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Gesetzgebendes
Verfahren der Bundesregierung
Info des Berliner Bündnis für
soziale Grundrechte – Stoppt die Hartz-Pläne
Die Bundesregierung hat z. Zt. vor, das Hartz-Konzept in drei Schritten umzusetzen.
Wir haben es gegenwärtig mit dem ersten Schritt zu tun.
(alle markierten „>“
Teile sind von der SPD-Bundestagsfraktion [1]):
Der erste Schritt beinhaltet
das Gesetz für „moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Es
ist in einen durch den Bundesrat zustimmungfreien und zustimmungspflichtigen Gesetzestext
unterteilt. Es soll insbesondere regeln:
> Zustimmungsfrei:
- die Einrichtung und Förderung der PersonalServiceAgenturen
- Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (generell gültig
für Alle in Leiharbeit und nicht nur für die LeiharbeiterInnen die über
die PersinalServiceAggenturen vermittelt werden sollen)
- die frühzeitige Meldepflicht nach Kündigung bzw. bei befristetem
Arbeitsverhältnis
- die Zumutbarkeit und Änderungen des Sanktionsrechts
- die Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildung
- die Beschäftigungsförderung und das Bridge-System für ältere
Arbeitnehmer
> Zustimmungspflichtig:
- die Zulassung von Mini-Jobs im hauswirtschaftlichen Bereich
- die Einführung der Ich-AG bzw. Familien-AG
- Datenaustausch zwischen Arbeits- und Sozialämtern als Erleichterung zur
Einrichtung von JobCentern
Das Gesetz „moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ soll
zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Dies bezieht sich auf zustimmungspflichtige,
ebenso wie die zustimmungsfreie Teile. Fahrplan
Folgende Lesungen/Sitzungen sind für Verabschiedung der neuen Gesetze
zur Neuordnung des Arbeitsmarktes, Bildungs- und Sozialsystems vorgesehen.
Dienstag, 12. November 2002 „Öffentliche Sitzung“
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit um 10 Uhr Berlin, Paul-Löbe-Haus,
Sitzungssaal 4.900
Erörtert werden die Gesetze zur Umsetzung der Hartz-Pläne und Anträge
der CDU und FDP und des Bundesrates, zu Arbeitsmarktfragen. Es kommen auch VertreterInnen
diverser Verbände und DGB-Gewerkschaften. [2] Freitag,
15. November 2002
11. Sitzung des Bundestages: 2.und 3. Beratung/Lesung der Gesetze zur Umsetzung
des Hartz-Konzeptes.[3], [4]
Die Gesetze sollen zum 01. Januar 2003 in Kraft treten, d. h. der Bundesrat muss
vorher dazu
tagen, laut SpielgeOnline ist „der erste Durchgang im Bundesrat ist für
Ende November
vorgesehen.“ [5]
Freitag, 29. November 2002
Plenarsitzung des Bundesrats Noch keine Tagesordnung gefunden.[6]
Freitag, 20. Dezember 2002
Plenarsitzung des Bundesrats Noch keine Tagesordnung gefunden.[6]
> In einem
zweiten Schritt soll in einem weiteren Gesetz
insbesondere geregelt werden:
- Vereinfachungen im Leistungsrecht
- Vereinfachungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, insbesondere
die Zusammenführung von ABM und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM)
- Schaffung von weitgehender Budgetierung der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung,
die gesetzlichen Grundlagen für den Abschluss der Strukturreform der Bundesanstalt
für Arbeit
- die Errichtung von KompetenzCentren
Dieses Gesetz soll zu einem noch nicht festgelegten Termin
im Jahr 2003 in Kraft treten.
> In einem
dritten Schritt soll in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die Zusammenführung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe regeln.
- Die Zusammenführung soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen abschließend zum 1. Januar 2004
erfolgen.
Besonders interessant ist der Umsetzungsplan der SPD-Fraktion,[1]
weil er weniger detailiert ist und zeigt, was bis wann umgesetzt werden soll.
Quellen:
[1] www.spdfraktion.de/archiv/hartzumsetzung/umsetzung.html
[2] www.bundestag.de/aktuell/presse/2002/pz_0211083.html
[3] www.bundestag.de/aktuell/to/11.html
[4] www.welt.de
[5] www.bundesrat.de/aktuell/Plenarsitzung.html
[6] www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,221690,00.html
Berliner Bündnis für soziale Grundrechte – Stoppt die
Hartz-Pläne
Kontakt: info@anti-hartz.de
/ www.anti-hartz.de
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