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Monopoly auf dem Wassermarkt (Teil 1)
Hermann Werle MieterEcho 14. Mai 2002


Von Cochabamba bis Berlin

Zum Thema ‚Wasser‘ fällt uns hier in Deutschland zunächst der viele Regen ein, der das Leben grau in grau erscheinen lässt. Einmal im Jahr erscheint der Wasserverbrauch auch in der Betriebskostenabrechnung, ansonsten hören wir etwas von Dürrekatastrophen auf dem afrikanischen Kontinent oder Überschwemmungen in Asien. Das „blaue Gold“ hat sich jedoch seit einigen Jahrzehnten zu einem internationalen Konfliktstoff entwickelt, der die Vereinten Nationen 1977 veranlasste, die 80er Jahre zur „Internationalen Trinkwasserdekade“ zu erklären. Und auch in Deutschland rückt das Thema der Wasserversorgung zunehmend ins Blickfeld verschiedenster Interessen, die sich auch auf die Qualität und den Preis unseres Wassers auswirken werden.

Die Versorgung mit Wasser gehört zu den elementaren menschlichen Bedürfnissen. Neben dem direkten Konsum im Haushalt, verbraucht jeder Mensch indirekt große Mengen Süßwasser. Der mit Abstand größte Wassernutzer ist mit 69 bis 80 Prozent die landwirtschaftliche Produktion. Je höher der Anteil an Bewässerungswirtschaft in regenarmen Regionen wie Indonesien oder nordafrikanischen Ländern, umso höher ist folglich der Verbrauch. Der industrielle Verbrauch beläuft sich im weltweiten Durchschnitt auf 23 Prozent. Hierbei ist die Differenz zwischen Industrie- und Entwicklungsländern enorm. Während erstere zwischen 60 und 80 Prozent verbrauchen, liegt der Anteil in den nicht industrialisierten Ländern bei zehn bis 30 Prozent. Nach einem Bericht der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung von 1997 lebt etwa ein Drittel der Weltbevölkerung in Ländern mit mittlerem bis hohem Wasserstress, d.h. die entnommene Wassermenge überschreitet 20 Prozent des gesamten erneuerbaren Süßwasservorrats. Dies hat zur Folge, dass jährlich fünf Mio. Menschen, in der Mehrzahl Kinder, an den Folgen mangelhafter Versorgung mir Süßwasser sterben und ca. 80 Prozent der Erkrankungen in Wassermangelregionen auf verseuchtes Wasser zurückzuführen sind.

Die „Internationale Trinkwasserdekade“ der 80er Jahre, die den Versorgungsgrad der Weltbevölkerung auf 100 Prozent steigern sollte, ist völlig gescheitert. Vor diesem Hintergrund haben die Vereinten Nationen in ihrer Millenniumserklärung die Zielstellung erheblich heruntergeschraubt: Bis 2015 soll der Anteil der Weltbevölkerung, der keinen Zugang zu sauberem Wasser hat, halbiert werden. Doch auch dieses Ziel erscheint sehr hoch gesteckt, da die Wasserversorgung zunehmend privaten Investoren überlassen wird, während staatliche Programme ausbleiben.

Wasseraufstand in Cochabamba

Immer häufiger werden Konflikte durch das Lebenselexier geschürt, von denen wir in Westeuropa selten etwas mitbekommen. Im April 2000 erlebte die 600 000 EinwohnerInnen zählende Stadt Cochabamba in Bolivien einen Wasseraufstand, der vom Militär brutal niedergeschlagen wurde. Seit Mitte der 90er Jahre hatte die Weltbank den weiteren Schuldenerlass für Bolivien an die Bedingung der Privatisierung kommunaler Wasserbetriebe gekoppelt. Dem folgend hatte die drittgrößte Stadt Boliviens, Cochabamba, 1999 mit dem transnationalen Unternehmen Aguas del Tunari einen Vertrag über die Ver- und Entsorgung mit Wasser abgeschlossen, der Preissteigerungen um bis zu 200 Prozent für die Verbraucher nach sich ziehen sollte. Vom bolivianischen Staat wurde dem Unternehmen zudem ein Profit von 15 Prozent garantiert, der sich über die erhöhten Gebühren finanzieren sollte. Die Vehemenz und Brutalität der Niederschlagung des Aufstands im April 2000 macht unmissverständlich klar, welche Bedeutung der Deal mit dem Wasser für die bolivianische Regierung hatte und zu welchen Mitteln sie bereit war, um der Garantie gegenüber dem transnationalen Unternehmen zu entsprechen: Ausrufung des landesweiten Notstands, Einsatz von Militär, sechs Tote, Hunderte von Verletzten auf Seiten der Protestierenden und Verhaftung vieler Aktivisten.

Cochabamba ist kein Einzelfall: Gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) nimmt die Weltbank bei der Privatisierung und Restrukturierung im Wassersektor eine Schlüsselstellung ein. Dabei gehen sie auf unterschiedlichen Ebenen vor: Während der IWF im Rahmen von Strukturanpassungsmaßnahmen einen Abbau von Subventionen und die Privatisierung staatlicher Unternehmen als Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung fordert, setzt die Weltbank die Restrukturierung in Sektorpolitiken und Projekten finanziell, verwaltungsmäßig und technisch um. Perspektivisch sollen die Einnahmen aus dem Verkauf von Wasser und den Anschlussgebühren nicht nur die laufenden Betriebskosten, sondern auch die Investitionen decken (Vollkostendeckung). Die Einnahmen müssen darüber hinaus auch noch Zinsen und Tilgung für die Kredite, mit denen die Investitionen vorfinanziert wurden und die Gewinne des beteiligten privaten Unternehmens sichern. An diesem lukrativen Geschäft haben auch deutsche Großkonzerne Interesse bekundet und rüsten sich, unterstützt von Lobbyverbänden, Bankgesellschaften und politischen Kräften, für den internationalen Wettbewerb.


Der deutsche Wassermarkt

Aus der Leitung fließendes Trinkwasser ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Selbstverständlichkeit und der Anschlussgrad liegt mit 98,6 Prozent sehr hoch. Im Vergleich mit anderen Industrienationen ist die deutsche Wasserversorgung jedoch sehr dezentral strukturiert: Wenigen großen Anbietern steht eine Vielzahl kleiner, kommunaler Versorger gegenüber. Es existieren 6655 Wasserversorgungsunternehmen, die insgesamt 17 849 Wasserwerke unterhalten, in Frankreich gibt es dahingegen lediglich vier und in England zehn regionale und 14 lokale Wasserversorgungsunternehmen. Auf eine Mio. EinwohnerInnen kommen in der BRD 88 Versorger, wohingegen es in den Niederlanden 4,4 in England 0,7 und in Italien 2,3 sind. Bundesweit versorgen etwa 4500 Unternehmen lediglich zwischen 50 und 3000 EinwohnerInnen. Über 80 Prozent der Wasserversorgungsunternehmen sind im Eigentum der Kommunen und lediglich 1,6 Prozent befinden sich vollständig in privatem Eigentum. Diese Zahlen machen deutlich, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser bislang als Verantwortungsbereich des Gemeinwesens verstanden wurde. Die kommunale Versorgung ist bislang durch ein rechtliches Instrumentarium abgesichert und somit wenig privatwirtschaftlichen Interessen ausgesetzt. Der Paragraph 103 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) alte Fassung ermöglichte es den Kommunen in der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser, Konzessions- und Demarkationsverträge mit einzelnen Unternehmen abzuschließen. Dadurch wurde lediglich einem Unternehmen zeitlich befristet die Versorgung eines klar definierten Gebietes gestattet. Die wettbewerbsrechtliche Sonderstellung wurde mit den hohen Kosten der bereitgestellten Infrastruktur begründet und sicherte den Einfluss der Kommunen auf die Grundversorgung mit Wasser. Für Strom und Gas sind zum 1. Januar 1999 die Gebietsmonopole durch die Novellierung des Paragraph 103 GWB entfallen. Für Wasser jedoch nicht. Ein weiteres Hemmnis für die Liberalisierung der Wasserversorgung stellt der Art. 28 Abs. 2 GG dar, der das Recht der Selbstverwaltung von Städten und Gemeinden im Bereich der Trinkwasserversorgung einschließt.

In den letzten Jahren verstärkt sich die Tendenz, private Investoren gemäß Paragraph 103 GWB in die Wasserwirtschaft einzubinden. Dies geschieht in Form von Minderheitsbeteiligungen an kommunalen Betrieben oder zeitlich befristeten Betreiberverträgen. Diese Entwicklung ist dem Umstand angespannter Haushaltssituationen vieler Kommunen geschuldet, die u.a. auf das verringerte Gewerbesteueraufkommen sowie erhöhter Aufwendungen für Sozialhilfe zurückzuführen ist. Die großen Konzerne nutzen konsequent die Schlupflöcher der rot-grünen Steuerreform, die es ermöglichen, trotz Milliardengewinnen keine Gewerbesteuer zu zahlen. „Um nicht noch mehr in die Schuldenfalle zu geraten, sehen sich die Kommunen gezwungen, ihr letztes Tafelsilber zu verscherbeln bzw. zu privatisieren. Das betrifft insbesondere öffentlich verwaltete Sektoren wie Wasser- und Energieversorgung und den Personennahverkehr“, wie das Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung (isw) in seiner Bilanz 2001 feststellt. Notwendige Investitionen in die Wasserinfrastruktur sind vor diesem Hintergrund von den Kommunen nicht mehr zu leisten. Die in den nächsten zwölf Jahren für die Sanierung und Modernisierung der Anlagen erforderlichen Mittel belaufen sich laut Bundeswirtschaftsministerium auf 200 bis 300 Milliarden Mark, wobei der Investitionsbedarf in der Abwasserentsorgung den in der Wasserversorgung (z. Zt. rund fünf Milliarden Mark jährlich) deutlich übersteigt. Für die zukünftige Entwicklung des deutschen Wassermarktes wird es von maßgeblicher Bedeutung sein, ob der Paragraph 103 GWB in seiner alten Fassung für die Wasserversorgung erhalten bleibt bzw. ob es für private Konzerne möglich sein wird, das Gesetz zu umgehen.

Deutscher Bremsklotz

Der oben umrissene rechtliche Rahmen, der die Wasserversorgung als kommunale Verantwortlichkeit mit kartellrechtlichen Auflagen festschreibt, steht im Zentrum der Kritik der Privatisierungsbefürworter. In dem Bericht „Wasserwirtschaft im Zeichen von Liberalisierung und Privatisierung“ der Deutschen Bank vom 25. August 2000 wird der Paragraph 103 GWB als entscheidendes Hindernis für die Marktöffnung und damit der Entwicklung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen dargestellt. Unter der Überschrift „Deutsches System: Bremsklotz im Weltmarkt“ bemängelt die Bank die dezentrale Struktur der Versorgungsunternehmen, die jedoch gerade der entscheidende Garant für die Versorgungssicherheit mit hochwertigem Trinkwasser der Menschen darstellt. Aber die Deutsche Bank verfolgt andere Ziele und sieht sich in der Rolle des Kreditgebers für Großprojekte auf den internationalen Wassermärkten, wo es ihrer Einschätzung nach um ein jährliches Umsatzvolumen von rund 300 Milliarden US-Dollar geht und es für deutsche Anbieter noch nicht zu spät sei: „Kooperationen auch über die Ländergrenzen hinaus könnten hierbei die Chancen verbessern, am Wachstum der internationalen Wasserwirtschaft zu partizipieren.“


Deutsche Giganten

Die Deutsche Bank braucht sich indes keine allzu großen Sorgen zu machen, denn ihre deutschen Großkunden sind keineswegs zurückhaltend. Der E.on-Konzern, der im Jahr 2000 aus der Fusion von Veba und Viag entstanden war, plant den britisch-amerikanischen Stromversorger Powergen und den größten deutschen Gaskonzern Ruhrgas zu übernehmen. Das Tochterunternehmen E.on-Aqua hält über 80 Prozent an Gelsenwasser, dem bislang größten Wasserversorger Deutschlands. Einzig die Essener Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE) könnten E.on-Gelsenwasser diesen Rang ablaufen. Beide Konzerne verfahren nach dem ‚Multi-Utility-Konzept‘ (siehe Anhang). Der RWE-Konzern hat vor zwei Jahren mit dem britischen Unternehmen Thames Water und dem US-amerikanischen American Water Works zwei international tätige Großunternehmen für über zwölf Milliarden Euro übernommen. Im Dezember 2001 schluckte der Konzern zusätzlich Transgas aus der Tschechischen Republik und vor wenigen Wochen den britischen Strom-Marktführer Innogy. Mit diesen Einkäufen ist RWE zweitgrößter Stromproduzent Europas und drittgrößter Wasserversorger weltweit. Vor ihm liegen in dieser Sparte lediglich die zwei französischen Unternehmen Suez und Vivendi. Wasser ist damit zur profitabelsten Sparte des Essener Konzerns geworden, der im Ruhrgebiet derzeit mit E.on um die Wasser-Vorherrschaft streitet (siehe Anhang).


Englische Verhältnisse

Wenn es einen Aspekt gibt, an dem sich Liberalisierungsbefürworter und -gegner einig sind, so ist das derjenige, dass die Wasserversorgung in Deutschland im weltweiten Maßstab einen Spitzenplatz einnimmt. Sowohl von der Wasserqualität und dem Anschlussgrad als auch den geringen Durchleitungsverlusten. Aus dieser Perspektive gibt es also keinerlei Anlass, an den bestehenden Strukturen etwas zu verändern. Zu befürchten sind bei zunehmender Privatisierung der Wasserwirtschaft hingegen Zustände wie in England. Dort wurde die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung 1989 vollständig privatisiert mit dem Ergebnis, dass seither die Gewinne um das Zweieinhalbfache und die Direktoren- und Managementgehälter um das Viereinhalbfache gestiegen sind. Gleichzeitig haben sich die Verbraucherpreise nahezu verdoppelt und 12 500 Haushalten wurde allein im Jahr 2001 das Wasser abgestellt. Dass die Preise auf liberalisierten Märkten nicht zwangsläufig und schon gar nicht auf Dauer sinken und auf niedrigem Niveau bleiben müssen, erklärte der E.on Konzernchef Ulrich Hartmann vor wenigen Wochen. So sollen die Strompreise in diesem Jahr um zehn Prozent steigen, da die Stromerzeugung nicht Kosten deckend sei. „Damit dürfte in Deutschland der durch die Liberalisierung des Strommarktes vor knapp vier Jahren eingeleitete Strompreisverfall wohl endgültig vorbei sein. Die Trendwende sei bereits Mitte vergangenen Jahres geschafft worden“, sagte Hartmann laut der Berliner Zeitung vom 22. März 2002.



Anhang

Multi-Utility
Multi-Utility bezeichnet die umfassende Versorgung mit leitungs- bzw. netzgebundenen Gütern, d.h. die Bereitstellung von Strom, Gas und Wasser aus einer Hand. Auf Grund einheitlicher Abrechnungssysteme beim Service und bei der Wartung sowie durch Neubau von Infrastruktur in Form kombinierter Rohrleitungen, entstehen für Großkonzerne dieser Sparte Synergien, die kostendämpfend wirken und enorme Gewinnspannen versprechen. Multi-Utility wird durch diesen Effekt sowohl national als auch international als Wachstumsmarkt eingeschätzt. E.on und RWE sind die deutschen Multi-Utility-Giganten, die von den Marktanteilen und vom Umsatz her im internationalen Vergleich auf den vorderen Plätze landen.
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Ruhrgebietsklüngel
E.on und RWE sind die beiden Kontrahenten des derzeitigen Kampfs um die Rhei- nisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft (RWW), der mit einer Mio. KundInnen eine Schlüsselposition im Ruhrgebiet zugeschrieben wird. Als im letzten Jahr Anteile der RWW zum Verkauf angeboten wurden, gab es zunächst sieben Interessenten, von denen sehr schnell nur noch zwei übrig geblieben waren: RWE und E.on-Gelsenwasser. Durch ein „arithmetisches Mysterium“, wie es im Manager-Magazin genannt wurde, hatten beide Konzerne exakt den gleichen Preis von 228 Millionen Mark geboten. Doch bei diesem Mysterium sollte es nicht bleiben: Aus nicht ersichtlichen Gründen entschied sich der Mühlheimer Stadtrat im September 2001 dazu, nur noch mit RWE weiter zu verhandeln. Gelsenwasser vermutete dahinter den „klassischen Ruhrgebietsklüngel“ und auch BürgerInneninitiativen baten den Mühlheimer Rat um Aufklärung dieser Vorgänge. Auf eine aufschlussreiche Erklärung warten sie bis heute. An Stelle dessen wurde auf der Ratssitzung vom 14. März 2002 der Verkauf der RWW-Anteile an RWE beschlossen. Der Vertrag soll Ende April in der Schweiz unterzeichnet werden und beinhaltet, dass der Energiekonzern zukünftig knapp 80 Prozent der RWW-Anteile besitzen soll. Damit gäbe es keine kommunale Sperrminorität mehr! In diesem Sinne könnte dieser Fall eine Beispielfunktion bekommen, die bei Zulassung des Geschäfts eine rechtliche Barriere niederreißen würde, nämlich den Paragraph 103 GWB, der erst kürzlich vom deutschen Parlament bestätigt worden war. „Die Konzernchefs wollen auf eine gesetzlich legitimierte Marktöffnung nicht mehr warten. Es geht eben auch ohne, durch Zukäufe und Beteiligungen“, wie es Dietmar Student treffend im Manager-Magazin vom Januar 2002 beschreibt. Da der Berliner Klüngel dem im Ruhrgebiet sicherlich in nichts nachsteht, sollte der Verkaufsvertrag der Berlinwasser einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden.
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Monopol auf dem Wassermarkt von Hermann Werle. Veröffentlicht in MieterEcho (Zeitung der Berliner MieterGemeinschaft) Mai 2002 / Nr. 290 www.bmg.ipn.de
 14. Mai 2002