum Neuen strategischen Konzept der Nato eingereicht. Diese wurde mit der Begründung: „da es sich um eine Fortentwicklung des Nato-Vertrages handelt, ist eine Zustimmung des Parlaments nicht erforderlich“ abgelehnt. (22. November 2001)
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September 2001: Neu-Positionierung deutscher Außenpolitik

Der 11. September 2001 wird zum Anlass der rot-grünen Regierungskoalition, die Rolle Deutschlands in der Internationalen Politik im Bewusstsein der wiedergewonnenen „nationalen Souveränität“ zu „positionieren“.

Bereits am Nachmittag des 11. September spricht Bundeskanzler Gerhard Schröder von einer „Kriegserklärung gegen die gesamte zivilisierte Welt“ und sichert Bush die „uneingeschränkte Solidarität“ zu. Wörtlich sagt er: „Wir alle – alle Deutschen – sind voller Entsetzen über die terroristischen Anschläge in den Vereinigten Staaten. Dies ist eine Kriegserklärung gegen die gesamte zivilisierte Welt. Wer diesen Terroristen hilft oder sie schützt, verstößt gegen alle fundamentalen Werte, die das Zusammenleben der Völker, auch untereinander, begründen.

Das deutsche Volk steht in dieser Stunde, die so schwer ist für die Menschen in den Vereinigten Staaten, fest an der Seite der Vereinigten Staaten von Amerika. Ich habe dem amerikanischen Präsidenten George W. Bush die uneingeschränkte Solidarität Deutschlands zugesichert.“

Am gleichen Abend spricht George Bush vom „Krieg gegen den Terrorismus vereint mit den Verbündeten“. Wortlaut: „Die Vereinigten Staaten und ihre Freunde und Bündnispartner stehen gemeinsam mit allen, die Frieden und Sicherheit auf der Welt wollen, und wir stehen zusammen, um den Krieg gegen den Terrorismus zu gewinnen.“ (...) „Zwischen den Terroristen, die diese Akte begangen haben, und denjenigen, die ihnen Zuflucht gewähren wird hinsichtlich der Bestrafung nicht unterschieden.“

Nach dem 11. September berichten die Medien durchgehend in einem umfassenden Maße über die Ereignisse. Die Bilder, die fortwährend wiederholt werden, bilden den Auftakt jeder Fernsehsendung. Mit dem Ziel: die emotionale und psychologische Handlungsbereitschaft der ZuschauerInnen innerhalb kurzer Zeit auf eine drohende Gefahr von außen und damit notwendig gewordener inneren Sicherheit, sowie unumgänglicher Vergeltung zu positioniert. In dieser emotional aufbereiteten Atmosphäre werden zwei wesentliche Entscheidungen getroffen: Die „Anti-Terror-Gesetze“ werden verabschiedet / Krieg nach innen; Krieg nach außen. Gefolgt von der Leitkultur-Debatte (deutsche Identität) und dem „neuen Zuwanderungsgesetz“ (Abschottung gegenüber Flüchtlingen).
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Völkerrechtliche Rahmenbedingungen

Die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen sind schnell zusammengeschustert:

  • 12. Oktober 2001: Die Resolution 1368 des UN-Sicherheitsrates sieht das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung im Einklang mit der UN-Charta vor.
  • 14. Oktober 2001: Der Nato-Rat stellt offiziell den „Verteidigungsfall“ fest.
  • 19. Oktober 2001: Der Bundestag erkennt den Verteidigungsfall an.
  • 28. Oktober 2001: Die Resolution 1373 des UN-Sicherheitsrates (Anti-Terror-Resolution) wird verabschiedet.
  • 2. Oktober 2001: Der Nato-Rat ruft erstmals seit seinem Bestehen den „Bündnisfall“ aus
  • 7. Oktober 2001: Die Luftangriffe der amerikanischen und britischen Regierung auf Afghanistan beginnen.
Eine Ausweitung des Krieges ist infolge der allgemeinen Zielsetzung „Kampf gegen den internationalen Terrorismus“ absehbar und geht mit der neuen Strategie der Nato und den VPR konform.

Wörtlich in der Ansprache von Bush am 7. Oktober 2001 heißt es: „Heute konzentrieren wir uns auf Afghanistan, aber der Kampf ist umfassender. Jedes Land muss eine Entscheidung treffen. In diesem Konflikt gibt es keinen neutralen Boden. Wenn Mitglieder einer Regierung die Verbrecher und Mörder unschuldiger Menschen unterstützen, sind sie selbst zu Verbrechern und Mördern geworden.“
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Der Bündnisfall

Die Bundesregierung will als vollwertiger Partner dabei sein und trifft die Vorbereitung auf den Bündnisfall: Der Bundestag erkennt den vom Nato-Rat am 12. September festgestellten Verteidigungsfall an (Punkt 6). Er stimmt der „uneingeschränkten Solidarität mit dem Vereinigten Staaten“ zu, indem er auch die „Bereitstellung geeigneter militärischer Fähigkeiten“ unterstützt (Punkt 7).

Nachdem über zwei Drittel der Abgeordneten der „uneingeschränkten Solidarität“ zugestimmt haben, deutet die Regierung an, welche Ziele sie verfolgt. Denn in der deutschen Außenpolitik geht es nach dem 11. November 2001 um die „Positionierung Deutschlands in der Zukunft“ in der internationalen Politik.

Am 6. November 2001 fordert das US-Verteidigungsministerium von der Bundesregierung militärische Hilfe an. Die Bundesregierung beschließt den Antrag auf „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Einsatzgebiete: arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden Seegebiete.“ (7. November 2001)
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Die Kriegsermächtigung

Mit diesem Antrag werden gleichzeitig alle weiteren Beschlüsse über die Ausführung militärischer Einsätze der Bundesregierung für ein Jahr übertragen, was einer Blankovollmacht für den Bundeskanzler in dieser Frage gleichkommt. – Kriegsermächtigung!

Es sei daran erinnert, daß in einem Verteidigungsfall auch die „Notstandsgesetze“ in Kraft gesetzt werden können und damit der Exekutive nahezu unumschränkte Vollmachten übertragen werden.

Nachdem einige SPD- und Grünen-Abgeordnete zaghafte taktische Kritik gegen den Antrag formulierten und die rot-grüne Regierungsmehrheit nicht mehr gewährleistet schien, greift Gerhard Schröder zu einem zwar verfassungskonformen, aber machtstrategischen Trick und stellt die Vertrauensfrage. Dabei verknüpft er die Sachfrage des Kriegsermächtigungsantrages mit der persönlichen Vertrauensfrage. Wer „nein“ sagt zum Antrag, verweigert zugleich dem Kanzler sein Vertrauen und kündigt damit die Koalition auf. Die eigentliche Frage, nämlich die der deutschen Beteiligung an Kriegseinsätzen außerhalb der Nato durch die Bundeswehr, wird damit zur zweitrangigen Größe.
  • Die Grünen stehen mal wieder vor ihrer so genannten „existenziellen Zerreißprobe“, doch sie greifen schließlich ebenso zu einem machtpolitischen Manöver, indem sie sowohl die Kanzlermehrheit / rot-grüne Koalition garantieren als auch die KritikerInnen folgenlos zu Wort kommen lassen und diese zahlenmäßig in der Abstimmung auf vier Abgeordnete begrenzen – d.h. nur vier Abgeordnete stimmten „stellvertretend“ für die sechs KritikerInnen. Der Antrag ist durch, die rot-grüne Koalition gerettet, der Job auch und das Problem mit der „inneren Zerrissenheit“ offenkundig.

  • Am 16. November 2001 findet also die Abstimmung im Bundestag statt. Das Recht auf Gewissensfreiheit des Abgeordneten wird karikiert; bei Nichtzustimmung des Antrags wird die Rückgabe des Mandats gefordert. Von 666 Abgeordneten stimmen 336 dem militärpolitischen und parlamentseinschränkenden „Vorratsbeschluss“ zu. (Regierung: SPD gleich 294; B90/Die Grünen gleich 47; insgesamt gleich 341) ... und abends tanzen die damen und Herren Abgeordnete auf dem Bundespresseball.

  • 26. November 2001 starten die ersten drei Transall-Maschinen vom US-Fliegerhorst Ramstein, um Ausrüstung der amerikanischen Streitkräfte zum Nato-Stützpunkt Incirlik in der Osttürkei zu bringen.

  • 26. November 2001: Die Bundesdelegiertenkonferenz der B90/Die Grünen in Rostock „akzeptieren“ in dem Antrag des Parteivorstandes, daß die „Abgeordneten mehrheitlich der Bereitstellung von Einheiten der Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zugestimmt haben.“
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Afghanistan-Kriegseinsatz

Im Eilverfahren, beschließt der Deutsche Bundestag am 22. Dezemebr 2001 in namentlicher Abstimmung die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am „Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunter-stützungstruppe in Afghanistan“. (Abstimmergebnis: 581 Abgeordnete, davon 538 Ja, 35 Nein, acht Enthaltungen.) Damit befinden sich deutsche Soldaten abermals nach 1945 im Kriegseinsatz bzw. Deutschland im Krieg!
  • Anfang März 2002 sind 858 deutsche Soldaten am Afghanistan-Einsatz beteiligt, darunter 126 KSK-Soldaten. Zu diesem Zeitpunkt wird deutlich, dass sich die US-Offensive zusehends zu einem Boden- und Guerillakrieg auszuweitet.

  • Am 6. März 2002: Erstmals werden nun auch zwei deutsche Soldaten Opfer dieses Krieges. Ein „Stück soldatischer Normalität“ meint Bernhard Gertz, der Chef des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“.
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Umstrukturierung der Bundeswehr (Bundeswehrreform)

„Umstrukturierung der Bundeswehr, die kleiner wird, was durch Kaderung, d.h. schnelle Einbeziehung der Reservisten, und durch Vergabe von Instandhaltungsaufgaben in den zivilen Sektor ausgeglichen wird.“ (General Vogler 1991)

Die Schaffung einer neuen Strategie und Struktur der Bundeswehr entsprechend dieser Vorgaben ist weitgehend abgeschlossen. Die Vergabe von Instandhaltungsaufgaben wurden zum Teil bereits in den zivilen Sektor, d.h. an private Unternehmen ausgelagert.

Gut ausgerüstete Eingreiftruppen der Bundeswehr sind in Gestalt der Krisenreaktionskräfte und des Kommandos Spezialkräfte (KSK) geschaffen worden. Sie stellen das Hauptkontingent der Truppe dar.

Die Beibehaltung der Wehrpflicht dient vor allem der Bereitstellung und Anwerbung von Längerdienenden sowie der Beibehaltung der jeweiligen Truppenstärken (dem „stehenden Heer“, wie es der Außen-Staatsminister Ludger Volmer nannte), zu der stets noch mindestens 400 000 Reservisten hinzugezählt werden müssen.

Weiterentwicklung von Forschung und Technologie im Rüstungssektor werden aus Mitteln des Verteidigungshaushaltes finanziert. Nach dem Prinzip Qualität vor Quantität wird umgerüstet. Der Rüstungsetat wächst. (vgl. auch „Denkfabrik“: Potsdam Center for Transatlantic Security and Military Affairs an der Universität Potsdam.)
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„Sicherung der Waffenbereitschaft der Bürger“

Bei einem „Symposiums für Führungskräfte aus Bundeswehr und Wirtschaft“ September 1991 steht die „Sicherung der Waffenbereitschaft der Bürger“ auf der Tagesordnung. Wesentliche innenpolitsche Ziele seien: die „Akzeptanz der Rüstung und Einsatz der Truppe durch den Steuerzahler“ so in der Einleitung und im Resümee des „Symposiums“.

Zentrale Punkte in der Kriegsbegleitenden Propaganda sind: Das Arbeitsplatz-Argument, die Menschenrechtsdemagogie und das Fernhalten des Krieges von den deutschen Grenzen. Sie sollen zur Akzeptanz des Krisen- bzw. Kriegseinsatzes bei Teilen der Bevölkerung geführt.

Bereits 1995 weist General Naumann darauf hin, wie das auszusehen hat: „Nationales Interesse ist grundsätzlich weiter gefasst als Schutz der Bevölkerung oder des eigenen Staatsgebietes.“ Dafür braucht man den Soldaten, „der fern der Heimat versucht, Krisen von seinem Land fernzuhalten, das während seines Einsatzes weiter im Frieden lebt. Eine neue Dimension für deutsche Soldaten, die ähnliches in diesem Jahrhundert bislang nur zweimal vor 1945 erlebten“. „Wir wollen bei solchen Einsätzen – in der Regel Einsätze außerhalb Deutschlands und aus einer Gesellschaft heraus, die weiter im Frieden lebt – die Mehrheit unserer Bürger hinter uns wissen.“ (24. Oktober 1995 „Welt am Sonntag / Berlin“)

Ähnlich wie die institutionelle Einbindung der deutschen Kriegseinsätze verschob sich auch der propagandistische „Begründungszusammenhang“: Zuerst dominierten allgemeine „Weltordnungs-Argumente“, die sich um die „Stärkung der UNO“ und einer „internationalen Friedensordnung“ gruppierten. Dann wurden humanitäre Argumente betont, der Kampf gegen „Menschenrechtsverletzungen“ und „Völkermord“ (Kosovo-Krieg). Diese Argumentationsmuster werden mehr und mehr abgelöst, auch wenn humanitäre Argumente in Zukunft immer wieder eingesetzt werden um eine Kriegseinsatz zu rechtfertigen. Seit Herbst (September 2001) spricht Bundeskanzler Schröder davon, dass in Zukunft „militärische Interventionen“ nicht allein zur Förderung des Friedens und der Menschenrechte erfolgen sollten, sondern auch zur Durchsetzung von „Sicherheit und Stabilität“. Schröder sprach mehrfach von der „Enttabuisierung des Militärischen“ in der deutschen Außenpolitik. Eine größere Rolle spielen zunehmend klassisch kolonialistische Legitiomations- und Denkmuster „Verteidigung westlichen Werte“ usw.
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Ein neues Geschichtsbild

Die Betonung auf das „Normalwerden der Deutschen“ zielt auf die Ablenkung von der deutschen Vergangenheit, auf die Restauration deutscher Großmachtinteressen. Deutschland soll wieder so normal werden wie seine Nachbarn und diese, so immer mehr PolitikerInnen und Massenmedien, werden ja auch nicht ständig mit „ihrer Vergangenheit“ konfrontiert. Während Strauß noch forderte, die Deutschen sollten aus „dem Schatten von Auschwitz heraustreten“, wird heute die Forderung „Nie wieder Krieg. Nie wieder Auschwitz“ umgedreht und in „Nie wieder Auschwitz und daher machen wir wieder Krieg“.

Um nur ein Beispiel zu nennen: In „Informationen für die Truppe“ (1999) werden Auschwitz und Krieg voneinander getrennt: Die Verbrechen des Nationalsozialismus hat es von 1933 bis 1941 eigentlich gar nicht gegeben, heißt es in dieser „Zeitschrift“ für die Innere Führung. Die Wehr-machtsoldaten hätten sich gegen die Folgen von Versailles und gegen den „bolschewistischen Täter“ der bis dahin „größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte“ gestellt. Denn (Zitat) „nicht Auschwitz, sondern vor allem diese Tatsache waren 1939/1941 der Erfahrungshintergrund der Wehrmachtsgeneration“. Der Überfall auf die Sowjetunion hat also zumindest zu Beginn seine Berechtigung gehabt, er war kein teil des Holocaust, wenn es nach der revisionistischen Lesart von „Informationen für die Truppe“ 9/10-1999 geht.
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Chronologie – Kriegseinsätze der
Bundeswehr seit 1989

* sicherlich nicht vollständig, um Ergänzungen wird gebeten.


Bereits seit den 70er Jahren beteiligt sich die Bundeswehr an Einsätzen der Vereinten Nationen (UN) und auch der Nato. Seit den 90er Jahren nahmen die Einsätze zu. Im Jahr 2001 stimmte der Bundestag sechsmal über Auslandseinsätze deutscher Soldaten – hauptsächlich im ehemaligen Jugoslawien – ab.
  • 1988/89: Namibia, Transporte im Auftrag der UN-Mission „Untag“, die den Unabhängigkeitsprozess und die Wahlen in dem afrikanischen Land überwacht.

  • 1989: Sudan, Flüge zur „Linderung einer Hungersnot“. Auftraggeber ist die „Lifeline Sudan“ der UN.

  • 1990: Kroatien („Sanitätseinsätze“)

  • 1991: Persischer Golf, Einsatz deutscher Minenräumboote im Persischen Golf nach dem Golfkrieg/Irak. Minensuche mit sieben Schiffen im Auftrag der UN und der USA. Die Schiffe werden nicht einem UN-Kommando unterstellt. Danach Unterstützung der UN-Mission „Unscom“ bei der Suche nach Massenvernichtungswaffen in Irak.

  • 1991/93: Kambodscha, Bürgerkrieg mit der „Roten Khmer“ – Der erste offizieller Militäreinsatz der Bundeswehr, außerhalb des Nato-Gebietes (Out-of-Area) - als Sanitätstruppe. „Krankenversorgung“ im Rahmen der UN-Übergangsbehörde „Untac“ und deren Nachfolgeorganisation „Unamic“. Die Ärzte und Pfleger des Bundeswehrlazaretts in Phnom Penh behandeln nach Angaben der Bundesregierung 44 000 Menschen.

  • ab 1992: Ex-Jugoslawien, zunächst Beteiligung an einer Luftbrücke; Versorgungsflüge nach Sarajevo, AWACS-Überwachung der UN-Blockade gegen Serbien und Montenegro in der Adria (Zerstörer in der Adria). vgl. 1993/94

  • ab 1992: Somalia, (UNOSOM I) 17. Dezember 1992 – sog. „Humanitärer“ Einsatz. Entsendung von 1700 Soldaten in das von Bürgerkrieg und Hungersnot gezeichnete ostafrikanische Land. Federführend ist die Mission „UNOSOM“.
    17. Dezember 1992 – Unterstützung der humanitären Anstrengungen der Vereinigten Nationen in Somalia. Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 1992 von dem folgenden Beschlussvorschlag der Bundesminister des Auswärtigen Amtes und des Verteidigungs-ministeriums zustimmend Kenntnis genommen.
  • 1993: Somalia, (UNOSOM II) 21. April 1993 – gegen die „Warlords“, um den Bürgerkrieg zu beenden. Folge der Kriege mit Äthiopien um den Ugaden (Wüste). Somalia und Äthiopien von SU bis 1976 unterstützt, nach Mogadischu 1977 wendet sich Somalia dem Westen zu. Es folgen Waffenlieferungen. Somalia – strategischer Punkt(!) am Horn von Afrika, keine Rohstoffe.
    21. April 1993 – Beschluss der Bundesregierung zur Unterstützung von UNOSOM II in Somalia.
  • 1993/94: Bosnien, 8. April 1993 – AWACS-Flüge, Durchsetzung des Flugverbotes gegen Jugoslawien (geheimdienstliche Operationen ...)
    8. April 1993 – Das Bundesverfassungsgericht zum AWACS-Einsatz/Bosnien, bzgl. des Beschlusses der Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Soldaten an der Durchsetzung des von den Vereinten Nationen verhängten Flugverbotes im Luftraum über Bosnien-Herzegowina.
  • 1994: Ruanda, „humanitärer Einsatz im Bürgerkriegsgebiet“, Ruanda gegen Uganda, die Kompradoren (noch Strukturen aus der Kolonialzeit) gegeneinander ausgespielt. Hutu gegen Tutsi, 1/2 Mio. Tote (Siedlungsgebiet: Uganda, Ruanda, Kongo, Burundi)

  • 1994: Georgien, „humanitärer Einsatz im Bürgerkriegsgebiet“, Unterstützung der Mission „UNOMIG“ mit Sanitätsköfferchen und Beobachtern. „UNOMIG“ überwacht den Waffenstillstand in der Unruheprovinz Abchasien. Nach dem Zerfall der SU hat Außenminister Schewardnadse sich dort als Präsident wählen lassen. „Minderheiten“, starke prosowjetische Opposition gegen die Einführung des Kapitalismus, bewaffnete Konflikte mit Armenien und Aserbeidschan, Bürgerkrieg, Putschversuch gegen Schewardnadse.

  • ab 1995: Jugoslawien/Bosnien, Beteiligung an den Friedenstruppen „IFOR“ und “SFOR“ in Bosnien. Kampfeinsatz deutscher Tornados. (Bundeswehreinsatz/UN-Friedenstruppe)
    26. Juli 1995 – Beschluss des Bundeskabinetts zu einem Einsatz der Bundeswehr im früherem Jugoslawien, „Bereitstellung von Lufttransportkräften zur Unterstützung der Versorgung der UN-Friedenstruppen außerhalb Bosnien-Herzegowinas.“

    6. Dezember 1995 – Das Bundeskabinett beschließt, die Absicherung des „Friedensvertrages“ für Bosnien-Herzegowina.
  • 1997: Albanien, erster eigenständiger Kampfeinsatz der Bundeswehr am 14. März 1997 in Tirana (Albanien). Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert Wahlen in Albanien und sorgt dafür, daß die „richtige“ Regierung gewählt wird.

  • 1999/2000: Ost-Timor, Unabhängigkeitskrieg Timors von Indonesien, mit Unterstützung der UNO. „Transport und Behandlung von Kranken auf dem nach Unabhängigkeit von Indonesien strebenden Osttimor.“ Die deutschen Soldaten sind Teil der Friedenstruppe „INTERFET“, die unter australischer Führung, aber im Auftrag der UN handelt.

  • 1999: Jugoslawien, völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen Jugoslawien/Serbien (Kosovo) Abordnung eines Kontingents für die unter Nato-Kommando stehende Friedenstruppe „KFOR“ im Kosovo.
    25. Februar 1999 – Deutsche Beteiligung an der militärischen Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens für das Kosovo sowie an Nato- Operationen im Rahmen der „Notfalltruppe“ (Extraction Force).
  • 2001: Nato-Einsatz in Mazedonien, Stationierung von Nato-Truppen. An der Nato-Mission „Amber Fox“ in Mazedonien nehmen deutsche Soldaten teil. Seit Ende September ist es ihre Aufgabe, etwa 280 internationale Beobachter des Friedensprozesses zu schützen. Die Mission steht unter deutschem Kommando und wird am 27. September vom Bundestag gebilligt. Vorgänger von „Amber Fox“ war die Mission „Wesentliche Ernte“ („Essential Harvest“) zur Entwaffnung der albanischen UCK-Rebellen in Mazedonien.

    Insgesamt ist die Bundeswehr im früheren Jugoslawien mit mehr als 7500 Soldaten engagiert: In Bosnien stellt Deutschland ein Kontingent von 1760 Soldaten in der Nato-geführten „SFOR“, 5130 Soldaten sind in Kosovo und dort für den Süden zuständig , weitere 660 Soldaten sind in Mazedonien als Mitglieder der „Task Force Fox“.
    29. August 2001 – Bundestag stimmt in einer Sondersitzung dem Bundeswehr- und Nato-Einsatz in Mazedonien zu.
  • 2001: Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in folgenden Gebieten: arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden Seegebiete. deutsche Truppen seit dem 16. November 2001 in: Kuwait, Somalia und Djibuti (im roten Meer, unterhalb Eritreas).
    7. November 2001 – Bundesregierung beschließt den Antrag auf Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte
  • 2001: Afghanistan, Beteiligung an der „Anti-Terror-Mission“ der USA gegen Afghanistan unter dem Namen „Dauerhafte Freiheit“ („Enduring Freedom“). Bis zu 3900 Soldaten sollen zum Einsatz kommen. Beschlossen im Bundestag am 16. November 2001.

  • 2001: Afghanistan, Beteiligung von bis zu 1200 Bundeswehr-Soldaten an der multinationalen Schutztruppe („ISAF“) mit UN-Mandat in „Kabul und Umgebung“. Bundestagsbeschluss: 22. Dezember 2001.
    Im Krieg um die „Neue Weltordnung“ ist die Bundeswehr auch bei der nächsten Etappe – gegen den Irak – dabei und sie befindet sich: „... derzeit mit über 10 000 Soldaten im Auslandseinsatz, darunter dem nach Schröder „epochalen“ Einsatz „Enduring Freedom“, der mit der „Kriegsermächtigung“ (Vertrauensfrage) vom 16. November 2001 freigegeben wurde. Deutsche Soldaten befanden / befinden sich heute in: in Kuwait, in Kenia, in Djibuti, am Golf von Aden, im südlichen Roten Meer, im Seegebiet entlang der Küste von Somalia,im Mittelmeer, in Usbekistan, im Oman, (waren) im Iran, (waren) in den USA mit AWACS-Flugzeugen, in der Türkei und nicht zu vergessen, neben der sogenannten „Schutztruppe“ um Kabul, mitten in Kämpfen in Afghanistan. Insbesondere die Einsätze in Kuwait und um Somalia herum sind Vorboten der geplanten Angriffe auf diese Länder.“
    (Zitat aus: imi-Analyse 2002/037a, Tobias Pflüger.)
  • 2003: Irak – Aktualisierung in Arbeit ...
 14. September 2002