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Maßnahmen zur Umsetzung des
Reformkonzeptes der Hartz-Kommission
Gegeninformationsbüro 30.
August 2002
Bundeskabinett hat 15 Eckpunkte für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt
unter dem Motto: „Neue Beschäftigung – schnelle Vermittlung –
erstklassiger Service“ beschlossen.
Wie der Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 22. August 2002 zu
entnehmen ist, begrüßt und unterstützt die Bundesregierung die
Empfehlungen der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“
unter Leitung von Dr. Peter Hartz. Sie führe zum nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit
und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit zu einem modernen Dienstleister.
Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 21. August 2002 beginnt
die Umsetzung der Vorschläge
Die Hauptpunkte der Umsetzung sind danach:
Die Schaffung neuer Arbeitsplätze
Das Zusammenbringen von Arbeitslosen und offenen Stellen
und kundenfreundliche und effiziente Strukturen bei der Bundesanstalt für
Arbeit.
Die 15 Eckpunkte sind im Einzelnen der Pressemitteilung wie folgt zu entnehmen
Schaffung neuer Arbeitsplätze:
- Wir richten PersonalServiceAgenturen in jedem Arbeitsamtsbezirk ein.
- Wir fördern Beschäftigung in privaten Haushalten.
- Wir führen die Ich-AG bzw. Familien-AG als neue Form der Erwerbstätigkeit
ein.
- Wir nutzen und entwickeln regionale Potenziale in Ostdeutschland.
- Wir führen den Job-Floater als innovatives Instrument ein.
- Wir führen Beschäftigungsbilanzen ein und prämieren Beschäftigungssteigerungen
(Zusammenbringen von Arbeitslosen und offenen Stellen).
- Wir führen JobCenter flächendeckend ein.
- Wir vereinfachen das Leistungsrecht, setzen Beratungsteams ein und führen
die Meldepflicht bei Kündigung ein.
- Wir bauen das Angebot der Kinderbetreuung aus.
- Wir kehren die Beweislast für Arbeitslose um und schaffen flexible Sanktionsmöglichkeiten.
- Wir fördern die Ausbildung und Beschäftigung für junge Menschen.
- Wir bauen ein Bridgesystem in Beschäftigung für ältere Menschen
auf (kundenfreundliche und effiziente Strukturen bei der Bundesanstalt für
Arbeit).
- Wir vereinfachen die Instrumente der Arbeitsförderung und stärken
den Wettbewerb.
- Wir führen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammen.
- Wir gestalten die Aufgabenerledigung und das Controlling bei der Bundesanstalt
für Arbeit effektiver.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dabei in mehreren
Schritten in schneller Abfolge:
1. Laut der Pressemitteilung sollen sofort gesetzgeberische Schritte eingeleitet
werden.
2. Zur Koordinierung und Beschleunigung der erforderlichen Arbeiten wird das Bundesarbeitsministerium
einen Staatssekretärsausschuss einrichten, an dem das Bundesfinanzministerium,
das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesministerium für Bildung und Forschung
und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt
werden.
Das Arbeitsprogramm umfasst Änderungen von Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern,
des Steuerrechts, anderer Gesetze, die Ausarbeitung eines Programms durch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zahlreiche Maßnahmen im Bereich
der Bundesanstalt für Arbeit.
3. Ferner solle die Bundesanstalt für Arbeit sofort mit folgenden Maßnahmen
beginnen:
Besserer Service für
Arbeitnehmer und Arbeitsuchende u.a. indem Vermittler von Verwaltungs- und Nebenaufgaben
entlastet werden.
Beginn der Vorarbeiten
zur Errichtung von Job-Centern u.a. durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Arbeitsämtern
und Sozialämtern.
Ausbau von Internet
und elektronischen Medien zur Unterstützung der Vermittlung, insbesondere
soll die unmittelbare Kommunikation zwischen Arbeitgebern und arbeitsuchenden
Arbeitnehmern auf elektronischem Weg ermöglicht werden.
Dienstleistungen für
Arbeitgeber werden verbessert, insbesondere die Beratung von Klein- und Mittelunternehmen;
Benennung fester Ansprechpartner für Großunternehmen; Beratung bei
der beruflichen Qualifizierung sowie Unterstützung in Krisensituationen.
Einführung einer
leistungsorientierten Bezahlung insbesondere für Vermittler.
Einführung einer
Quickvermittlung während der Kündigungsfrist, bei der die Zielgruppen
des Arbeitsmarktes - das sind insbesondere Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Behinderte
und Personen, die Kinder erziehen oder Pflegebedürftige betreuen –
im Mittelpunkt stehen.
Um die Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu steigern, wird
ein regionales Arbeitsmarktmonitoring eingeführt.
Errichtung von PersonalServiceAgenturen
(PSA) durch die Arbeitsämter im Wege eines Auftrags an ein privates Unternehmen
oder in eigener Trägerschaft des Arbeitsamtes.
Unterstützung arbeitsloser
Eltern und insbesondere Alleinerziehender durch die Arbeitsämter bei der
Vermittlung von Kinderbetreuung (z.B. durch Verwaltungsvereinbarungen mit Kommunen
und Kreisen).
Erste Schritte zur Umsetzung
der Strukturreform der Bundesanstalt für Arbeit.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen
weitere wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Beschäftigungsmöglichkeiten
konsequent zu nutzen und Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit,
abzubauen und zu vermeiden.
(Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit vom 21.
August 2002) |
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